Allgemeine Erläuterungen / Leistungsumfang
Allgemeine Erläuterungen / Leistungsumfang
- Sammelfristverlängerung
Allgemein
Mit Erlass vom 23.02.2006 haben die obersten Finanzbehörden der Länder die Abgabefristen für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2005 neu geregelt.
Grundsätzlich waren die Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2005 lt. § 149 Abs. 2 AO bis zum 31. Mai 2006 abzugeben.
Sofern die Steuererklärungen der Steuerpflichtigen durch Steuerberater erstellt werden, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2006.
Bisher hat sich die allgemeine Abgabefrist bei durch Steuerberater erstellten Steuererklärungen nur bis 30.09. verlängert.
Bei Land- und Forstwirten, die den Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. März 2007.
Die Verlängerung der allgemeinen Abgabefrist vom 30. September 2006 auf den 31. Dezember 2006 hat zur Folge, dass keine Sammelfristverlängerungsanträge bei den Finanzämtern eingereicht werden müssen.
Die Erstellung von Sammelfristverlängerungsanträgen über den Programmteil ADDISON Fristen ist weiterhin möglich, aber nicht mehr notwendig.
Selektion der Mandanten
Die Selektion der entsprechenden Mandanten kann über die Mandantennummer oder über angelegte und nicht fertig gestellte Aufträge im Kanzleiprogramm erfolgen.
Um Datumsneutral zu bleiben folgende Datumsdefinition:
Steuererklärung 01 = Veranlagungsjahr der Steuer
Beispiel: VJ 2016
Termin TT.MM.02 = 1.Folgejahr
Beispiel: 31.05.2017
Termin TT.MM.03 = 2.Folgejahr
Beispiel: 28.02.2018
Sammelfristverlängerung
Siehe obige Beschreibung unter Allgemein
Besonderheit: Sammelfristverlängerung mit Staffelung der Frist
Das Finanzamt akzeptiert keine allgemeine Fristverlängerung für alle Mandanten, sondern der Termin für die Abgabe der Steuerklärungen muss gestaffelt werden, d.h. Mandant 14, 23, 45 etc. bis zum 31.12.02, Mandant 34, 435, 677, 82 bis zum 31.01.03 und der Rest bis zum 28.02.03.
Immer mehr Finanzämter wollen mit den Fristverlängerungsanträgen eine Übersicht der Gesamtzahl der abzugebenden Erklärungen für das Jahr 200X und die Anzahl der noch nicht abgegebenen Steuererklärungen bis zum 28.02. des 2. Folgejahres.
Diese Liste kann im Projekt Fristen über den Menüpunkt Auswertungen I Fristauskunft erstellt werden.
Sammelfristverlängerung mit Quotenregelung
Im Saarland sind z.B. folgende Abgabequoten einzuhalten (Stand für das VJ 2002):
Bis zum 30. September 40 v.H.
Bis zum 31. Dezember 80 v.H.
Bis zum 28 Februar Folgejahr 100 v.H.
Der Steuerberater hat bei dem Finanzamt bzw. einer übergeordneten Stelle (z.B. Landesamt für Finanzen) bis zum 30.09. eine Liste mit allen Mandanten einzureichen, die er für diesen Bereich bearbeitet. In dieser Liste ist zu kennzeichnen, für welche Mandanten bereits die Steuererklärung abgegeben worden ist, um die Abgabequote ermitteln zu können.
- Sammelfristverlängerung im Saarland
Besonderheit Saarland
Für das Saarland soll seit dem Jahr 2003 eine Mandantenliste je Kanzlei in elektronischer Form eingereicht werden. In der Liste sollen die abgegebenen und die offenen Fälle für das ganze Saarland ersichtlich sein. Die Mandantenliste soll also nicht finanzamtsbezogen, sondern bundeslandbezogen erstellt werden.
Dadurch entfällt die Abgabe von Mandantenlisten in Papierform bei den einzelnen Finanzämtern.
Mandantenliste in elektronischer Form
Um die Erstellung der Mandantenliste in elektronischer Form zu unterstützen, wurde die Auswertung Fristauskunft um eine Dateiausgabe erweitert. Mit Selektion auf die saarländischen Finanzämter wird eine Mandantenliste als CSV-Datei erstellt, die dem Landesamt für Finanzen Saarland zur weiteren Bearbeitung übermittelt werden kann.
Mit dem Landesamt für Finanzen haben wir im Jahr 2003 das Datenformat abgestimmt. Die Steuerberaterkammer haben wir davon in Kenntnis gesetzt, dass die ADDISON Software für die saarländischen Steuerberater eine entsprechende programmgestützte Möglichkeit bietet.
Der Aufbau der Datei für Fristverlängerung in elektronischer Form wird vom Landesamt für Finanzen Saarland bei Bedarf angepasst. Die Änderungen über den Dateiaufbau können sehr kurzfristig erfolgen, das Landesamt für Finanzen Saarland informiert allerdings nicht über diese Änderungen.
Sollte die Datei für Fristverlängerung in elektronischer Form vom Landesamt für Finanzen Saarland nicht akzeptiert werden, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige ADDISON-Vertriebszentrum.
Um die Mandantenliste für das Saarland in elektronischer Form zu erstellen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Klicken Sie Menü: Mandant | Fristverlängerung | den Menübefehl Fristauskunft an.
Klicken Sie die Registerkarte Dateiausgabe an.
Selektieren Sie in den Feldern Finanzämter von - bis die saarländischen Finanzämter.
Geben Sie im Feld Abgabefrist das Datum ein, bis zu dem die Sammel-Fristverlängerung beantragt wird. Dieses Datum wird in der Ausgabedatei eingetragen.
Klicken Sie zur Erstellung der Datei die Schaltfläche Drucken an.
Geben Sie im Dialog Speichern unter den das Verzeichnis für die Dateiablage und den Dateinamen an.
Die Datei wird als CSV-Datei gespeichert. Sie können sich diese Datei z.B. mit Excel anzeigen lassen.
- Einzelfristverlängerung
Ab dem 28.02.03 werden vom Finanzamt grundsätzlich keine Sammellisten mehr akzeptiert, sondern nur noch Einzelfristverlängerungen, d.h. je Mandanten ein Anschreiben an das Finanzamt mit Begründung der Verlängerung.
Anmerkung: Teilweise werden auch hier noch gestaffelte Sammelanträge von Seiten des Finanzamts akzeptiert.