A1-Bescheinigung mit ADDISON Personal- und Zeiten 

Hinweis: Diese Funktion ist ausschließlich für Anwender der neuen Version von Personal und Zeiten verfügbar.

Ziel und Zweck der A1-Bescheinigung

Bei Auslandseinsätzen innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz sowie des Vereinigten Königreichs sind Arbeitgeber verpflichtet nachzuweisen, nach welchem nationalen Sozialversicherungsrecht ein Arbeitnehmer versichert ist. Die A1-Bescheinigung erfüllt diese Nachweispflicht – sie muss bei Kontrollen durch Zoll oder Arbeitsinspektion vor Ort vorgelegt werden können.

Fehlt ein gültiges Dokument, drohen Bußgelder und arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Rechtliche Grundlage

Die elektronische Antragspflicht ist in § 106 SGB IV geregelt. Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung ausschließlich durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen zu übermitteln.

ADDISON Personal- und Zeiten unterstützt den gesamten Prozess vollständig digital: Antragstellung, elektronischer Versand an den zuständigen Sozialversicherungsträger und Empfang der Rückmeldungen – alles in einer Oberfläche.

Welche Bescheinigungsarten stehen zur Verfügung?

In Personal und Zeiten stehen aktuell drei Bescheinigungsarten zur Verfügung:

Entsendung

Arbeitnehmer wird vorübergehend in einen anderen EU-/EWR-Staat, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich entsandt und bleibt dem deutschen SV-Recht unterstellt. Maximale Dauer: 24 Monate. Voraussetzung: Die Person muss unmittelbar vor Entsendungsbeginn für mindestens einen Monat den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterlegen haben.

Grenzgänger

Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen und ihre Beschäftigung ausschließlich in Deutschland ausüben – oder die in Deutschland wohnen und arbeiten, deren Arbeitgeber- bzw. Unternehmenssitz sich jedoch in einem anderen Mitgliedstaat befindet. Mit der A1-Bescheinigung wird bescheinigt, dass die deutschen Rechtsvorschriften nach Art. 11 Abs. 3 Buchst. a als anwendbar gelten. Empfehlung: Antrag auf maximal 2 Jahre begrenzen; Verlängerung durch erneuten Antrag möglich.

Ausnahmevereinbarung

Individuelle Vereinbarung nach Art. 16 Abs. 1 VO (EG) Nr. 883/2004, bei der abweichendes SV-Recht vereinbart wird. Der Antrag wird ausschließlich an die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland) beim GKV-Spitzenverband übermittelt. Voraussetzung: Die Person muss unmittelbar vor der Auslandsbeschäftigung für mindestens zwei Monate den deutschen Rechtsvorschriften unterlegen haben. Übliche Laufzeit: bis zu 5 Jahre; in begründeten Ausnahmefällen Verlängerung um bis zu 3 weitere Jahre möglich.

 

Abgrenzung der Bescheinigungsarten

Kriterium

Entsendung

Grenzgänger

Ausnahmevereinbarung

Typischer Fall

Zeitlich begrenztes Projekt im EU-/EWR-Ausland

Person wohnt im Ausland, arbeitet ausschließlich in Deutschland (oder umgekehrt: Wohnort DE, AG-Sitz im Ausland)

Individuelle Vereinbarung beider Staaten zur abweichenden SV-Zuordnung

Max. Dauer

24 Monate

Keine gesetzliche Obergrenze (Antrag empfohlen auf max. 2 Jahre)

I. d. R. 5 Jahre (bis zu 8 Jahre mit Begründung)

Wesentliche Voraussetzung

Mind. 1 Monat vor Entsendung deutschem SV-Recht unterlegen; AG mit Sitz in Deutschland; kein paralleler Auslandseinsatz

Tätigkeit ausschließlich in Deutschland; kein grenzüberschreitender Sachverhalt nach Art. 13

Mind. 2 Monate vor Einsatz deutschem SV-Recht unterlegen; Zustimmung beider Staaten erforderlich

Verlängerung

Neuer Antrag erforderlich

Neuer Antrag erforderlich

Neue Vereinbarung beider Staaten erforderlich

 

Einrichtung und Aktivierung

A1-Bescheinigung aktivieren

Navigationspfad: Administration → Konfiguration → Elektronische Meldungen

Im Bereich Elektronische Meldungen finden Sie den Schalter „A1 Bescheinigung aktivieren". Nach der Aktivierung können die gewünschten Bescheinigungsarten einzeln freigeschaltet werden:

  • Entsendung
  • Ausnahmevereinbarung
  • Grenzgänger (neu ab 01.01.2025)
Aktivierung A1 AG.png

Die Aktivierung erfolgt separat für den Arbeitgeber-Self-Service und den Arbeitnehmer-Self-Service.

Stammdaten hinterlegen.

Aktivierung A1 AN.png

Navigationspfad: Administration → Firmendaten → Tab „Zusatzangaben A1-Verfahren"

Hier werden die Stammdaten hinterlegt, die bei jeder neuen Bescheinigung automatisch vorbelegt werden.

Stammdaten A1.png

 

Hinweis für Entsendungen: Mindestens eines der Felder „Umsatzanteil" oder „Beschäftigtenanteil" muss mit „Ja" beantwortet sein. Werden beide Felder mit „Nein" beantwortet, wird jeder Entsendungsantrag automatisch mit dem Ablehnungsgrund 57 (Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers in Deutschland nicht ausreichend) abgelehnt.

Die einmalig hinterlegten Daten werden dauerhaft gespeichert und bei jedem neuen Antrag automatisch eingetragen.

Beschäftigungsstellen anlegen

Navigationspfad: Administration → Firmendaten → Tab „A1-Verfahren-Adressen"

Hier werden die Beschäftigungsstellen im Ausland angelegt. Sie stehen anschließend in Entsendungs- und Ausnahmevereinbarungsformularen als Auswahlmöglichkeit zur Verfügung. Bestehende Beschäftigungsstellen werden einmalig bei der Aktivierung übergeben.

Beschäftigungsstellen.png

Versendung eines A1-Antrags

Bescheinigungen erstellen und verwalten

Das Szenario Bescheinigungen enthält den Bereich A1 Bescheinigung mit zwei Tabs:

  • Neue Arbeitnehmerbescheinigung erstellen – Anlage eines neuen Antrags
  • A1-Bescheinigungen anzeigen (Archiv) – Übersicht aller Anträge, Entwürfe und Rückmeldungen

Neue Bescheinigung erstellen

  1. Tab „Neue Arbeitnehmerbescheinigung erstellen" öffnen und Arbeitnehmer auswählen.
  2. A1-Bescheinigungsart auswählen (Entsendung, Grenzgänger oder Ausnahmevereinbarung).
  3. Pflichtfelder gemäß der gewählten Bescheinigungsart ausfüllen.
  4. Abschließend als Entwurf speichern oder den A1-Antrag versenden.
  •  
Neue A1 erstellen.png

 

Nach dem Versand erhält der Arbeitgeber automatisch eine Antragsbestätigung (Quittierung des Kommunikationsservers gemäß § 96 Abs. 1 Satz 3 SGB IV). Diese kann dem Arbeitnehmer als Nachweis über die Antragstellung zugänglich gemacht werden.

Rückmeldungen des Trägers

Nachdem ein Antrag übermittelt wurde, antwortet der zuständige Träger in der Regel innerhalb von wenigen Arbeitstagen mit einer Rückmeldung.

Eingehende Rückmeldungen erscheinen auch als Aufgaben in der Aufgabenliste des Arbeitgebers und im Archiv – Anträge verwalten

Archiv.png

 

Die Übersicht zeigt Status, Art des Antrags, Arbeitnehmerdaten, Einsatzort und -zeitraum sowie das Versand- bzw. Erstellungsdatum. Aktionen sind direkt über Icons aufrufbar:

Icon

Funktion

Stift

Entwurf weiter bearbeiten

Mülleimer (Entwurf)

Entwurf löschen

Mülleimer (versendeter Antrag)

Stornierung einleiten

Zwei Blätter

Versendeten Antrag kopieren

Ein Klick auf eine Zeile öffnet die Detailansicht mit Antragsdetails, Rückmeldedaten des Trägers, PDF-Vorschau und Verarbeitungsbestätigung.

Archiv - Sidepanel.png

Stornierung eines Antrags

Eine Stornierung ist erforderlich, wenn ein bereits versendeter Antrag zurückgezogen werden soll – z. B. bei Änderung des Einsatzzeitraums oder fehlerhaften Angaben.

Stornierung durchführen

  1. Im Archiv den betreffenden Antrag suchen.
  2. Mülleimer-Icon (versendeter Antrag) klicken und Bestätigungsdialog bestätigen.
  3. Bei Anträgen auf Ausnahmevereinbarung (DVKA) muss zusätzlich ein Stornogrund ausgewählt werden:

Stornogrund

Zeitraum verkürzt sich: Person ist nicht mehr im Ausland tätig. Neuer Antrag mit korrekten Angaben folgt.

Zeitraum verkürzt sich: Ausnahmevereinbarung nicht mehr gewünscht. Neuer Antrag folgt.

Person ist in mehreren Mitgliedstaaten tätig – Ausnahmevereinbarung ist nicht erforderlich.

Person erfüllt die Entsendevoraussetzungen – gesendeter Antrag war nicht erforderlich.

Übermittelte Angaben waren fehlerhaft. Neuer Antrag mit korrekten Angaben folgt.

Aufnahme zusätzlicher Erwerbstätigkeiten – ursprünglicher Sachverhalt liegt nicht mehr vor.

Sachverhalt ist nicht eingetreten – Antrag wird vollständig storniert, kein Folgeantrag.

  1. Der Antrag erhält den Status „Storniert" und die Bestätigung erscheint im Archiv und Meldecenter.

Wichtige Hinweise zur Stornierung

Achtung: Eine Stornierung kann nicht rückgängig gemacht werden.

  • Hat der Träger bereits eine Rückmeldung (Genehmigung oder Ablehnung) übermittelt, kann dieser die Rückmeldung nach Eingang der Stornierung seinerseits ebenfalls stornieren.
  • Bei einer Stornierung der A1-Rückmeldung Genehmigung wird das ursprüngliche PDF nicht erneut übertragen.
  • Wurde ein Antrag wegen fehlerhafter Angaben storniert, ist ein neuer Antrag mit den richtigen Angaben separat zu übermitteln. Nutzen Sie hierfür die Kopierfunktion (Zwei-Blätter-Icon) als Vorlage.
  • Wurde ein Antrag an eine unzuständige Stelle gesendet, ist keine Stornierung erforderlich: Die unzuständige Stelle lehnt automatisch ab. Den korrekten Antrag einfach direkt an die zuständige Stelle übermitteln.

 

Arbeitnehmer-Self-Service

Antrag durch den Arbeitnehmer

In ADDISON OneClick steht im Bereich „Meine Bescheinigungen" die Schaltfläche „A1-Bescheinigung beantragen" zur Verfügung, sofern der Arbeitnehmer-Self-Service aktiviert ist. Der Arbeitnehmer erfasst seine Anforderung mit folgenden Angaben:

  • Antragstyp
  • Antragszeitraum
  • Angaben zur Beschäftigungsstelle in Deutschland
Tile AN.png

 

AN - A1.png

Die Anforderung wird zur Prüfung und Freigabe an den Arbeitgeber weitergeleitet. Der Arbeitnehmer erhält keine automatische Versandbestätigung – erst nach Bearbeitung und Versand durch den Arbeitgeber.

Verarbeitung durch den Arbeitgeber

Nach Eingang einer Anforderung wird automatisch eine Aufgabe in der Aufgabenliste des Arbeitgebers erstellt. Über das Bildschirm-Icon springen Sie direkt ins vorausgefüllte Formular. Der Arbeitgeber prüft die Angaben, ergänzt fehlende Pflichtfelder und versendet den Antrag elektronisch.

Aufgabenliste - Anforderung AN.png

Eingehende Träger-Rückmeldungen erscheinen ebenfalls als Aufgaben in der Aufgabenliste.

Dokumente für den Arbeitnehmer

Die genehmigte A1-Bescheinigung (PDF/A) muss dem Arbeitnehmer unverzüglich und unverändert zugänglich gemacht werden. Alle relevanten Dokumente stehen dem Arbeitnehmer über folgende Wege zur Verfügung:

  • ADDISON Direkt → „Meine Lohndokumente"
  • Arbeitnehmer-Self-Service → „Meine Mitarbeiterdaten" → „Meine Lohndokumente"
  • Lohnordner des Arbeitnehmers im Szenario Arbeitnehmer

 

Fehlerbehandlung

Ablehnungen erscheinen mit Ablehnungsgrund im Archiv und im Meldecenter. 

Ablehnungsgründe Entsendung

Ablehnungsgrund

Empfohlene Maßnahme

Beantragung bei unzuständiger Stelle

Antrag direkt an zuständige Stelle übermitteln (keine Stornierung erforderlich)

Persönlicher Geltungsbereich nicht erfüllt (Staatsangehörigkeit)

Staatsangehörigkeit und Beschäftigungsstaat auf Konformität mit VO (EG) Nr. 883/2004 prüfen

Unvollständige oder unplausible Angaben

Kopie erstellen, fehlende oder falsche Felder korrigieren und erneut versenden

Entsendung über 24 Monate (inkl. Vorzeiträume)

Ausnahmevereinbarung nach Art. 16 prüfen

AN-Überlassung im Ausland

Sachverhalt prüfen; Entsendung setzt fortbestehende arbeitsrechtliche Bindung voraus

Ablösung einer anderen Person im Ausland

Ablösungsgrund prüfen: Erkrankung, Kündigung oder betriebsbedingter Wechsel innerhalb des ursprünglichen Zeitraums kann zulässig sein

Weniger als 1 Monat deutschem Recht unterlegen

Entsendebeginn anpassen oder Einzelfallprüfung außerhalb des elektronischen Verfahrens beantragen

Entgeltanspruch nicht ausschließlich gegenüber deutschem AG

Arbeitsvertragsgestaltung und Entgeltzahlung prüfen

Arbeitsrechtliche Bindung an deutschen AG nicht ausreichend

Verantwortlichkeit für Anwerbung, Vertrag, Entlassung und Aufgaben beim deutschen AG prüfen

Geschäftstätigkeit des AG in Deutschland nicht ausreichend

Mindestens 25 % Umsatz oder 25 % Personal in Deutschland erforderlich; Stammdaten prüfen

Person ist bei einem öffentlichen Arbeitgeber angestellt

Korrekten Antragstyp verwenden (Beamte/öffentlicher Dienst)

Person ist selbstständig erwerbstätig

Antrag über das SV-Meldeportal stellen

Ablehnungsgründe Grenzgänger

Ablehnungsgrund

Empfohlene Maßnahme

Person nicht ausschließlich in Deutschland tätig

Prüfen, ob Tätigkeit vollständig in Deutschland ausgeübt wird; bei Mehrstaatentätigkeit Art. 13 prüfen (DVKA zuständig)

Kein grenzüberschreitender Sachverhalt

Prüfen, ob Wohn-/Tätigkeitsstaat oder AG-Sitz tatsächlich unterschiedlich sind

Person ist bei einem öffentlichen Arbeitgeber angestellt

Korrekten Antragstyp verwenden (Beamte/öffentlicher Dienst)

Ablehnungsgründe Ausnahmevereinbarung

Ablehnungsgrund

Empfohlene Maßnahme

Sonstiger Ablehnungsgrund

Details im Anhang zur A1-Rückmeldung Ablehnung einsehen; ggf. DVKA kontaktieren

 

Zusammenfassung

Die A1-Bescheinigung in ADDISON Personal- und Zeiten ermöglicht eine rechtssichere, vollständig digitale Abwicklung des Nachweisverfahrens gemäß § 106 SGB IV für Auslandseinsätze in der EU, dem EWR, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Die drei verfügbaren Bescheinigungsarten – Entsendung, Grenzgänger (neu ab 01.01.2025) und Ausnahmevereinbarung – decken die wesentlichen Szenarien der grenzüberschreitenden Beschäftigung ab. Der Arbeitnehmer-Self-Service steht für die drei genannten Antragsarten zur Verfügung und bildet gemeinsam mit dem Archiv und dem Meldecenter die Grundlage für eine revisionssichere Dokumentation gegenüber in- und ausländischen Behörden.

Verwandte Themen

Neue Oberfläche in ADDISON Direkt
Ob Sie die neue Oberfläche bereits nutzen oder sie gerade kennenlernen: Ihre Funktionen und Zugriffsrechte bleiben unverändert. Neu ist lediglich die Navigation. Die wichtigsten Wege finden Sie hier auf einen Blick:
ADDISON Direkt-Update: Infos für Ihre Mandanten verfügbar
Zum 01.11.2026 treten wichtige Änderungen in Kraft: Die Anmeldung erfolgt künftig per E-Mail-Adresse, die Zwei-Faktor-Authentifizierung wird eingeführt und die neue Oberfläche automatisch aktiviert. Zu allen drei Themen stehen PDFs für Ihre Mandantenkommunikation bereit.
ADDISON Lohn Online | Die neue Version von Personal und Zeiten | Handbuch für Lohnabrechner und Steuerkanzleien mit ADDISON SBS Lohn
In diesem Artikel wird die neue Version von ADDISON Lohn Online beschrieben.
Belegmanagement | Zahlungs-Workflow
Das Dokument beschreibt ein Menü zur Verwaltung und Überwachung von Belegen bezüglich ihres Zahlstatus. Es bietet verschiedene Workflow-Schritte, die Belege nach ihrem Zahlstatus sortieren und diverse Bearbeitungsmöglichkeiten bereitstellen. Benutzer können Zahlungsinformationen überprüfen, Belege für die Zahlung vormerken und Sammelzahlungen erstellen. Die Funktionen umfassen Filter, Such- und Sortierмöglichkeiten sowie die Anzeige von Belegdetails. Es werden die Schritte „Unvollständig“, „Offen“, „Zahlungsvorschlag“, „Angewiesen“, „Bezahlt“ und „Erledigt“ erläutert.
Welcher Browser wird für das ADDISON Direkt Portal empfohlen? Systemvoraussetzungen, Handling & Browserperformance? Warum wird der Microsoft Internet Explorer (Version 11) nicht mehr unterstützt?
Das Dokument beschreibt die Notwendigkeit, moderne Webbrowser für das ADDISON Direkt Portal zu verwenden, insbesondere für Anwendungen wie Personal & Zeiten, Online-Banking und Kasse. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung des veralteten Microsoft Internet Explorers 11 zu Performance- und Darstellungsproblemen führt und ab dem 22.07.2021 nicht mehr unterstützt wird. Empfohlene Browser sind Google Chrome, Mozilla Firefox, Opera, Microsoft Edge und Apple Safari. Nutzer sollten ihren Standardbrowser aktualisieren, um optimale Leistung und Sicherheit zu gewährleisten.