Online-Banking | Änderungen bei der Zahlungsfreigabe durch die Empfängerüberprüfung (VoP)
Was ändert sich im ADDISON OneClick Online-Banking?
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt die neue EU-Verordnung 2024/886 in Kraft, die die Überprüfung des Empfängernamens bei Überweisungen im SEPA-Raum vorschreibt. Bei der Freigabe von Zahlungen über das ADDISON OneClick Online-Banking wird diese Empfängerprüfung ab dem 09. Oktober 2025 auf der Seite unseres Banking Service Providers finAPI durchgeführt.
Die Empfängerüberprüfung ist dabei in den Prozess der Zahlungsfreigabe eingebunden und das Ergebnis der Prüfung wird auf der Seite von finAPI angezeigt. Sie haben dort die Möglichkeit zu entscheiden, wie Sie mit der Zahlungsfreigabe fortschreiten wollen.
Falls Sie als Ergebnis ein Close Match oder No Match erhalten, können Sie die Zahlung im Falle eines Abbruchs im ADDISON OneClick Online-Banking bearbeiten und den korrekten Empfängernamen hinterlegen.
Wie verhält sich das Online-Banking bei Einzelüberweisungen?
Bei Einzelüberweisungen ist die Empfängerüberprüfung im ADDISON OneClick Online-Banking grundsätzlich aktiv. Das Kontrollkästchen zur Empfängerüberprüfung ist automatisch gesetzt.
Falls Sie unternehmerisch handeln, haben Sie die Möglichkeit, die Empfängerüberprüfung für einen unbestimmten Übergangszeitraum auch bei Einzelüberweisungen zu deaktivieren. Auf dem oberen Bild erkennen Sie dies daran, dass der Haken bei Empfängerüberprüfung entfernt werden kann.
Auf der Seite unseres Banking Service Providers können Ihnen im Falle der aktivierten Empfängerüberprüfung folgende Hinweise nagezeigt werden:
Exakte Übereinstimmung (Match)
Hier erhalten Sie keinen weiteren Hinweis und können mit der Zahlungsfreigabe wie gewohnt fortfahren.
Ungefähre Übereinstimmung (Close Match)
In diesem Fall wird Ihnen die genaue Bezeichnung des Kontoinhabers über das Informations-Symbol angezeigt. Im weiteren Prozess erhalten Sie zusätzlich einen Hinweis mit der genauen Bezeichnung des Kontoinhabers.
Keine Übereinstimmung (No Match)
In diesem Fall erhalten Sie keine weiteren Informationen zur Bezeichnung des Kontoinhabers. Sie erhalten zusätzlich einen Hinweis, dass der angegebene Empfänger nicht mit dem beim Kreditinstitut hinterlegten Namen übereinstimmt.
Keine Prüfung möglich
Es gibt Fälle in denen keine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden kann oder diese auf einen Fehler läuft. Dies wird Ihnen ebenfalls auf der Seite unseres Banking Service Providers angezeigt mit einem entsprechenden Hinweis.
In den drei letztgenannten Fällen, also:
- Ungefähre Übereinstimmung ("Close Match")
- Keine Übereinstimmung ("No Match")
- keine Prüfung möglich
können Sie jederzeit mit der Zahlungsfreigabe fortfahren über die Option "Trotzdem initiieren" bei der Hinweismeldung.
Bitte beachten Sie:
Wolters Kluwer haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Schäden aus der Ausführung eines Zahlungsauftrags an einen unbeabsichtigten Empfänger nach Deaktivierung der Empfängerüberprüfung sowie bei Auslösung einer Zahlung entgegen der Hinweise „No Match“ oder „Close Match“ sowie bei Fällen wo keine Prüfung möglich war.
Wie verhält sich das Online-Banking bei Sammelüberweisungen?
Bei Sammelüberweisungen, wie z.B. Lohn- und Gehaltszahlungen, kann die Empfängerüberprüfung optional durchgeführt werden. Im Standard übermitteln wir die Sammelüberweisungen ohne Empfängerüberprüfung an unseren Banking Service Provider finAPI, sog. Opt-Out für Unternehmen. Somit ist sichergestellt, dass die Zahlungsfreigabe weiterhin wie bisher abgewickelt werden kann.
Für Privatpersonen werden auch Sammelüberweisungen immer mit Empfängerüberprüfung übermittelt.
Bei Übermittlung von Sammelüberweisungen mit Empfängerüberprüfung erhalten Sie auf der ersten Seite der Empfängerliste eine Gesamtübersicht über das Resultat der Empfängerüberprüfung. Sie können über die Pfeiltasten durch die Liste aller Zahlungsempfänger gehen und sich dort weitere Details anzeigen lassen (über das jeweilige Informations-Symbol).
Der sonstige Prozess der Zahlungsfreigabe verhält sich wie bei Einzelüberweisungen.
Was ist zusätzlich zu beachten?
Die Befreiung von der Empfängerüberprüfung ist nur bei unternehmerischem Handeln zulässig. Sie müssen uns das unternehmerische Handeln daher einmalig nach der Aktivierung der Empfängerüberprüfung ab dem 09. Oktober 2025 bestätigen. Hierzu wurde einmalig in den Prozess der Zahlungsfreigabe (Online-Banking | Zahlungen | Detailansicht der Zahlung | Zahlung freigeben) eine Abfrage eingebaut, ob das Zahlungsmodul des ADDISON OneClick Online-Banking unternehmerisch oder privat genutzt wird. Nur bei unternehmerischem Handeln können Sie von der Ausnahme (Opt-out) von der Empfängerüberprüfung im ADDISON OneClick Online-Banking Gebrauch machen. Bei privater Nutzung werden Zahlungen grundsätzlich mit Empfängerüberprüfung übermittelt.
Die Hinterlegung der Nutzungsart ist nur für Anwender zmöglich, die auch Zahlungen freigeben dürfen.
Weiterführende Informationen haben wir für Sie in diese Beitrag Empfängerüberprüfung bei Überweisungen (Verification of Payee) zusammengestellt.