Anlage AGB (ab VZ 2019)

Allgemein

Ab dem VZ 2019 sind die Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen aus dem Mantelbogen ausgegliedert worden in das neue Formular Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

Die Anlage AGB umfasst die Bereiche

  • Behinderten-Pauschbetrag
  • Hinterbliebenen-Pauschbetrag
  • Pflege-Pauschbetrag
  • Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale (ab Veranlagungsjahr 2021)
  • Andere Aufwendungen

Die außergewöhnlichen Belastungen können Sie sowohl direkt im Formular als auch über die entsprechenden Dialoge erfassen. Die Dialoge erreichen Sie über gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten am Formularrand.

Bis zum Veranlagungsjahr 2020 teilt sich der Dialog für die Anderen Aufwendungen in zwei Registerblätter auf.

  • Andere außergewöhnliche Belastungen
  • Fahrtkosten bei Behinderung

Im Registerblatt Fahrtkosten bei Behinderung bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, die Kraftfahrzeugkosten behinderter Menschen im Rahmen der Angemessenheit neben den Pauschbeträgen für behinderte Menschen zu berücksichtigen (R 33.4 EStR, H 33.1 -33.4 EStH). Je nach Grad der Behinderung und ggfs. zusätzlich vorliegendem Zusatzmerkmal gibt es ganz unterschiedliche Regelungen hierzu.

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Wenn die Angaben zur behinderten Person korrekt erfasst sind, dann werden im darunter liegenden Bereich nur die Felder freigeschaltet, die für diese Art der Behinderung zutreffen.

Wenn Sie die entsprechende Auswahl für die Fahrten getroffen haben, dann wird automatisch ein Eintrag im anderen Registerblatt zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen mit der Bezeichnung "Fahrtkosten bei Behinderung" erzeugt.

Wichtige Info zu ELSTER:

Bitte beachten Sie, dass nur die allgemeine Liste mit den Einträgen zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen per Elster an die Finanzverwaltung übermittelt werden kann. Die Übermittlung der Details zu den Fahrtkosten bei Behinderung ist seitens der Finanzverwaltung nicht vorgesehen.

Ab dem Veranlagungsjahr 2021 beinhaltet der Dialog zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen nur ein Registerblatt.

  • Andere außergewöhnliche Belastungen

Im Registerblatt andere außergewöhnlichen Belastungen wird Ihnen eine Liste zur Auswahl der am häufigsten vorkommenden außergewöhnlichen Belastungen angeboten. Dies soll nur ein kleiner Service für Sie sein, Sie können selbstverständlich eigene Texte und Bezeichnungen dort erfassen.

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Anlagen

Folgende Anlagen zur Anlage AGB finden Sie im Druck:

  • Andere außergewöhnliche Belastungen
  • Pflegepauschbetrag
  • Fahrtkosten bei Behinderung (bis 2020)

Auswertungen

Folgende Auswertungen zur Anlage AGB gibt es:

  • Außergewöhnliche Belastungen-Ermittlung
  • Fahrtkosten bei Behinderung (bis 2020)

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