Archivierung

Allgemein

Eine Archivierung insbesondere für das Peer Review sollte in mindestens 2 Schritten erfolgen.

Eine erste Archivierung bietet sich im Rahmen der Vorprüfung an, in der die Planung des darauf basierenden Prüfungsrisikos, die Festlegung auf bestimmte Prüfungsposten und die damit verbundene zeitliche und personelle Planung dokumentiert wird.

Eine zweite Archivierung sollte erfolgen, nachdem die Prüfung festgeschrieben und abgeschlossen wurde.

Weitere Informationen zum Festschreiben von Prüfungsvorgängen finden Sie im Kapitel Festschreiben des Prüfungsjahres.

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Exportieren Sie die Datenbank und die Arbeitspapiere des Mandanten über den Menüpunkt Firma / Datenexport/ -import.

Wählen Sie in der Hauptdatenbank den zu exportierenden Mandanten aus und in der Sicherungsdatenbank ein Verzeichnis für die Archivierung.

Exportieren Sie die Datenbank (Projekte und Vorgang) inklusive der Arbeitspapiere auf das Archivierungs-Verzeichnis, indem Sie unter dem Verzeichnis ADDISON den Check für Vorgänge setzen und im Verzeichnis Projekte einen Check für ZMiS und Fibu.

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