Worum geht es?

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt die neue EU-Verordnung 2024/886 in Kraft, die die Überprüfung des Empfängernamens bei Überweisungen im SEPA-Raum vorschreibt. Diese sogenannte Verification of Payee (VoP) stellt sicher, dass der Name des Überweisungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. 

Diese Maßnahme erhöht die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr und bietet Ihnen zusätzlichen Schutz vor Betrug bei Überweisungen.

Wer ist davon betroffen?

Neben Privatpersonen sind von der neuen Regulierung auch Unternehmen betroffen. Jeder der SEPA-Überweisungen durchführt, ist direkt von der Empfängerüberprüfung betroffen, unabhängig davon über welches Verfahren und System die Zahlung bei der Bank eingereicht wird.

Sind Sie Empfänger von Zahlungen, so ist die Empfängerüberprüfung für Sie ebenfalls relevant, da die Zahlenden ihren korrekten Empfängernamen kennen müssen. Dies ist im Regelfall der Name des jeweiligen Kontoinhabers, wie dieser bei dem Kreditinstitut hinterlegt ist. Ansonsten kann es zu Unsicherheiten bei der Zahlungsfreigabe kommen, wenn die Empfängerüberprüfung keine Übereinstimmung bzw. nur eine ungefähre Übereinstimmung als Ergebnis liefert.

Welche Zahlungen sind davon betroffen?

SEPA-Einzel-Überweisungen: Diese werden verpflichtend geprüft. 

SEPA-Sammelüberweisungen: Für Unternehmen ist lt. Gesetzgeber die VoP-Prüfung optional. 

Diese Vorgaben umfassen ebenfalls SEPA-Echtzeitüberweisungen, die sog. Instant Payments.

Ausgenommen von der Empfängerüberprüfung sind Lastschriften.

Wie ist der Ablauf der Empfängerüberprüfung?

Nach dem Einreichen einer Zahlung über Ihr Online-Banking-Programm (wie z.B. das ADDISON Direkt Online-Banking) führt die Bank oder der Drittdienstleister (Zahlungsauslösedienst) eine Empfängerüberprüfung durch. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden Ihnen unmittelbar nach dem Einreichen in 3 Stufen in Ampelfarben dargestellt. Danach können Sie entscheiden, ob Sie den Zahlungsauftrag freigeben oder die Freigabe abbrechen. Sammelzahlungsaufträge können nur komplett freigegeben oder zurückgehalten werden. Folgende Prüfungsergebnisse werden unterschieden:

VoP_01_Ampelsystem.png

Im ADDISON Direkt Online-Banking erfolgt die Empfängerüberprüfung im Zahlprozess auf der Seite unseres Banking Service Providers finAPI GmbH.

Wie bereiten Sie sich optimal auf die neue Regelung vor?

Zahlungsausgang

Für SEPA-Überweisungen müssen Sie künftig den korrekten Namen des Kontoinhabers verwenden. Pflegen Sie daher Ihre Lieferanten-Stammdaten entsprechend, das betrifft die Firmenbezeichnung bzw. Vorname und Nachname. 

Zahlungseingang

Prüfen Sie ihren Unternehmensnamen auf Ihren Rechnungsformularen und ergänzen Sie ggf. den korrekten Kontoinhaber bei den auf dem Rechnungsformular angegebenen Bankverbindungen. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen und können Zahlungsabbrüchen vorbeugen.

Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Bank, ob dort die Hinterlegung mehrerer alternativer Empfängernamen möglich ist.

Weitere Informationen zur Umsetzung der Empfängerüberprüfung im ADDISON Direkt Online-Banking finden Sie in diesem Beitrag: Änderungen bei der Zahlungsfreigabe im ADDISON Direkt Online-Banking

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