Alle im Arbeitnehmerportal vom Lohnabrechnenden bereitgestellten Dokumente bleiben dort dauerhaft erhalten, sofern die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer diese nicht selbst aus dem eigenen Portal löscht.  

In den Standardeinstellungen werden immer nur die Dokumente der letzten 12 Monate/365 Tage angezeigt. 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können unter dem Filter "Bereitgestellt am" den hinterlegten Eintrag "letzten 365 Tage" über das davor liegende X löschen. Damit werden Ihnen alle Lohn-Dokumente angezeigt.

 

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Oder Sie nutzen eine der verfügbaren Filtermöglichkeiten ("Zeitraum", Bereitgestellt am" und "Lesestatus") in dem Sie auf den Titel klicken und eine andere Auswahl treffen. 

Sollten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer Dokumente bereits selbst gelöscht haben, kann durch Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Lohnabrechnenden/Personalabteilung/der Steuerkanzlei etc. eine erneute Bereitstellung von Dokumenten erfolgen.

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