Anbindung der Gesellschafterverwaltung
Anbindung der Gesellschafterverwaltung
Allgemeines
Die Daten der Empfänger von Kapitalerträgen werden aus der Gesellschafterverwaltung übernommen.
Hier sind die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften enthalten. Sonstige Empfänger z. B. bei stillen Beteiligungen können ebenfalls angelegt werden – hier müssen Sie in der Gesellschafterverwaltung keinen Anteil hinterlegen, da nur die Personendaten für Zwecke der Steuerbescheinigung übernommen werden.
Aufruf der Gesellschafterverwaltung
Der Aufruf der Gesellschafterverwaltung erfolgt über die Schaltfläche .
Datenabgleich / Aktualisierung der Anmeldung
Die Änderung von Gesellschafterdaten bei parallel geöffneter Kapitalertragsteuer-Anmeldung führt im aktuellen Jahr zum automatischen Datenabgleich. Gesellschafterdaten älterer Jahre aktualisieren Sie in der KapESt-Anmeldung über den Menüpunkt [Extras | Stammdaten | Gesellschafter einlesen].