Einführung
Einführung
Grundsätzliches
Die Digitale Steuerakte bietet einen neuen, einfachen und sicheren Weg für Ihre Mandanten, Ihnen Belege zur Steuerklärung elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Belege können selbstverständlich auch von Seiten der Kanzlei in die Digitale Steuerakte hochgeladen werden, z. B. wenn die Unterlagen des Mandanten in der Kanzlei gescannt werden.
Allgemeines
In folgendem Schaubild erhalten Sie einen Überblick über das neue Verfahren. Die Belege kann Ihr Mandant oder ein Mitarbeiter aus der Steuerberaterkanzlei in die Digitale Steuerakte hochladen.
Zugriff auf die Belege hat sowohl der Mandant als auch die Steuerberaterkanzlei. Damit Ihr Mandat auf die Digitale Steuerakte zugreifen kann, benötigt er einen ADDISON Direkt- Zugang.
Direkt aus dem Einkommensteuerprogramm (ab dem VZ 2020) können die Belege aufgerufen werden.
Wer hat Zugriff auf die Digitale Steuerakte - aus Sicht des Mandanten?
Wird eine Digitale Steuerakte NEU angelegt, hat ausschließlich der Mandant einen Zugriff auf die Digitale Steuerakte.
Portalbenutzer haben standardmäßig keinen Zugriff auf die Digitale Steuerakte.
Klickt ein Portalbenutzer auf die Kachel Digitale Steuerakte wird folgende Meldung angezeigt:
Es ist möglich dem Portalbenutzer die Kachel mit der Digitalen Steuerakte ein- und auszublenden. Dazu muss das Portal als Benutzer-ADMIN aufgerufen werden.
In ADDISON:
In Akte:
Im Portal ist der entsprechende Portalbenutzer auszuwählen. Über die Funktion Apps sperren
können Portalbereiche für die Ansicht ausgeschlossen werden (z.B. Digitale Steuerakte):
Wird für den Portalbenutzer (Helga Mustermann) die Digitale Steuerakte gesperrt, sieht dieser Portalbenutzer die Kachel der Digitalen Steuerakte nicht mehr.
Wie kann die Nutzung einzelner Digitalen Steuerakte für weitere Portalbenutzer freigegeben werden?
Bei der Ersteinrichtung einer Digitalen Steuerakte bekommt der Haupt-Portalbenutzer automatisch einen Zugriff auf die Digitalen Steuerakte.
Sollen weitere Portalbenutzer einen Zugriff auf die Digitale Steuerakte bekommen, sind diese Freigaben über die Benutzer APP zu definieren.
Innerhalb der Benutzer APP kann im Bereich der Digitalen Steuerakte die Freigabe für weitere Portalbenutzer gesetzt werden.