Analyse Überbrückungshilfe
Analyse Überbrückungshilfe
Überblick
Die „Analyse Überbrückungshilfe" untersucht Ihre FiBu-Mandanten auf eine mögliche Berechtigung zur Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe.
Was wird geprüft?
Umsatzrückgang
Eine Bedingung zur Antragsberechtigung erfüllen Mandanten mit einem Umsatzrückgang von mindestens 60% in den Monaten April + Mai (in Summe) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Als Basis verwenden wir das Spezial-BWA-Schema 79 für die Kontenrahmen SRK 03, SKR 04, SKR 13, SKR 570 und SKR 571.
Saisonbetriebe
Ist die vorige Bedingung nicht erfüllt wird zusätzlich auf „Saisonbetriebe“ geprüft:
Unternehmen, die aufgrund der starken saisonalen Schwankungen ihres Geschäfts im April und Mai 2019 weniger als 5 % des Jahresumsatzes 2019 erzielt haben, können von der Bedingung des sechzigprozentigen Umsatzrückgangs freigestellt werden.
Hinweis Weitere fachliche Hinweise finden Sie in den FAQs zur Überbrückungshilfe auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer.
Datengrundlage
- Neue Spezial-BWA 79 für die Corona-Überbrückungshilfe.
- Die in der Analyse ausgewiesenen Monatsumsätze werden über die Zeile 1990 dieser BWA ermittelt.
Aktualität und Umfang Ihrer Daten
Diese Auswertung bietet lediglich einen ersten Überblick auf eine mögliche Antragsberechtigung Ihrer Mandanten. Die Aktualität und der Umfang (z.B. Quartalsbuchhaltungen) der gebuchten Daten, sowie die Art der Buchungen selbst, könnte das Ergebnis unter Umständen verfälschen.
Hinweis Beachten Sie bitte, dass weitere Bedingungen an die Überbrückungshilfe geknüpft sind, die nur über eine detaillierte Analyse des jeweiligen Einzelfalls geprüft werden können.
Aktualität der Analyse Überbrückungshilfe
Da es gegenwärtig laufend neue Informationen und Anpassungen der Richtlinien gibt, u.a. auch durch Sonderregelungen der Bundesländer, wird dieses Tool permanent aktualisiert.
Sie sollten deshalb regelmäßig prüfen, ob wir ein neues Service Release der Mandantenanalyse bereitgestellt haben.
Start der Analyse
- Mandantenanalyse starten in ADDISON | Beratung | Mandantenanalyse
- Die neue Analyse kann aus dem Hauptmenü oder von der Toolbar gestartet werden.
Nach dem Start öffnet sich ein neues Fenster. Darin bitte den Button „Prüfung durchführen“ klicken und die Analyse startet.
Je nach Umfang des Mandantenstammes kann das etwas länger dauern.
Es ist möglich, die Analyse abzubrechen, die bis dahin ermittelten Daten gehen dadurch nicht verloren.
CSV Export durchführen
Sobald die Liste aufgebaut ist, kann diese als CSV (Button klicken) exportiert werden. Es werden nur die in der Analyse als „prüfbar“ erkannten Mandanten exportiert.
Beim Speichern empfehlen wir, das Verzeichnis vorher zu wechseln, z.B. auf den Desktop.
Die CSV kann ganz normal mit Excel geöffnet und bearbeitet werden. Z.B. können Sie alle Spalten markieren und im Excel-Menübereich „Daten“ auf „Filtern“ klicken. Auf diese Weise können Sie in jeder beliebigen Spalte filtern oder suchen.
Am Ende der Excel-Datei werden weitere Hinweise ausgegeben.
- Je nach Datenaktualität und Konfiguration der Mandanten ist es möglich, dass einzelne anspruchsberechtigte Mandate nicht erkannt werden können.
- Die Werte wurden aus der BWA-Zeile 1990 des Schemas 79 ermittelt.
Bekannte Probleme
Analyse läuft nicht durch
Abbruch durch Fehler bei einem bestimmten Mandanten:
Prüfen Sie bitte die vorhandenen Projekte des Mandanten. Sind evtl. Projekte aktiviert, die bei diesem Mandanten nicht genutzt werden?
Beispielsweise kann das Projekt Rechnungswesen angelegt sein, jedoch wurden noch keine Stammdaten angelegt:
Lösung In diesen Fällen deaktivieren sie das Projekt im CRM und starten die „Analyse Überbrückungshilfe“ erneut.