Anlage AUF zur Anlage Betriebsvermögen

**#3464489: Steuern erb image3.jpeg Für die Aufteilung des Betriebsvermögens gibt es ein Anlageblatt.
**#3464491: Steuern erb image5.png Ein Auswahldialog öffnet sich. Nach Betätigen der Schaltfläche „Neu“ wird die bereits angelegte Anlage Betriebsvermögen gewählt, mit der die Anlage AUF verknüpft werden soll. Über die Schaltfläche „Löschen“ kann die Anlage AUF nach Bestätigen der Sicherheitsabfrage gelöscht werden.
#3465334: Steuern erb image4.jpeg Vor Bearbeitung der Anlage AUF muss die dazu gehörende Anlage Betriebsvermögen ausgefüllt worden sein!
===Umfang des Betriebsvermögens einer Gesellschaft===
§ 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG Das Betriebsvermögen (Zeile 10 bzw. 24) umfasst alle Wirtschaftsgüter, die einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gehören (§ 97 i.V.m. §§ 95, 96 BewG). Zum Gewerbebetrieb einer solchen Gesellschaft gehören auch die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum zum Betriebsvermögen des Gesellschafters vor (§ 97 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2, eines Gesellschafters, mehrerer Gesellschafter oder aller Gesellschafter stehen, und Schulden eines Gesellschafters, mehrerer Gesellschafter oder aller Gesellschafter, soweit die Wirtschaftsgüter und Schulden bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen der Gesellschaft gehören (§ 97 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 BewG). Entsprechend der ertragsteuerlichen Regelung sind daher in den Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft einzubeziehen: 1. die Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze sowie die Schulden und sonstigen Abzüge (§ 98a Satz 1 BewG), soweit sie zum Gesamthandsvermögen gehören, 2. die Bilanzansätze aus etwaigen Ergänzungsbilanzen, 3. die Wirtschaftsgüter und Schulden aus den Sonderbilanzen (Sonderbetriebsvermögen I und II). Die Zurechnung zum Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft geht der Zurechnung zum Betriebsvermögen des Gesellschafters vor (§ 97 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2, zweiter Halbsatz BewG).
Bearbeiten der Anlage AUF Die Daten in Zeilen 2 – 5 (Bezeichnung der Firma etc.) sowie der Wert des Betriebsvermögens auf den Besteuerungszeitpunkt werden aus der Anlage Betriebsvermögen übernommen. Die Ansätze in den Sonderbilanzen sowie die Schulden des Gesellschafters (Zeilen 11 und 12 bzw. 24 und 25) werden über Themendialoge erfasst. #3464490: Steuern erb image81.png Alle anderen Werte werden direkt ins Formular eingetragen.
#3465334: Steuern erb image4.jpegZeile 7 Disquotale Übertragung von Sonderbetriebsvermögen In Zeile 7 muss der Gewinnverteilungsschlüssel des Gesellschafters eingetragen sein, da sonst der Wert des Betriebsvermögens nicht aufgeteilt wird! Je nachdem, ob Besteuerungszeitpunkt und Abschlusszeitpunkt übereinstimmen oder voneinander abweichen, tragen Sie bitte Ihre Daten in den Zeilen 10 – 20 (Übereinstimmung) oder in den Zeilen 23 – 42 ein. Das Programm ordnet den Wert des Betriebsvermögens (Zeilen 10 oder 23) automatisch aufgrund der Angaben zum Abschlusszeitpunkt in der Anlage Betriebsvermögen zu. Die Werte aus den Zeilen 28 und 30 werden in die Zeilen 39 und 40 übernommen. Wird das Sonderbetriebsvermögen in einem anderen Umfang übertragen als der Anteil an der Personengesellschaft selbst können Sie hierzu in Zeile 21 bzw. 45 Angaben machen.

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