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ADDISON Steuern
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Leistungsumfang Erbschaftsteuer
| Mit der aktuellen Version kann die Erbschaftsteuererklärung für beliebig viele Begünstigte (Erben, Vermächtnisnehmer etc.) bearbeitet werden. |
|
| Thema Euro | Erbschaftsteuererklärungen für Erwerbe ab dem 01.01.2002 sind in Euro abzugeben. Für Steuererklärungen vor diesem Stichtag gilt auch weiterhin die DM. Im Programm sind die Freibeträge in Euro bereits eingearbeitet und werden berücksichtigt, wenn ein Stichtag ab 01.01.2002 eingegeben wird. |
| Wichtige Hinweise |
Wenn innerhalb von Eingabefeldern, in denen Beträge eingegeben werden, auf den Buchstaben E geklickt wird, wird der eingegebene Wert in Euro umgerechnet und angezeigt. Wird dann auf D geklickt, erscheint der Wert wieder umgerechnet in DM. Dies funktioniert sowohl innerhalb der Formulare als auch innerhalb der Dialoge. |
Anlegen von Alternativen
| In der Erbschaftsteuer können Alternativen angelegt werden. | |
| ** |
in der Formularsymbolleiste. Durch Anklicken öffnet sich ein Auswahl-Dialog, in dem Alternativen neu angelegt, bearbeitet und gelöscht werden können. Die Schaltfläche „Standard“ und anschließend „Bearbeiten“ setzt den Fall wieder auf die Standard-Alternative zurück. Während der Bearbeitung einer Alternative wird in der Formularsymbolleiste die Bezeichnung der Alternative angezeigt. |
| Wichtige Hinweise |
Wenn mehrere Alternativen angelegt werden sollen, wird immer die Alternative kopiert, in der im Auswahldialog der Fokus steht. |
Verwalten der Anlagen zur Steuererklärung
| Die zu bearbeitenden Anlagen werden im Anlagendialog ausgewählt und aktiviert. In allen Fällen, in denen es mehrere Anlagen geben kann, öffnet sich ein Auswahldialog, über den die entsprechenden Anlagen neu angelegt, bearbeitet oder gelöscht werden können. Auch Anlagen Grundstückswert, Betriebsvermögen oder Anteilsbewertung, deren Werte in ein Betriebsvermögen einfließen, werden hier angelegt. |
Auswahl persönliche Steuerpflicht § 2 ErbStG
| Auch in einem bereits angelegten Fall kann nachträglich die Art der Steuerpflicht geändert werden. Dazu wird in der Gruppe mit den Schaltflächen unter alle > Art der Steuerpflicht aufgerufen und im folgenden Dialog die Art der Steuerpflicht abgeändert. | |
| Die persönliche Steuerpflicht § 2 ErbStG in der Übersicht: | |
| > > > > --- > --- > --- > > Unbeschränkt § 2 Abs. 1 Nr. 1a > Inland und Auslandsvermögen > Ja § 21 ErbStG > > Erweitert unbeschränkt § 2 Abs. 1 Nr. 1b > Inland und Auslandsvermögen > Ja § 21 ErbStG > > Beschränkt § 2 Abs. 1 Nr. 3 > Inlandsvermögen § 121 Abs. 2 BewG > nein > > Erweitert beschränkt § 4 AStG > Inlandsvermögen § 121 Abs. 2 BewG > nein > > | |
| Wichtige Hinweise ** |
Eine Differenzierung hinsichtlich des steuerpflichtigen Inlandsvermögens gemäß § 121 BewG findet jedoch noch nicht statt. Dazu kann ggf. über die Anlage einer Alternative, in der die nicht steuerpflichtigen Vermögenswerte weggelassen werden, eine korrekte Steuerberechnung auch für diese Fälle ausgegeben werden. |
| Beispiel: Beschränkte Steuerpflicht |
Beispiel: Erblasser: Beschränkt Steuerpflichtig Wohnsitz im Ausland Vermögen: : 1. Mietwohngrundstück im Inland : 1. Bankguthaben im Inland : 1. Bebautes Grundstück im Ausland Erbe: Alleinerbe, Wohnsitz ebenfalls im Ausland Lösung des Beispiels: - Erbe ist beschränkt steuerpflichtig. - Steuerpflicht erstreckt sich auf das Inlandsvermögen nach § 121 Abs. 2 BewG - Vermögensanfall: nur Mietwohngrundstück im Inland |
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