Anlage AESt
Anlage AESt
Allgemeines
Die Anlage AESt dient der Erfassung von anzurechnenden und abzuziehenden ausländischen Steuern.
Für jeden Staat oder Fonds, für den eine Anrechnung oder ein Abzug erfolgen soll, wird eine eigene Anlage AESt angelegt.
Die Anlage ist ein Mehrfachformular und ab 2015 von der bisherigen Anlage AE getrennt.
Ab 2017 ist die Anlage AESt nach Fallgruppen gegliedert:
- Eigene Tätigkeit
- Mitunternehmeranteile
- Organschaft
Programmaufruf
Die Anlage AESt legen Sie über den Formularverwalter an.
Erfassung
Da für jeden Sachverhalt eine eigene Anlage erstellt wird, können Sie die Daten direkt im Formular erfassen.
Dialoge
Mit [Neu] legen Sie einen neuen Auslandssachverhalt an. In der Spalte "Staat" stehen alle Länder zur Verfügung.
Die Landes-Bezeichnung wird in die Anlage AESt übernommen. Durch die vorgegebene Länderauswahl wird sichergestellt, dass die per-country-limitation richtig berechnet werden kann.
Anrechnung ausländischer Steuern
Das Programm ermittelt den Anrechnungshöchstbetrag für anzurechnende ausländische Steuern. Die ausländischen Steuern werden automatisch in die Anlage GK übernommen. Falls der Betrag nicht übernommen werden soll, können Sie ihn in der Anlage GK im Dialog "Ausländische Personensteuern" korrigieren.
Anrechnungshöchstbetrag
Für die Ermittlung der anzurechnenden ausländischen Steuern gibt es eine eigene Auswertung Anzurechnende ausländische Steuern, die Sie im Menü Berechnung finden.