ELSTER-Verfahren

Hierbei handelt es sich um das von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellte "Bevollmächtigungsverfahren über Freischaltcode", d. h. in diesem Verfahren, wird die Kanzlei vom Mandanten (Dateninhaber) dadurch bevollmächtigt, dass sie den „Freischaltcode“ vom Mandanten erhält.

#3461530: akte elster vast akte image5.png Für die Bevollmächtigungen wird damit keine „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ vom Mandanten benötigt. Es wird aber trotzdem empfohlen, auch diese Vollmacht einzuholen, denn dann kann zu einem beliebigen Zeitpunkt auf das VDB-Verfahren umgestellt werden.

Voraussetzungen

Die Nutzung des ELSTER-Verfahrens ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • ELSTERSpezial mit ELSTER-Sicherheitsstick und Organisationszertifikat (nicht persönliches Zertifikat) von ELSTER oder
  • ELSTERPlus mit Signaturkarte und ebenfalls mit Organisationszertifikat von ELSTER.

Registrierungsverfahren bei ELSTER:

  1. Vorab: Prüfung der Systemvoraussetzungen

  2. Angaben zur Organisation

  3. Aktivierung und Login

Empfehlung

Wir empfehlen als Verfahren den ELSTER-Sicherheitsstick (mit dem Organisationszertifikat).

Vorteile:

  • Sicherheit: sehr hoch

  • Kosten: nur einmalige Kosten für den Kauf des ELSTER-Sicherheitsstick

  • Bedienung: einfach

  • Empfehlung der Finanzverwaltung

#3461888: akte elster vast akte image6.png Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Finanzverwaltung: https://www.elsteronline.de

Hinterlegung des Authentifizierungsverfahrens

Der ELSTER-Sicherheitsstick bzw. die Signaturkarte ist innerhalb der Elster-Optionen (Menüpunkt Akte | Optionen… - Register Signatur) einzutragen:

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Hinweise zum ELSTER-Verfahren

  • Organisationszertifikat
    Die Registrierung erfolgt für die Kanzlei / Gesellschaft. Sie benötigen dazu die Steuernummer, unter der die Kanzlei beim Finanzamt geführt wird.
    Das Benutzerkonto unter ElsterOnline ist mit einem Organisationszertifikat einzurichten.

  • Persönliches Zertifikat
    Die Registrierung kann wahlweise unter Angabe der persönlichen Steuernummer oder der Identifikationsnummer erfolgen, aber mit diesem Zertifikat können nur für 20 IDs entsprechende Vollmachten und damit Abrufe von E-Steuerbelegen durchgeführt werden. Diese Art des Zertifikats richtet sich damit nicht an Kanzleien, sondern vielmehr an den Stpfl. selbst.

  • Außer den Kosten für den ELSTER-Sicherheitsstick entstehen bei diesem Verfahren keine weiteren Kosten, d. h. auch für die Mandanten (bei denen eine Freischaltung durchgeführt wurde) entstehen keine Gebühren.

  • Das ELSTER-Verfahren bietet keine Möglichkeit von Untervollmachten. Für die Beantragung der Freischaltung bzw. den Abruf der E-Steuerbelege steht somit nur ein ELSTER-Sicherheitsstick zur Verfügung.

  • Das VaSt-BRM ist als zentrale Funktion entwickelt. Der Datenabruf wird unabhängig von der Einkommensteuer durchgeführt. Organisatorisch kann in der Kanzlei der Datenabruf dadurch an einer Stelle „zentral“ für alle Mandate durchgeführt werden.
    Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, welche die Einkommensteuererklärung erstellen, können bequem und einfach auf die in der Kanzlei gespeicherten Daten zugreifen.

  • Der ELSTER-Sicherheitsstick ist von der Finanzverwaltung nicht für Windows Terminalserver-Umgebungen (WTS) freigeben.
    Im ELSTER-Entwicklerforum wird allerdings beschrieben, dass der Stick grundsätzlich auch in WTS-Umgebungen funktioniert, wenn er am Client (nicht an den WTS) gesteckt wird. Im Rahmen unserer Tests funktionierte der Stick in WTS-Umgebungen.
    Wir hoffen, dass die Finanzverwaltung eine generelle Freigabe noch erteilt.

Widerruf Vollmacht

Erlischt das Mandat oder widerruft der Mandant den Datenabruf, kann der Status im VaSt-BRM hinterlegt werden.

Gesperrter Sicherheitsstick oder PIN vergessen

Wichtige Information zur PIN-Eingabe

Auszug aus der Web-Seite des Sicherheitsstick Herstellers:

"…Eine vergessene PIN kann nicht geändert oder wiederhergestellt werden. Nach drei falschen PIN-Eingaben wird die PIN für Ihren Sicherheitsstick gesperrt. Der Sicherheitsstick ist mit den darauf befindlichen Schlüsseln in diesem Zustand nicht weiter verwendbar. Auch das bei der Registrierung des Sicherheitsstick im ElsterOnline-Portal angelegte Konto ist nicht mehr verwendbar …"

Quelle: https://www.sicherheitsstick.de/FAQs.html

Vorgehensweise für die Übertragung der Berechtigungen von einem verloren gegangenen oder gesperrten Organisationszertifikat

Eine Übertragung kann nur vom Finanzamt durchgeführt werden.

Es muss ein neues ElsterOnline-Portal eingerichtet werden – bitte achten Sie hierbei darauf, dass das Registrierungsmerkmal des alten und neuen Accounts übereinstimmen (es müssen also beides Organisationszertifikate sein).

Das alte Konto nicht löschen!

Nach der neuen Registrierung ist die ELSTER Hotline zu kontaktieren:

Telefon: 0800 / 5235055

E-Mail: [email protected]

Die ELSTER-Hotline wird Ihnen folgende E-Mail senden:

"… Bitte beantworten Sie uns die nachfolgenden Fragen und erläutern kurz, weshalb ein Übertrag notwendig ist:

  • Wie viele Anträge bzw. Berechtigungen liegen ca. in dem "alten" Account?

  • Kontokurzname des alten Accounts

  • Registriermerkmal des alten und neuen Accounts (Registriermerkmal ist die Steuernummer der Organisation - muss übereinstimmen!)

  • Bundesland und Finanzamt

  • E-Mail-Adresse im alten und neuen Account

  • Sicherheitsabfrage und Antwort des alten und des neuen Accounts

  • Kontokurzname / Account-ID des neuen Accounts

  • Kopie des Ausweises mit Unterschrift des legitimen Ansprechpartners

  • Kopie des Ausweises des Geschäftsführers

  • Informationen zur Signaturkarte (soweit noch verfügbar): Zertifikat, Hersteller / Herausgeber (CA) der Signaturkarte bzw. des Zertifikats, Seriennummer des Zertifikats (evtl. auf Signaturkarte aufgedruckt).

Hinweis: Es gibt derzeit keine automatisierte Möglichkeit zur Übernahme von Berechtigungen von einem Konto auf ein anderes. Aktuell muss eine manuelle Übernahme der Anträge bzw. Berechtigungen erfolgen. Eine wichtige Bedingung zum Übertrag von Anträgen und Berechtigungen ist, dass es im neuen Account noch keine Anträge / Berechtigungen gibt, zumindest zu den Dateninhabern / Steuerpflichtigen, für die bereits ein Antrag bzw. eine Berechtigung im alten Konto bestand. Konflikte können bei der manuellen Übernahme nicht aufgelöst werden! Außerdem darf das alte Konto noch nicht gelöscht sein. …"