Altjahre 20150bis 2022

Nachfolgend finden Sie Angaben zu Formularen aus älteren Veranlagungszeiträumen.

Mantelbogen KSt 1 A bis 2016

Allgemeines

Ab 2016

Mit VZ 2016 wurden die Formulare weitgehend geändert. Die Mantelbögen für alle drei KSt-Arten sind jetzt ähnlich aufgebaut und verkürzt. Die Angaben zu Gewinn- und Einkommensermittlung finden sich in der neuen Anlage GK. Spenden und Verluste wurden ebenfalls in eigene Anlagen Z und Verluste überführt.

Ab 2016 ist es auch möglich, Sachverhalte mit 2 im Veranlagungszeitraum endenden Wirtschaftsjahren per ELSTER zu übermitteln. Dafür wurden im Programm an allen erforderlichen Stellen die Formulare wie WA, GK, F etc. doppelt aufgenommen - jeweils für das erste und das zweite Wirtschaftsjahr.

Sonstiges

Steuerbefreiungen Zeile 16a

Zulässige Eintragungen sind - 9 [Nr. 9 - gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke]

  • 3 [Nr. 3 - rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen]
  • 5 [Nr. 5 - Berufsverbände]
  • 18 [Nr. 18 - Wirtschaftsförderungsgesellschaften]

Werden diese Kennziffern erfasst, muss der Gewinn nach partieller Steuerpflicht erfasst werden.

Nr. 9 erfordert die Gem 1, Nr. 3 die Erklärung Kassen, Nr. 5 die BER und Nr. 18 die Wifö.

Ab 2016 können Sie die Art der Steuerbefreiung im Formular auswählen:

Vollumfängliche Steuerbefreiung

Die vollumfängliche Steuerbefreiung ist nicht auf dem Mantelbogen enthalten, sondern nur für ELSTER erklärbar. Aus diesem Grund wurde ein neuer Themendialog in der Formularsymbolleiste aufgenommen, in der die vollumfängliche Steuerpflicht angegeben werden kann. In dem Fall dürfen nur die Anlagen Gem, Part, WiFö, Ber oder Kassen abgegeben werden, aber keine GK, WA, 1F etc.

Investitionsabzugsbetrag

Ab 2014 werden die Werte für den Investitionsabzugsbetrag IAB nicht mehr aus der Anbindung an das Rechnungswesen übernommen, sondern aus ANL. Das bedeutet, die IAB müssen in ANL angelegt sein, damit sie in die KSt übergeben werden.

KSt 1 B (Vereine) und KSt 1 C (beschränkte Steuerpflicht) bis 2016

Bei Neuanlage der Körperschaftsteuer kommt eine Abfrage, ob die KSt 1 A, KSt 1 B oder KSt 1 C angelegt werden soll.

Wird KSt 1 B oder KSt 1 C gewählt, stellt das Programm diesen Mantelbogen und auch nur die zur KSt 1 B bzw. KSt 1 C passenden Formulare zur Verfügung.

Ab 2017 fällt die Unterscheidung weg. Alle Sachverhalte werden dann in einer einheitlichen KSt 1 und der Anlage ZVE für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens erfasst.

Wichtige Hinweise

Wurde der falsche Mantelbogen ausgewählt, muss das KSt-Projektjahr gelöscht und neu (mit richtigem Mantelbogen) angelegt werden.

Beim Jahreswechsel merkt sich das Programm das gewählte Projekt. Sie können jedoch auch wechseln.

Vordrucke Gem 1 und Gem 1A

Die Erklärung für gemeinnützige Vereine ist bei den weiteren Formularen enthalten. Diese Formulare können zu allen Körperschaftsteuerarten angelegt und per ELSTER übermittelt werden. Es ist nicht möglich, nur eine Gem 1 ohne KSt-Mantelbogen anzulegen und zu übermitteln.

Anlagen V, L und EÜR

Ab 2016

Die Anlagen entsprechen von ihrer Darstellung und den Berechnungen her den Formularen in der Einkommensteuer. Das bedeutet, die komfortablere Erfassung wurde aus der Einkommensteuer übernommen. So stehen z. B. der AfA-Dialog und die ausführlichen Auswertungen zur Verfügung.

Ab 2018

Ab 2018 entfallen die Anlagen V und L in der Körperschaftsteuer.

Anlage A bis 2015

Programmaufruf

Die Anlage A wird automatisch angelegt. Sie kann nur dann im Formularverwalter gelöscht werden, wenn sie keine Werte ungleich 0 enthält.

Die Anlage A entfällt ab 2015. Die Daten darin werden in die neue Anlage GK überführt.

Anzurechnende Steuern von Kapitalerträgen

Der Aufruf der Erfassung erfolgt über die Symbolschaltfläche #3470268: Steuern kstgewst image22.png und die entsprechenden Formularbereiche der Anlage A und Anlage WA.

Kapitalerträge-Dialog

Die Angaben werden zentral über diesen Themendialog verwaltet, d.h. die Beiträge werden automatisch in die Anlagen WA, A und ggf. in den Mantelbogen sowie in die Berechnung übernommen.

Die anzurechnenden Steuern können Sie getrennt nach Brutto- und Nettomethode erfassen. In Organschaftsfällen können Sie beim Organträger hier auch die Werte der Organgesellschaften eintragen.

Ab 2016

Themendialog Anlage A Gewerbesteuer

In diesem Dialog können Sie Gewerbesteuervorauszahlungen und Nachzahlungen / Erstattungen für frühere Jahre erfassen.

Anzurechnende ausländische Steuern

Übernahme aus der Anlage AE / ab 2015 AESt

Die ausländischen Steuern werden aus der Anlage AE / ab 2015 AESt übernommen, können jedoch im Dialog auch abweichend erfasst werden.

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag

KSt und SolZ für das aktuelle Jahr und für Vorjahre

Im Themendialog „Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag“ erfassen Sie

KSt und SolZ für den aktuellen VZ

KSt und SolZ für Vorjahre

Erstattungen KSt und SolZ aufgrund Verlustrücktrags

Soweit möglich – z. B. beim Verlustrücktrag – werden die Werte programmgesteuert eingetragen.

Der anzurechnende SolZ (nur bei Nettomethode) wird aus dem Themendialog "Anzurechnende Steuern" übernommen.

Spenden

Steuerlich abziehbare und nicht abziehbare Spenden sowie Zuwendungen an Stiftungen werden im Spendendialog erfasst.

Zinsaufwendungen im Rahmen der Zinsschranke

Bis 2014: Die Angaben zur Zinsschranke erfassen Sie im Dialog "Angaben zur Zinsschranke".

2015 wurden die Angaben zu den Zinsen aus der Anlage A herausgenommen. Sie werden nur noch in der Anlage Zinsschranke und im Mantelbogen erfasst.

Anlage B 2014 bis 2015

Allgemeines

In der Anlage B werden die bisher im Mantelbogen in Z. 44a ff. erfassten Sachverhalte zu § 8b KStG - Beteiligungen an anderen Körperschaften - abgehandelt. Dies betrifft sowohl die inländischen als auch die ausländischen Einkünfte. In den Mantelbogen werden nur noch die Summen übertragen. Diese Anlage ist Bestandteil der KSt 1A. Entsprechend wurden auch die Anlagen AE und ORG geändert.

Die Anlage B wurde 2016 wieder abgeschafft. Die Daten werden in der Anlage GK erfasst.

Programmaufruf

Die Anlage B legen Sie über den Formularverwalter oder die Symbolschaltfläche #3470266: Steuern kstgewst image23.png an.

Zeile 1 Bezüge

Bitte beachten Sie, dass Sie in Zeile 1 der Anlage B die gesamten Bezüge erfassen, da in der Anlage ausgehend von der Gesamtsumme die steuerfreien Bezüge ermittelt werden. Die Erfassung nur in der passenden Zeile z.B. Zeile 4 genügt nicht.

Anlage B in Organschaftsfällen

Organgesellschaften tragen in der Anlage B jeweils nur ihre eigenen Werte ein. In der Auswertung "Werte der Organgesellschaft" werden die an den Organträger zu übertragenden Werte, ggf. mit den Töchterwerten aufgelistet.

Anlage BE ab 2014 bis 2018

Allgemeines

Die Anlage BE ist ein Ergänzungsformular zur Anlage B. In dieser Anlage werden die steuerfreien Bezüge für Zeile 6 der Anlage B ermittelt. Pro Anlage BE können Sie eine (2014 zwei) Beteiligung(en) erfassen. Die berechneten Werte werden an die Anlage B (ab 2016 Anlage GK) übergeben.

Programmaufruf

Die Anlage BE legen Sie über den Formularverwalter oder durch Anklicken der Symbolschaltfläche #3470267: Steuern kstgewst image24.png an. Die weiteren Anlagen aktivieren Sie über die Schaltfläche Neuanlage / Bearbeiten der Beteiligungen.

Wegfall 2019 fällt diese Anlage wieder weg und wird in die GK integriert.

Anlage AE 2015

Allgemeines

2015 ist die bisherige Anlage AE in die Anlagen AE und AESt aufgeteilt. In der Anlage AE werden weiterhin die ausländischen Einkünfte und nicht zu berücksichtigenden Gewinnminderungen erklärt. 2016 ist die Anlage AE abgeschafft. Die Angaben darin wurden auf den Mantelbogen verlagert.

Programmaufruf

Die Anlage AE rufen Sie über den Formularverwalter oder die Symbolschaltfläche #3470272: Steuern kstgewst image25.png auf.

Erfassung

Soweit erforderlich (z.B. auf Grund des Anrechnungshöchstbetrags) erfassen Sie die Daten zu den Auslandssachverhalten im Dialog.

Dialoge

Mit [Neu] legen Sie einen neuen Auslandssachverhalt an. In der Spalte "Staat" stehen alle Länder zur Verfügung.

Die Landes-Bezeichnung wird in die Anlage AE übernommen. Durch die vorgegebene Länderauswahl wird sichergestellt, dass die per-country-limitation richtig berechnet werden kann.

Anlageblätter

Über die gesamten in den Dialogen erfassten Daten gibt es Anlageblätter, die im Menü [Drucken] der Anlage AE zugeordnet sind.

KSt 1 F – 38 bis 2020

Programmaufruf

Sie legen die Anlage KSt 1 F-38 erfolgt über den Formularverwalter an.

Erfassung der Anlage KSt 1 F-38

In dieser Anlage wird ein positiver Endbestand EK 02 während der Übergangszeit fortgeschrieben.

Der Anfangsbestand kann durch einen manuellen Vorgabewert abgeändert werden.

Der ausschüttbare Gewinn wird laut Zeile 13 der KSt 1 F übernommen.

ab VZ 2007

Die KSt 1 F-38 ist ab VZ 2007 nur noch in Ausnahmefällen erforderlich - wenn der Antrag auf Weiteranwendung der §§38 und 40 KStG gestellt wird.

ELSTER

Bitte beachten Sie, dass für ELSTER ein Anfangsbestand vorhanden sein muss. Eine leere KSt 1 F-38 kann nicht übermittelt werden.

Wegfall ab 2021

Ab KSt 2021 ist die KSt 1 F-38 aufgrund der beendeten Übergangszeit entfallen.

KSt 1 F-2 WJ bis 2015

Programmaufruf

Die Anlage KSt 1 F - 2 WJ wird automatisch angelegt, wenn Sie im Mantelbogen in Zeile 50 einen Wert für ein zusätzliches Rumpfwirtschaftsjahr eingetragen haben. Sie kann nicht manuell angelegt werden. Ab 2016 entfällt sie.

Der Aufruf erfolgt über die Symbolschaltfläche #3470273: Steuern kstgewst image26.png , die sich bei den weiteren Formularen befindet.

Anlage Spartenübersicht bis 2015

Sonstige Formulare

Der Check für die Anlage im Mantelbogen wird immer dann automatisch gesetzt, wenn ÖHK/ÖHG oder die Spartenübersicht angelegt sind. Die Anlage Spartenübersicht wird für die GewSt mit angelegt, wenn sie in der KSt aktiviert wurde. Ab 2016 gibt es dieses Formular nicht mehr. Die Grundangaben zu den Sparten werden auf der Anlage ÖHK ausgewiesen.

Bearbeiten der Anlage

Da Sie mehrere Anlagen Spartenübersicht anlegen können, legen Sie die Einträge über die Dialogerfassung an.

Erfassung Anlage EMU bis 2015

Neue Mitunternehmer erfassen Sie, indem Sie auf die Schaltfläche Neuanlage / Bearbeiten der Mitunternehmer klicken. Dadurch wird der Dialog zur Erfassung der Grunddaten (Name, Steuer- und Identnummer und Beteiligung der Mitunternehmer) aufgerufen. Die eigentlichen Werte erfassen Sie im Formular.

Die Anlage EMU kann ab VZ 2014 ebenfalls per ELSTER übermittelt werden. Wenn Sie die Anlage EMU verwenden, tragen Sie bitte die Angaben zu Verlust und Verlustverrechnung nur in der Anlage EMU ein, nicht mehr im Mantelbogen.

#3470274: Steuern kstgewst image27.png

Das Programm verteilt die Werte aus den Zeilen 7 -14 der Seite 1 nach dem im Dialog Mitunternehmer erfassten Beteiligungsverhältnis auf die Mitunternehmer.

Falls Sie die Anlage EMU manuell erfassen möchten, können Sie das Kreuz #3470278: Steuern kstgewst image28.png setzen. In diesem Fall erfassen Sie die Einzelwerte bei den Mitunternehmern (Seiten 2 - 4). Diese werden summiert und nach Seite 1 zu den Werten der Gesellschaft übertragen.

Anlage SIG 2018

Allgemeines

Die neue Anlage SIG wurde zur Umsetzung der Regelungen des InvStG geschaffen. Darin wird der Korrekturbetrag nach § 45 Abs. 1 InvStG bei Spezial-Investmenterträgen ermittelt.

Die Anlage wurde ab VZ 2019 wieder gestrichen; die erforderlichen Eintragungen sind im Mantelbogen zu finden.

Programmaufruf

Sie legen die Anlage SIG erfolgt über den Formularverwalter an.

Organschaftsverwaltung bis VZ 2018

Anlegen einer Organschafts-Struktur allgemein

Im Bereich [Mandant | Unternehmen] wird die Struktur über den Eintrag Organschaften #3470279: Steuern kstgewst image29.png zentral verwaltet.

Neuanlage einer Organstruktur

Als erstes sollten Sie die Mandanten (Organträger und Organgesellschaften) mit den betreffenden Steuerarten anlegen.

Es ist nicht erforderlich, die Anlagen OG / OT manuell anzulegen, da diese über die Organschaftsverwaltung automatisch aktiviert werden.

Als nächstes legen Sie im Bereich [Mandant | Unternehmen] des Organträgers die Organstruktur an. Durch Klicken auf die Symbolschaltfläche #3470280: Steuern kstgewst image30.png können Sie im Dialog "Organschaft anlegen" eine Organstruktur anlegen. Die Organschaftsverwaltung gilt für die körperschafsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft.

Haben Sie die Organschaft angelegt, ordnen Sie dem Organträger Tochter-Gesellschaften zu, indem Sie die jeweilige Ebene durch Anklicken markieren und mit der Symbolschaltfläche #3470280: Steuern kstgewst image30.png die Mandanten-Suche aufrufen.

#3470290: Steuern kstgewst image31.png

#3470291: Steuern kstgewst image32.png

Im Screenshot ist die ABC GmbH der Organträger, die BCD GmbH Zwischengesellschaft und die CDE GmbH Enkel.

Um beispielsweise der BCD GmbH eine Tochter zuzuordnen, muss der Fokus auf der BCD GmbH sitzen:

#3470296: Steuern kstgewst image33.png

Soll die ABC GmbH eine weitere Tochter zugeordnet bekommen, muss der Fokus auf der ABC GmbH sitzen.

Haben Sie Organgesellschaften falsch zugeordnet, können Sie diese Zuordnung wieder löschen und anschließend an der korrekten Stelle neu zuordnen.

Zugeordnete Gesellschaften löschen Sie, indem Sie die Symbolschaltfläche #3470308: Steuern kstgewst image34.png klicken. Dabei wird nur die Zuordnung gelöscht, nicht der Mandant.

Für Zwischengesellschaften kann das Programm die Struktur automatisch anlegen. Das bedeutet, wenn Sie Ihre Organstruktur ganz oben beim Organträger anlegen, sind bei den jeweiligen Zwischengesellschaften deren Organstrukturen nach unten ebenfalls angelegt.

Nach erfolgreicher Neuanlage der Organstruktur legen Sie im Register [Werte der Organschaft] über die Schaltfläche "Werte abrufen" und anschließend "Werte schreiben" in den KSt-Projekten die Anlagen ORG an.

Übersicht über die angelegte Struktur

Sie können sich die Organstruktur als Grafik anzeigen lassen, indem Sie die Symbolschaltfläche #3470309: Steuern kstgewst image35.png klicken.

#3470315: Steuern kstgewst image36.png

Klicken Sie diese Schaltfläche nochmal, wechseln Sie zurück zur Baumansicht.

Beide Ansichten können Sie sich ausdrucken; die Druckauswahl erhalten Sie durch Betätigen der Symbolschaltfläche #3470320: Steuern kstgewst image37.png.

Funktionsweise der Organschaftsverwaltung

Die Organschaftsverwaltung liest die Daten der Organgesellschaften aus der Steuererklärung ein und überträgt sie in die Steuererklärung der Organträger. Zu kumulierende Werte wie beispielsweise die Bezüge i.S.d. § 8b KStG werden innerhalb der Organschaftsverwaltung aufsummiert.

Die Daten werden in zwei Schritten aktualisiert. Zunächst rufen Sie die Daten mit der Schaltfläche „Werte abrufen“ aus der KSt ab. Im zweiten Schritt übertragen Sie die Daten mit der Schaltfläche „Werte schreiben“ auf die nächsthöhere(n) Ebene(n).

Ein Fortschrittsbalken am unteren Bildschirmrand zeigt Ihnen an, wie weit das Programm ist. Nach dem Schreiben wird eine Hinweis-Meldung über das erfolgreiche Schreiben der Werte angezeigt.

Werte im Bereich der Organschaftsverwaltung

Die innerhalb der Organschaftsverwaltung transferierten Werte werden im Register [Werte der Organschaft] angezeigt.

#3470321: Steuern kstgewst image38.png

Hier können Sie ersehen, welche Werte wohin übergeben werden. Kezi OG und Kezi OT bezeichnen dabei die Kennziffern in den Formularen für Organgesellschaft (OG) und Organträger (OT).

Wenn Sie das Häkchen „Werte der Töchter anzeigen“ setzen, bekommen Sie die einzelnen Werte aus den jeweiligen Tochtergesellschaften angezeigt.

Diese Auflistungen können Sie sich ausdrucken, die Druckauswahl öffnen Sie durch Betätigen der Symbolschaltfläche. #3470320: Steuern kstgewst image37.png

Werte in der Organschaftsverwaltung ändern

Über die Schaltfläche [Wert ändern] können Sie innerhalb der Organschaftsverwaltung Werte ändern und diese mit „Werte schreiben“ in die KSt übertragen, ohne den betreffenden Mandanten öffnen zu müssen.

Notizen erfassen

Sie haben die Möglichkeit, unter dem Register [Bemerkungen] Notizen zu erfassen. Diese werden mit Datum und Name (der Name kommt aus dem Benutzerberechtigungssystem) abgespeichert. Die Notizen können auch über #3470320: Steuern kstgewst image37.png gedruckt werden.

Struktur kopieren / Jahreswechsel

Die Organschaftsstruktur ist jahresabhängig. Sie können die Daten ins nächste Jahr kopieren, indem Sie die Symbolschaltfläche #3470326: Steuern kstgewst image39.png betätigen. In der Auflistung davor können Sie wählen, welches Jahr Sie bearbeiten möchten. Beim Aufruf der Organschaftsverwaltung wird das neueste angezeigt.

Arbeiten mit der Organschaftsverwaltung

Sie erfassen die Daten der Organgesellschaften in der jeweiligen KSt- und GewSt-Erklärung.

Anschließend können Sie diese Daten entweder bei mehrstöckigen Organschaften beim jeweiligen übergeordneten Organträger (Zwischengesellschaft) oder direkt beim obersten Organträger einlesen.

Anlagen OT der Organträger

Für jede Organgesellschaft wird eine Anlage OT angelegt, die kumulierten Werte aller Organgesellschaften entnehmen Sie der Auswertung „Anlage ORG Organträger kumulierte Werte“ zur Körperschaftsteuer.

Steuerfreie Bezüge

Bei den Organgesellschaften werden jeweils die Werte der eigenen Organgesellschaften über den Dialog in die Anlage OG übernommen und zu den eigenen Werten addiert.

Beim obersten Organträger werden die steuerfreien Bezüge der Organgesellschaften zusammengefasst. Dafür gibt es in der Anlage OT einen Themendialog, in dem die Zusammensetzung des abzuziehenden Betrags angezeigt wird.

Beteiligungsverhältnis

Im Register [Grundangaben] des Dialogs "Organgesellschaft - Werte für den Organträger" in der Anlage OG ist eine Beteiligungsquote von 100 % voreingestellt. Wenn Sie dort ein abweichendes Beteiligungsverhältnis eintragen, werden steuerlicher Ausgleichsposten und vororganschaftliche Mehr- bzw. Minderabführung mit diesem Anteil übertragen.

Angaben zur Zinsschranke

Die Werte für die Zinsschrankenberechnung beim Organträger werden bei den Organgesellschaften kumuliert und jeweils auf die nächsthöhere Organgesellschaft übertragen. Beim Organträger werden diese Werte über einen Dialog in die eigentliche Zinsschrankenberechnung übernommen. Bis 2009 werden die Daten zusammen mit den eigenen Werten in den Mantelbogen übernommen, ab 2010 in die Anlage Zinsschranke.

Auswertungen innerhalb der Organschaftsverwaltung

Innerhalb der Organschaftsverwaltung können Sie Auflistungen über die transferierten Werte ausdrucken.

Über die Symbolschaltfläche #3470320: Steuern kstgewst image37.png erhalten Sie die Übersicht aller Listen:

  • Eigene Werte der Gesellschaft
  • Kumulierte Werte
  • Kumulierte Werte und Werte der Töchter
  • Bemerkungen
  • Töchter

Die Auflistung „Töchter“ enthält die Grunddaten der Organgesellschaften und kann als Anlage zu Zeile 30 des Mantelbogens Gewerbesteuer verwendet werden.

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