Unterstützung bei der Identifizierung der Prüfungsschwerpunkte

Einschätzung der Risiken

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Allgemein

Der Abschlussprüfer muss über ausreichende Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Unternehmens verfügen bzw. sich diese Kenntnisse verschaffen, um solche Ereignisse, Geschäftsvorfälle und Gepflogenheiten erkennen und verstehen zu können, die sich nach Einschätzung des Abschlussprüfers wesentlich auf den zu prüfenden Jahresabschluss und Lagebericht, die Abschlussprüfung, den Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk auswirken können.

Integration von Internetrecherchen

Innerhalb einer Checklistenfrage oder über die Registerkarte Dokumente können Internet-Links hinterlegt werden.

Die Internet-Links können zum Einholen von Datenbankrecherchen dienen, oder zum Abrufen von Informationen bei externen Benchmark- oder Ratingdienstleistern.

Internet-Links bei Checklistenfragen

Öffnen Sie die Checklistenfrage mit Doppelklick. Wählen Sie im Bereich Dokumenten / Feststellungen über die Auswahlbox Dokumente aus.

Über die Schaltfläche Neu kann jetzt im Dialog über die Auswahlbox die Rubrik Internet-Link ausgewählt werden.

Geben Sie die gewünschte Internetadresse ein und bestätigen Sie den Dialog mit OK.

Die Internetadresse ist jetzt einer Checklistenfrage hinterlegt und kann über Bearbeiten aufgerufen werden.

Internet-Links über die Registerkarte Dokumente

Über die Registerkarte Dokumente kann analog zur oben beschriebenen Vorgehensweise gleichfalls ein Internet-Link hinterlegt werden.

Wählen Sie hierfür die Schalfläche Neu und weisen Sie als Dokumententyp einen Internet-Link zu.

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Festlegung von Wesentlichkeitskriterien

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Allgemein

Im Rahmen der Prüfungsplanung sind die gesamtaussagebezogenen Wesentlichkeitsgrenzen im Rahmen des berufsüblichen Ermessens zu bestimmen.

Die vorgeschlagenen Werte für die Untergrenze (2%) und die Obergrenze (10%) können je nach Prüfungsfall individuell angepasst werden.

Für den Bereich der Umbuchungen und Umgliederungen werden die Wesentlichkeitsgrenzen aus Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Jahresüberschuss ermittelt.

Gleichfalls können hier die vorgeschlagenen Grenzwerte und Positionen zur Berechnung der Wesentlichkeitsgrenzen individuell angepasst werden.

Wesentlichkeitsgrenzen

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Vergleichsposten

Basis, an der das Postenrisiko der einzelnen Bilanz und GuV-Positionen gemessen wird, sind die folgenden Posten:

  • Aktiv-Posten => Summe Aktiva
  • Passiv-Posten => Summe Passiva
  • GuV-Posten => Umsatzerlöse

Abweichende Vergleichsposten

Über das #3027242: Wirtschaftspruefung wirtschaftspruefung image42.png -Icon können Sie abweichend vom Standard eine gewünschte Bilanz- oder GuV-Position als Vergleichsposten hinterlegen.

Werteeingabe

Wenn Sie als Messgröße für die Bilanzsummen und Umsatzerlöse einen individuellen Wert eingeben möchten, wählen Sie in der Auswahlbox Werteingabe.

Im Eingabefeld Untergrenze bzw. Obergrenze können feste Grenzwerte hinterlegt werden, die das Postenrisiko bilden sollen.

Bemerkung

Diese Grenzwerte können je nach Prüfungsfall geändert werden. Der Grund für die vorgenommenen Änderungen kann dann im Feld „Bemerkungen“ dokumentiert werden und anschließend für den peer reviewer gedruckt werden.

Über die rechte Maustaste / Drucken können die Wesentlichkeitsgrenzen gedruckt werden.

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Umbuchung / Umgliederung

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Prüffeldbezogene Wesentlichkeitsgrenzen

Zur Berechnung der Wesentlichkeitsgrenzen für die Umbuchung / Umgliederung werden die folgenden Bilanz- und GuV-Positionen vorgeschlagen:

  • Bilanzsumme Summe Aktiva
  • Umsatzerlöse
  • Jahresüberschuss

Abweichende Vergleichsposten und Grenzwerte

Über das #3027242: Wirtschaftspruefung wirtschaftspruefung image42.png -Icon können Sie abweichend vom Standard eine gewünschte Bilanz- oder GuV-Position für die Berechnung der Grenzen für die Umbuchung / Umgliederung auswählen.

Alternativ zu den vorgeschlagenen Positionen kann noch ein vierter Positionswert hinzugezogen werden.

Gleichfall können die vorgeschlagenen Grenzwerte individuell angepasst werden.

Bemerkung

Die vorgenommenen Abweichungen der Grenzwerte können im Feld Bemerkung dokumentiert werden. Damit dokumentiert der Prüfungsleiter, warum er ggf. von den berufsüblichen Werten abweicht.

Auswertung

Innerhalb der Vorgangssymbolleiste können die festgelegten Grenzwerte im Bereich Umbuchung / Umgliederung gedruckt werden.

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Übersicht der Werte, der Wesentlichkeit und des Postenrisikos

Wesentlichkeit und Postenrisiko in der Gesamtansicht

In der Horizontalansicht (Gesamtansicht) werden innerhalb der Prüfungsstrategieanzeige die Wesentlichkeit und das Postenrisiko der einzelnen Prüfungsbereiche mit den dazugehörigen Werten dargestellt.

Festlegen der Prüfungs-strategie in Abhängigkeit vom Risiko

Je nach dem festgelegten Risiko, wird das jeweilige Arbeitspapier für die Prüfungsstrategie festgelegt. Dabei wird zwischen den folgenden 4 Prüfungsstrategien unterschieden:

  • Prüfungsstrategie – 0 => Prüfungsumfang: Keine Prüfung
  • Prüfungsstrategie – 1 => Prüfungsumfang: Plausibilitätsprüfung
  • Prüfungsstrategie – 2 => Prüfungsumfang: Normale Prüfung
  • Prüfungsstrategie – 3 => Prüfungsumfang: Umfassende Prüfung

Je nach der festgelegten Prüfungsstrategie passen sich die Checkliste vom Umfang her an.

Wesentlichkeit und Postenrisiko einzelner Prüfungsbereiche

Innerhalb der Registerkarte Postenrisiko wird für den ausgewählten Prüfungsbereich die Wesentlichkeit ermittelt und aufgezeigt.

Basis für die Ermittlung sind die festgelegten Bedingungen (Wesentlichkeitsgrenzen) der Aktiv-, Passiv- und GuV-Posten.

Das in Abhängigkeit der Werte festgestellte Risiko wird unterteilt in die Kategorien

  • nicht wesentlich (grün)
  • unwesentlich
  • wesentlich (rot)

Ein Prüfungsbereich ist nicht wesentlich, wenn er unter der festgelegten Wesentlichkeitsgrenzen liegt.

Er ist unwesentlich, wenn er zwischen der Ober- und Untergrenze liegt.

Liegt der Prüfungsbereich über einer festgelegten Obergrenze wird er wesentlich für die Prüfung und rot gekennzeichnet.

Festlegung des Postenrisikos

Auf Basis der Wesentlichkeit legt der Wirtschaftsprüfer eigenverantwortlich das Risiko für einen Posten fest.

Dabei wird das Postenrisiko unterschieden in

  • niedrig
  • mittel
  • hoch

Übergreifende Feststellung zum Risikoansatz

Innerhalb der Registerkarte Arbeitsschritt kann eine übergreifende Feststellung zum Risikoansatz getroffen werden.

In der Ansicht Prüfungsstrategie können Sie über Doppelklick den Arbeitsschrittdialog aufrufen.

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Abweichendes Postenrisiko

Das auf Basis der Wesentlichkeitsgrenzen manuell festgelegte Postenrisiko (niedrig, mittel, hoch) kann abweichend in der oben dargestellten Gesamtansicht (Prüfungsstrategie) oder über die Auswahlbox hinterlegt werden.

Der Wirtschaftsprüfer kann somit aufgrund seiner gewonnenen Kenntnisse ggf. das Postenrisiko anpassen.

Mit dem Festlegen des Postenrisikos wird automatisch der Mitarbeitername und das Datum hinterlegt.

Innerhalb des Bemerkungsfelds können die Gründe für die Abweichungen dokumentiert werden.

Anzeige der Werte

Je nach Einstufung des Postenrisikos werden die Werte des aktuellen Jahres (grün für niedriges Risiko, rot für hohes Risiko) gekennzeichnet.

Manuelle Veränderungen des Risikos führen nicht zu einer Veränderung der Farbe, um deutlich zu machen, dass für den Prüfungsbereich eine Abweichung vorliegt.

Auswertung

Innerhalb der Vorgangssymbolleiste kann über das Druckersymbol die Risikobewertung gedruckt werden.

Die Auswertung dokumentiert je Prüfungsposten die Wesentlichkeit, das festgelegte Postenrisiko und die Werte des aktuellen Jahres, des Vorjahres und die Veränderung absolut und in Prozent.

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Berechnungsgrundlage

Die Berechnungsgrundlage ergibt sich aus den festgelegten Wesentlichkeitsgrenzen. Weitere Ausführungen finden Sie im nachfolgenden Kapitel Festlegung von Wesentlichkeitskriterien.

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Beispiel für die Ermittlung der Wesentlichkeit

Summe Aktiva 3.385.250,97

festgelegte Untergrenze 2% von 3.385.250,97 = 67.705,02

festgelegte Obergrenze 10% von 3.385.250,97 = 338.525,10

Veränderung zum Vorjahr - 85.580,00

Anteil der Veränderungen an der Vergleichsposition in % => 85.580,00 / 3.385.250,97 x 100 = 2,5280 %

Aufgrund der Werte des Postens ergibt sich ein niedriges Postenrisiko.

Risikomatrix

Vorgehensweise

Das vom Wirtschaftsprüfer festgelegte Postenrisiko wird in einem übergreifenden Arbeitspapier der Risikomatrix dokumentiert.

Das festgelegte Prüfungsrisiko gibt die Einschätzung des Wirtschaftsprüfers im Rahmen der Risikoanalyse wieder. Als Formel gilt nach IDW:

Inhärentes Risiko + Kontrollrisiko + Erkennungsrisiko = Prüfungsrisiko

Der Wirtschaftsprüfer hat die Risikoanalyse nach berufsrechtlichen Maßstäben durchzuführen und die verschiedenen Risikoarten in einem Dokument entsprechend nachvollziehbar zu würdigen.

Festlegen der Risiken innerhalb der Risikomatrix

Über die rechte Maustaste / Rahmendaten können innerhalb der Registerkarte Risikomatrix die sachlich bedingten Risiken wie z.B. Finanzsituation, Kostenstruktur… und Kontrollrisiken wie z.B. IT-Risiko, Risiken in der Organisationsstruktur… durch den Wirtschaftsprüfer festgelegt werden.

Für die einzelnen Prüfungsbereiche kann die Einstufung des Gesamtrisikos in einer Risikomatrix erfolgen.

Die Punkte der Risikomatrix kommen aus den Arbeitspapieren von Dr. Farr und Dr. Niemann und können ggf. pro Prüfungsauftrag geändert werden.

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Festlegen der Risiken je Prüfungsposten

Je Prüfungsfeld, -bereich kann innerhalb der Registerkarte Postenrisiko die Risikomatrix aufgerufen werden.

Die zuvor in der Risikomatrix festgelegten Risiken können eingestuft werden in niedrig, mittel, hoch. Zusätzlich kann pro Risiko dokumentiert werden, ob es ich um ein bestandsgefährdendes Risiko handelt.

Am Ende seiner Einschätzung über alle Risiken legt der Wirtschaftsprüfer je Posten das Gesamtrisiko manuell fest.

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Auswertungen

Über die recht Maustaste / Drucken kann die Risikomatrix gedruckt werden.

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Prüfungshandlungen aufgrund der festgestellten Risiken

Allgemein

Die Prüfungshandlungen werden bei der Planung durch den Prüfungsleiter festgelegt und können im Strategie- und Planungsmemorandum dokumentiert werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit innerhalb der übergreifenden Texte pro Prüfungsfeld, -bereich auf der Registerkarte Arbeitsschritt die Prüfungshandlungen zu dokumentieren.

Bei der Auswahl eines Prüfungsbereichs werden die gewünschten bzw. notwendigen Arbeitspapiere vom Wirtschaftsprüfer festgelegt.

Eine Zuordnung der Arbeitspapiere kann über die Standardarbeitspapiere (Checklisten von Dr. Walter Niemann) erfolgen.

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Über die Schaltfläche Neu können individuelle Arbeitspapiere und Checklisten eingebunden werden.

Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Zuweisen von Checklisten und Dokumenten.

Die Arbeitspapiere werden somit je nach Risikoeinstufung festgelegt. Bei einem geringen Risiko kann es z.B. Sinn machen, nur eine Feststellung in den übergreifenden Texten zu erfassen.

Unterscheidung der Risiken

Analyse der inhärenten Risiken

Mit dem inhärenten Risiko wird die Anfälligkeit eines Prüffeldes für das Auftreten von Fehlern bezeichnet, die für sich oder zusammen mit Fehlern in anderen Prüfungsfeldern wesentlich sind, ohne Berücksichtigung des internen Kontrollsystems.

Analyse der Kontrollrisiken

Kontrollrisiken stellen die Gefahr dar, dass Fehler, die in Bezug auf ein Prüfungsfeld ggf. zusammen mit Fehlern aus anderen Prüffeldern wesentlich sind, durch das interne Kontrollsystem des Unternehmens nicht verhindert oder aufgedeckt und korrigiert werden.

Analytische Prüfungshandlungen

Analytische Prüfungshandlungen sind Plausibilitätsbeurteilungen von Verhältniszahlen und Trends, durch die Beziehungen von prüfungsrelevanten Daten eines Unternehmens zu anderen Daten eines Unternehmens aufgezeigt sowie auffällige Abweichungen festgestellt werden.

vgl. IDW Prüfungsstandard 300: Prüfungsnachweis im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW P.S 300, Tz. 22).

Prüfungsstandard 300.

Einzelfallprüfung

Aussagebezogene Prüfungen werden auch als Einzelfallprüfungen durchgeführt. Durch einen unmittelbaren Soll-Ist-Vergleich von einzelnen Geschäftsvorfällen und Beständen werden so Prüfungsnachweise gewonnen, die einzelne Aussagen in der Rechnungslegung stützen.

Aussagebezogene Prüfungen werden auch als Einzelfallprüfungen durchgeführt. Durch einen unmittelbaren Soll-Ist-Vergleich von einzelnen Geschäftsvorfällen und Beständen werden so Prüfungsnachweise gewonnen, die einzelne Aussagen in der Rechnungslegung stützen.

Es liegt somit im Ermessen des Wirtschaftsprüfers, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.

Für die analytischen Prüfungshandlungen und die Einzelfallprüfung besteht die Möglichkeit, dass ADDISON Data Warehouse zu nutzen. Über den Bereich Beratung kann das ADDISON Data Warehouse aufgerufen werden. Hier stehen zahlreiche Ansichten (5-Jahresvergleich, Bilanz- und GuV Vergleich …) für die analytischen Prüfungshandlungen zur Verfügung.

Für weitergehende Analysen besteht die Möglichkeit, alle Ansichten über den Menüpunkt Data Warehouse / Excel Export nach Excel zu exportieren.

Gleichfalls besteht die Möglichkeit, die analytischen Prüfungshandlungen und die Einzelfallprüfung aufgrund der Wesentlichkeitsgrenzen vorzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Festlegung von Wesentlichkeitskriterien.

Stichprobenermittlung

Prüfungsstandard 240 / 260

Für die Stichprobenermittlung liegt kein eigenständiges Programmteil von ADDISON vor.

Wird eine Stichprobenermittlung gewünscht wird das Programm IDEA der Firma Audicon empfohlen.

Die Risikomatrix dient dazu, die einzelnen o.a. Risiken der Prüfungsfelder bzw., -bereiche in einer Matrix zusammenzufassen.

Um das Gesamtrisiko eines Unternehmensfestzulegen, muss hierfür die Kanzlei einmalig definieren, ab wann das Gesamtrisiko in niedrig, mittel oder hoch eingestuft wird.

Es muss klar definiert werden, ab wann keine Fehler, wenig Fehler oder eine hohe Anzahl von Fehlern erwartet werden.

Je nach Ergebnis ist dann die Prüfungsstrategie vom Wirtschaftsprüfer festzulegen.

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Vorgehensweise bei der Durchführung der Prüfungshandlungen
Innerhalb der Hauptprüfung legt der Prüfungsleiter auf Basis der Risikomatrix die jeweiligen Prüfungsbereiche fest.