ADDISON Lohn Online | Personal und Zeiten | A1-Bescheinigung | Entsendung, Grenzgänger und Ausnahmevereinbarung beantragen und verwalten | Schnelleinstieg für Lohnabrechner:innen und Arbeitgeber
A1-Bescheinigung mit ADDISON Personal- und Zeiten
Hinweis: Diese Funktion ist ausschließlich für Anwender der neuen Version von Personal und Zeiten verfügbar.
Ziel und Zweck der A1-Bescheinigung
Bei Auslandseinsätzen innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz sowie des Vereinigten Königreichs sind Arbeitgeber verpflichtet nachzuweisen, nach welchem nationalen Sozialversicherungsrecht ein Arbeitnehmer versichert ist. Die A1-Bescheinigung erfüllt diese Nachweispflicht – sie muss bei Kontrollen durch Zoll oder Arbeitsinspektion vor Ort vorgelegt werden können.
Fehlt ein gültiges Dokument, drohen Bußgelder und arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Rechtliche Grundlage
Die elektronische Antragspflicht ist in § 106 SGB IV geregelt. Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung ausschließlich durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen zu übermitteln.
ADDISON Personal- und Zeiten unterstützt den gesamten Prozess vollständig digital: Antragstellung, elektronischer Versand an den zuständigen Sozialversicherungsträger und Empfang der Rückmeldungen – alles in einer Oberfläche.
Welche Bescheinigungsarten stehen zur Verfügung?
In Personal und Zeiten stehen aktuell drei Bescheinigungsarten zur Verfügung:
Entsendung
Arbeitnehmer wird vorübergehend in einen anderen EU-/EWR-Staat, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich entsandt und bleibt dem deutschen SV-Recht unterstellt. Maximale Dauer: 24 Monate. Voraussetzung: Die Person muss unmittelbar vor Entsendungsbeginn für mindestens einen Monat den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterlegen haben.
Grenzgänger
Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen und ihre Beschäftigung ausschließlich in Deutschland ausüben – oder die in Deutschland wohnen und arbeiten, deren Arbeitgeber- bzw. Unternehmenssitz sich jedoch in einem anderen Mitgliedstaat befindet. Mit der A1-Bescheinigung wird bescheinigt, dass die deutschen Rechtsvorschriften nach Art. 11 Abs. 3 Buchst. a als anwendbar gelten. Empfehlung: Antrag auf maximal 2 Jahre begrenzen; Verlängerung durch erneuten Antrag möglich.
Ausnahmevereinbarung
Individuelle Vereinbarung nach Art. 16 Abs. 1 VO (EG) Nr. 883/2004, bei der abweichendes SV-Recht vereinbart wird. Der Antrag wird ausschließlich an die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland) beim GKV-Spitzenverband übermittelt. Voraussetzung: Die Person muss unmittelbar vor der Auslandsbeschäftigung für mindestens zwei Monate den deutschen Rechtsvorschriften unterlegen haben. Übliche Laufzeit: bis zu 5 Jahre; in begründeten Ausnahmefällen Verlängerung um bis zu 3 weitere Jahre möglich.
Abgrenzung der Bescheinigungsarten
Kriterium | Entsendung | Grenzgänger | Ausnahmevereinbarung |
|---|---|---|---|
Typischer Fall | Zeitlich begrenztes Projekt im EU-/EWR-Ausland | Person wohnt im Ausland, arbeitet ausschließlich in Deutschland (oder umgekehrt: Wohnort DE, AG-Sitz im Ausland) | Individuelle Vereinbarung beider Staaten zur abweichenden SV-Zuordnung |
Max. Dauer | 24 Monate | Keine gesetzliche Obergrenze (Antrag empfohlen auf max. 2 Jahre) | I. d. R. 5 Jahre (bis zu 8 Jahre mit Begründung) |
Wesentliche Voraussetzung | Mind. 1 Monat vor Entsendung deutschem SV-Recht unterlegen; AG mit Sitz in Deutschland; kein paralleler Auslandseinsatz | Tätigkeit ausschließlich in Deutschland; kein grenzüberschreitender Sachverhalt nach Art. 13 | Mind. 2 Monate vor Einsatz deutschem SV-Recht unterlegen; Zustimmung beider Staaten erforderlich |
Verlängerung | Neuer Antrag erforderlich | Neuer Antrag erforderlich | Neue Vereinbarung beider Staaten erforderlich |
Einrichtung und Aktivierung
A1-Bescheinigung aktivieren
Navigationspfad: Administration → Konfiguration → Elektronische Meldungen
Im Bereich Elektronische Meldungen finden Sie den Schalter „A1 Bescheinigung aktivieren". Nach der Aktivierung können die gewünschten Bescheinigungsarten einzeln freigeschaltet werden:
- Entsendung
- Ausnahmevereinbarung
- Grenzgänger (neu ab 01.01.2025)
Die Aktivierung erfolgt separat für den Arbeitgeber-Self-Service und den Arbeitnehmer-Self-Service.
Stammdaten hinterlegen.
Navigationspfad: Administration → Firmendaten → Tab „Zusatzangaben A1-Verfahren"
Hier werden die Stammdaten hinterlegt, die bei jeder neuen Bescheinigung automatisch vorbelegt werden.
Hinweis für Entsendungen: Mindestens eines der Felder „Umsatzanteil" oder „Beschäftigtenanteil" muss mit „Ja" beantwortet sein. Werden beide Felder mit „Nein" beantwortet, wird jeder Entsendungsantrag automatisch mit dem Ablehnungsgrund 57 (Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers in Deutschland nicht ausreichend) abgelehnt.
Die einmalig hinterlegten Daten werden dauerhaft gespeichert und bei jedem neuen Antrag automatisch eingetragen.
Beschäftigungsstellen anlegen
Navigationspfad: Administration → Firmendaten → Tab „A1-Verfahren-Adressen"
Hier werden die Beschäftigungsstellen im Ausland angelegt. Sie stehen anschließend in Entsendungs- und Ausnahmevereinbarungsformularen als Auswahlmöglichkeit zur Verfügung. Bestehende Beschäftigungsstellen werden einmalig bei der Aktivierung übergeben.
Versendung eines A1-Antrags
Bescheinigungen erstellen und verwalten
Das Szenario Bescheinigungen enthält den Bereich A1 Bescheinigung mit zwei Tabs:
- Neue Arbeitnehmerbescheinigung erstellen – Anlage eines neuen Antrags
- A1-Bescheinigungen anzeigen (Archiv) – Übersicht aller Anträge, Entwürfe und Rückmeldungen
Neue Bescheinigung erstellen
- Tab „Neue Arbeitnehmerbescheinigung erstellen" öffnen und Arbeitnehmer auswählen.
- A1-Bescheinigungsart auswählen (Entsendung, Grenzgänger oder Ausnahmevereinbarung).
- Pflichtfelder gemäß der gewählten Bescheinigungsart ausfüllen.
- Abschließend als Entwurf speichern oder den A1-Antrag versenden.
Nach dem Versand erhält der Arbeitgeber automatisch eine Antragsbestätigung (Quittierung des Kommunikationsservers gemäß § 96 Abs. 1 Satz 3 SGB IV). Diese kann dem Arbeitnehmer als Nachweis über die Antragstellung zugänglich gemacht werden.
Rückmeldungen des Trägers
Nachdem ein Antrag übermittelt wurde, antwortet der zuständige Träger in der Regel innerhalb von wenigen Arbeitstagen mit einer Rückmeldung.
Eingehende Rückmeldungen erscheinen auch als Aufgaben in der Aufgabenliste des Arbeitgebers und im Archiv – Anträge verwalten
Die Übersicht zeigt Status, Art des Antrags, Arbeitnehmerdaten, Einsatzort und -zeitraum sowie das Versand- bzw. Erstellungsdatum. Aktionen sind direkt über Icons aufrufbar:
Icon | Funktion |
|---|---|
Stift | Entwurf weiter bearbeiten |
Mülleimer (Entwurf) | Entwurf löschen |
Mülleimer (versendeter Antrag) | Stornierung einleiten |
Zwei Blätter | Versendeten Antrag kopieren |
Ein Klick auf eine Zeile öffnet die Detailansicht mit Antragsdetails, Rückmeldedaten des Trägers, PDF-Vorschau und Verarbeitungsbestätigung.
Stornierung eines Antrags
Eine Stornierung ist erforderlich, wenn ein bereits versendeter Antrag zurückgezogen werden soll – z. B. bei Änderung des Einsatzzeitraums oder fehlerhaften Angaben.
Stornierung durchführen
- Im Archiv den betreffenden Antrag suchen.
- Mülleimer-Icon (versendeter Antrag) klicken und Bestätigungsdialog bestätigen.
- Bei Anträgen auf Ausnahmevereinbarung (DVKA) muss zusätzlich ein Stornogrund ausgewählt werden:
Stornogrund |
|---|
Zeitraum verkürzt sich: Person ist nicht mehr im Ausland tätig. Neuer Antrag mit korrekten Angaben folgt. |
Zeitraum verkürzt sich: Ausnahmevereinbarung nicht mehr gewünscht. Neuer Antrag folgt. |
Person ist in mehreren Mitgliedstaaten tätig – Ausnahmevereinbarung ist nicht erforderlich. |
Person erfüllt die Entsendevoraussetzungen – gesendeter Antrag war nicht erforderlich. |
Übermittelte Angaben waren fehlerhaft. Neuer Antrag mit korrekten Angaben folgt. |
Aufnahme zusätzlicher Erwerbstätigkeiten – ursprünglicher Sachverhalt liegt nicht mehr vor. |
Sachverhalt ist nicht eingetreten – Antrag wird vollständig storniert, kein Folgeantrag. |
- Der Antrag erhält den Status „Storniert" und die Bestätigung erscheint im Archiv und Meldecenter.
Wichtige Hinweise zur Stornierung
Achtung: Eine Stornierung kann nicht rückgängig gemacht werden.
- Hat der Träger bereits eine Rückmeldung (Genehmigung oder Ablehnung) übermittelt, kann dieser die Rückmeldung nach Eingang der Stornierung seinerseits ebenfalls stornieren.
- Bei einer Stornierung der A1-Rückmeldung Genehmigung wird das ursprüngliche PDF nicht erneut übertragen.
- Wurde ein Antrag wegen fehlerhafter Angaben storniert, ist ein neuer Antrag mit den richtigen Angaben separat zu übermitteln. Nutzen Sie hierfür die Kopierfunktion (Zwei-Blätter-Icon) als Vorlage.
- Wurde ein Antrag an eine unzuständige Stelle gesendet, ist keine Stornierung erforderlich: Die unzuständige Stelle lehnt automatisch ab. Den korrekten Antrag einfach direkt an die zuständige Stelle übermitteln.
Arbeitnehmer-Self-Service
Antrag durch den Arbeitnehmer
In ADDISON OneClick steht im Bereich „Meine Bescheinigungen" die Schaltfläche „A1-Bescheinigung beantragen" zur Verfügung, sofern der Arbeitnehmer-Self-Service aktiviert ist. Der Arbeitnehmer erfasst seine Anforderung mit folgenden Angaben:
- Antragstyp
- Antragszeitraum
- Angaben zur Beschäftigungsstelle in Deutschland
Die Anforderung wird zur Prüfung und Freigabe an den Arbeitgeber weitergeleitet. Der Arbeitnehmer erhält keine automatische Versandbestätigung – erst nach Bearbeitung und Versand durch den Arbeitgeber.
Verarbeitung durch den Arbeitgeber
Nach Eingang einer Anforderung wird automatisch eine Aufgabe in der Aufgabenliste des Arbeitgebers erstellt. Über das Bildschirm-Icon springen Sie direkt ins vorausgefüllte Formular. Der Arbeitgeber prüft die Angaben, ergänzt fehlende Pflichtfelder und versendet den Antrag elektronisch.
Eingehende Träger-Rückmeldungen erscheinen ebenfalls als Aufgaben in der Aufgabenliste.
Dokumente für den Arbeitnehmer
Die genehmigte A1-Bescheinigung (PDF/A) muss dem Arbeitnehmer unverzüglich und unverändert zugänglich gemacht werden. Alle relevanten Dokumente stehen dem Arbeitnehmer über folgende Wege zur Verfügung:
- ADDISON Direkt → „Meine Lohndokumente"
- Arbeitnehmer-Self-Service → „Meine Mitarbeiterdaten" → „Meine Lohndokumente"
- Lohnordner des Arbeitnehmers im Szenario Arbeitnehmer
Fehlerbehandlung
Ablehnungen erscheinen mit Ablehnungsgrund im Archiv und im Meldecenter.
Ablehnungsgründe Entsendung
Ablehnungsgrund | Empfohlene Maßnahme |
|---|---|
Beantragung bei unzuständiger Stelle | Antrag direkt an zuständige Stelle übermitteln (keine Stornierung erforderlich) |
Persönlicher Geltungsbereich nicht erfüllt (Staatsangehörigkeit) | Staatsangehörigkeit und Beschäftigungsstaat auf Konformität mit VO (EG) Nr. 883/2004 prüfen |
Unvollständige oder unplausible Angaben | Kopie erstellen, fehlende oder falsche Felder korrigieren und erneut versenden |
Entsendung über 24 Monate (inkl. Vorzeiträume) | Ausnahmevereinbarung nach Art. 16 prüfen |
AN-Überlassung im Ausland | Sachverhalt prüfen; Entsendung setzt fortbestehende arbeitsrechtliche Bindung voraus |
Ablösung einer anderen Person im Ausland | Ablösungsgrund prüfen: Erkrankung, Kündigung oder betriebsbedingter Wechsel innerhalb des ursprünglichen Zeitraums kann zulässig sein |
Weniger als 1 Monat deutschem Recht unterlegen | Entsendebeginn anpassen oder Einzelfallprüfung außerhalb des elektronischen Verfahrens beantragen |
Entgeltanspruch nicht ausschließlich gegenüber deutschem AG | Arbeitsvertragsgestaltung und Entgeltzahlung prüfen |
Arbeitsrechtliche Bindung an deutschen AG nicht ausreichend | Verantwortlichkeit für Anwerbung, Vertrag, Entlassung und Aufgaben beim deutschen AG prüfen |
Geschäftstätigkeit des AG in Deutschland nicht ausreichend | Mindestens 25 % Umsatz oder 25 % Personal in Deutschland erforderlich; Stammdaten prüfen |
Person ist bei einem öffentlichen Arbeitgeber angestellt | Korrekten Antragstyp verwenden (Beamte/öffentlicher Dienst) |
Person ist selbstständig erwerbstätig | Antrag über das SV-Meldeportal stellen |
Ablehnungsgründe Grenzgänger
Ablehnungsgrund | Empfohlene Maßnahme |
|---|---|
Person nicht ausschließlich in Deutschland tätig | Prüfen, ob Tätigkeit vollständig in Deutschland ausgeübt wird; bei Mehrstaatentätigkeit Art. 13 prüfen (DVKA zuständig) |
Kein grenzüberschreitender Sachverhalt | Prüfen, ob Wohn-/Tätigkeitsstaat oder AG-Sitz tatsächlich unterschiedlich sind |
Person ist bei einem öffentlichen Arbeitgeber angestellt | Korrekten Antragstyp verwenden (Beamte/öffentlicher Dienst) |
Ablehnungsgründe Ausnahmevereinbarung
Ablehnungsgrund | Empfohlene Maßnahme |
|---|---|
Sonstiger Ablehnungsgrund | Details im Anhang zur A1-Rückmeldung Ablehnung einsehen; ggf. DVKA kontaktieren |
Zusammenfassung
Die A1-Bescheinigung in ADDISON Personal- und Zeiten ermöglicht eine rechtssichere, vollständig digitale Abwicklung des Nachweisverfahrens gemäß § 106 SGB IV für Auslandseinsätze in der EU, dem EWR, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Die drei verfügbaren Bescheinigungsarten – Entsendung, Grenzgänger (neu ab 01.01.2025) und Ausnahmevereinbarung – decken die wesentlichen Szenarien der grenzüberschreitenden Beschäftigung ab. Der Arbeitnehmer-Self-Service steht für die drei genannten Antragsarten zur Verfügung und bildet gemeinsam mit dem Archiv und dem Meldecenter die Grundlage für eine revisionssichere Dokumentation gegenüber in- und ausländischen Behörden.