Kostenstellenerfassung 

Optional können in der Erfassung Kostenstellen auf Beleg- oder Zuordnungsebene erfasst werden. 

Es besteht die Möglichkeit, Kostenstellen nummerisch frei zu erfassen oder diese aus einer zuvor definierten Auswahl zu selektieren. 

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Bitte beachten Sie: 

  • Kostenstellen können nur erfasst werden, wenn dies durch den Steuerberater entsprechend aktiviert wurde. 
  • Ob eine manuelle Erfassung oder die Selektion per Auswahl zur Verfügung steht, legt ebenfalls ihr Steuerberater fest.  
  • Ist nur die Auswahl vordefinierter Kostenstellen möglich, so können diese - je nach Einstellung - von Ihrem Steuerberater oder Ihnen verwaltet werden. 

 

Kostenstellenverwaltung 

Ist die Erfassung von Kostenstellen aktiviert, sehen Sie in den Firmeneinstellungen das Register "Kostenstellenverwaltung". Sollen vordefinierte Kostenstellen erfasst werden, sind diese entsprechend hier anzulegen. Nur wenn Ihnen die Verwaltung der Kostenstellen übertragen wurde, können Sie diese Ansicht editieren. 

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In der Kostenstellenverwaltung können Kostenstellen angelegt, gelöscht oder als Pflichteingabe (1) definiert werden. Die Kostenstellen können über + Hinzufügen (2) manuell angelegt oder per CSV-Datei (3) importiert werden. Achten Sie dabei Importen darauf, dass in der ersten Spalte die Kostenstellen und in der zweite Spalt die Bezeichnung zu hinterlegen ist. Importieren Sie KOST 1 und KOST 2getrennt voneinander.

Über das Papierkorbsymbol (4) können Kostenstellen entfernt werden. 

Bitte beachten Sie:

In der Steuerberatersoftware sollten die Konten entsprechend mit Kostenrechnung geschlüsselt sein, damit diese bei der Weiterverarbeitung mitberücksichtigt werden können. Halten Sie ggf. Rücksprache.  

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