Wann gilt was für wen? 

 

 

Verpflichtung für Rechnungsempfänger

Grundsätzlich gilt die E-Rechnungsverpflichtung seit dem 01.01.2025. Aus diesem Grund müssen alle inländischen Rechnungsempfänger bereits ab Anfang 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen in den gängigen Formaten empfangen und verarbeiten zu können. 
 

Verpflichtung für Rechnungsversender

Grundsätzlich gilt die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung seit dem 01.01.2025. Der Gesetzgeber hat jedoch Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen, da ein hoher Umsetzungsaufwand erwartet wird. Die Übergangsfristen wurden dabei in der vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesfassung nochmals angepasst: 

Bis 31.12.2026: Alle Unternehmen können E-Rechnungen sowie Papierrechnungen versenden. Andere elektronische Rechnungsformate dürfen (wie bislang) nur nach Zustimmung des Empfängers versendet werden. 

Ab 01.01.2027: Alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) von mehr als 800.000 Euro müssen E-Rechnungen versenden. Für Unternehmen mit einem niedrigeren Umsatz bleiben die Sonderregelungen für 2025 und 2026 (s. o.) weiterhin bestehen. 

Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden.  

 

Roadmap zu unseren Lösungen 

 

 

 

 

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Quickstart-Kit 

Mit unserem Quickstart-Kit geben wir Ihnen Möglichkeiten an die Hand, wie Sie schnell und effizient den Beratungsbedarf durch wenige Fragen bei Ihren Mandanten erkennen können. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen dabei mögliche Lösungswege auf und sprechen unsere Handlungsempfehlung aus. 

  • Link für Kanzleien
    Übersicht zu unseren Mandantenlösungen, Mandantenberatungscheckliste und Entscheidungshilfen für den Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsprozess
  • Link für Mandanten
    Übersicht zu unseren Mandantenlösungen, Mandantenberatungscheckliste und Entscheidungshilfen für den Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsprozess
     

 (Alle Unterlagen können Sie direkt hier herunterladen.)   

 


Wolters-Kluwer-Serviceletter

Über unseren Wolters-Kluwer-Serviceletter informieren wir Sie regelmäßig über die gesetzlichen Anforderungen zur E-Rechnung und der Umsetzung in unseren Lösungen. Einen Überblick zu allen bisherigen Artikel erhalten Sie hier: Artikelarchiv Serviceletter.   

 

Webinare auf ADDISON Campus / Akademie 

Unsere aktuellen Webinare zur E-Rechnung unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung der Empfangsverpflichtung ab 01.01.2025 und dem notwendigen Know-How zur E-Rechnung. 

E-Rechnungen empfangen, validieren, verarbeiten und archivieren 

E-Rechnung: so gelingt die Umstellung - Vorgaben erfüllen, Produktivität steigern, Chancen nutzen 


Unterstützung durch unsere Consultants

Um Ihnen den Übergang zu erleichtern, bieten wir Ihnen zwei Lösungen zur maschinellen Weiterverarbeitung und Validierung von E-Rechnungen an:
 

  • ADDISON Scannen-Buchen-Archivieren (SBA)
  • ADDISON SMART Connect 


Wenn Sie eine Beratung oder Unterstützung bei der Implementierung wünschen, kontaktieren Sie bitte unsere Consulting-Teams.
 

Für ADDISON-Kunden: [email protected]
Für AKTE-Kunden: [email protected] 
Für SBS-Kunden: [email protected] 

 

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