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Anlage 34a – Begünstigung für nicht entnommene Gewinne
ADDISON Steuern
Anlage 34a – Begünstigung für nicht entnommene Gewinne
| Anlage 34a | Die Anlage 34a steht Ihnen ab dem Veranlagungszeitraum 2008 zur Verfügung. Sie kann über die Zeile 15 in der Anlage G und über die Zeile 13 der Anlagen S und L erstellt und bearbeitet werden. Die erstellten Anträge werden den Anlagen G, S und L zugeordnet und der begünstigungsfähige Gewinn wird angezeigt. Durch den Eintrag in Zeile 12 wird der Begünstigungsbetrag bestimmt. Der daraus resultierende nachversteuerungspflichtige Betrag wird ermittelt und die Werte in die folgenden Veranlagungszeiträume weitergetragen. |
| Zusatzfelder | Zur besseren Übersicht stehen Ihnen folgende (im Formular gelb markierte) Zusatzfelder Verfügung: - Nicht entnommener Gewinn dieser Anlage: In diesem Feld wird der begünstigte Gewinn der aktuellen Anlage als Zwischensumme ausgegeben. - Nachversteuerungspflichtiger Betrag Anfang des VZ: In diesem Feld wird der aus dem Vorjahr übernommene nachversteuerungspflichtige Betrag angezeigt. Im Bedarfsfall kann hier ein manueller Eintrag vorgenommen werden. Diese wird vorrangig verwendet. - Auf den Betrieb übertragener nachverst.pfl. Betrag: Dieses Feld gibt es nur im VZ 2009, ab dem VZ 2010 ist im Formular die Zeile 24 hierfür vorgesehen und betrifft Fälle, in denen steuerverstrickte Wirtschaftsgüter übernommen werden. Dieser Wert wird dem nachversteuerungspflichten Betrag des VZ zugerechnet. - Nachversteuerungsbetrag: In diesem Feld wird der Nachversteuerungsbetrag i.S.d. § 34a Abs. 4 EStG angezeigt und automatisch in der Berechnung versteuert. - Nachversteuerungspflichtiger Betrag Ende des VZ: Unter Berücksichtigung der Werte des aktuellen VZ wird in diesem Feld der nachversteuerungspflichtige (steuerverstrickte) Betrag zum Ende des aktuellen VZ angezeigt. |
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