Anlage Betriebsvermögen für Anteile an Kapitalgesellschaften
Anlage Betriebsvermögen für Anteile an Kapitalgesellschaften
Allgemeines
Es werden die wichtigsten Punkte bei der Erfassung gezeigt. Dabei werden zentrale, für die Fallbearbeitung relevante, Punkte aufgegriffen, die i.d.R. für die Veranlagung in der Finanzverwaltung notwendig sind.
Bei jeder Rechtsform besteht die Möglichkeit mehrere Firmen zu erfassen. Klicken Sie auf das Symbol und es wird angezeigt, welche Firmen bereits erfasst sind.
Klicken Sie auf das Symbol um eine neue Firma anzulegen oder auf die Schaltfläche Firma um zu dieser zu gelangen.
Im Seitenbereich besteht zudem die Möglichkeit eine Firma neu anzulegen, zu löschen oder zu kopieren; diese Funktionen kennen Sie schon aus der Einheitlichen und Gesonderten Feststellungserklärung.
Im Seitenbereich finden Sie alle zu einer Firmenbewertung benötigten Formulare. Zunächst sind jedoch die Anlagen "Vereinfachtes Ertragswertverfahren", "Substanzwert" sowie "Erklärung Mindestlohnsumme" nicht aktiv.
Klicken Sie auf die Symbole, um zu den jeweiligen Formularen zu gelangen. Die drei vorher genannten Formulare werden dadurch aktiv.
Wie in den anderen Steuern sind berechnete Felder, automatisch programmseitig gefüllte Felder etc. grau hinterlegt und i.d.R. für eine Bearbeitung gesperrt.
An dieser Stelle wird auf den Personen- und Firmenverwalter verwiesen.
Mantelbogen / Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts
Im Mantelbogen erfassen Sie als erstes das Finanzamt, entweder direkt im Formular oder über den links befindlichen Dialog. Es bietet sich an bereits das Aktenzeichen bzw. die Steuernummer einzugeben.
Der Bewertungsstichtag in Zeile 6 ist für die Finanzverwaltung wichtig. Insbesondere in Fällen der Basiswertregelung (§ 151 Abs. 3 BewG) kann es hier zu Abweichungen zwischen Stichtag Bewertung und Stichtag Feststellung (Basiswert) kommen.
Eine weitere notwendige Angabe ist der übertragene Anteil in Zeile 13 des Mantelbogens. Dabei ist nur eine Erfassung als Prozent oder als Zähler/Nenner möglich.
Diese Angabe ist zugleich mit der Formularzeile 14 der Anlage Betriebsvermögen gekoppelt.
Die Dialogerfassung eines Erwerbers/Steuerschuldners (Zeile 29ff) und die Dialogerfassung Angaben Erbengemeinschaft (Zeile 44ff) schließen sich gegenseitig aus. Die Erfassung in einem Bereich sperrt die Erfassung des jeweils anderen.
Bei einer Dialogerfassung einer Erbengemeinschaft werden die dort erfassten bzw. zugeordneten Erben in den Block der Zeile 56 übernommen, sobald ein Empfangsbevollmächtigter in Zeile 51ff ausgewählt wurde.
Anlage Betriebsvermögen für Anteile an Kapitalgesellschaften zur Feststellungserklärung
Beim Öffnen des Formulars steht der Fokus zunächst auf der Schaltfläche "Stammdaten" . Klicken Sie auf die Schaltfläche Stammdaten um die Grundangaben für eine Fallbearbeitung einzugeben.
Als Art der Wertermittlung ist programmseitig die Wertermittlung im vereinfachten Ertragswertverfahren hinterlegt, da dies erfahrungsgemäß regelmäßig Anwendung findet. Die Wertermittlungsart kann jederzeit, auch während der Bearbeitung, geändert werden.
Je nach gewählter Wertermittlungsart sind auf Seite 2 die entsprechenden Felder zur Bearbeitung verfügbar.
Bei Art der erworbenen Anteile ist eine, ebenfalls im Nachhinein änderbare, Eingabe, soweit zutreffend, vorzunehmen. Klicken Sie auf die Ankreuzfelder um die Auswahl zu bestätigen.
Eine Angabe zum Nennkapital (Seite 2, Zeile 44) ist mindestens zu treffen. Andernfalls kann keine Berechnung erfolgen.
Das Verwaltungsvermögen (Zeile 57ff), die Finanzmittel (Zeile 69ff) sowie ein Teil der Schulden (Zeile 82ff) sind auf der Formularseite 3 zu erfassen.
Die Schulden werden auf Formularseite 4 erfasst.
Die Zusammenfassung der Schulden, die Ermittlung der auf den übertragenen Anteil entfallenden Werte (Zeile 122ff), d.h. die für die Verschonungsberechnung zusammengefassten Werte und zudem die Ausgangslohnsumme (Zeile 131ff) werden auf Formularseite 5 erfasst.
Auf Formularseite 6 sind die Eintragungen zu den Forderungen und Schulden gegenüber verbundenen Unternehmen (Zeile 148ff) sowie die nachrichtlichen Angaben (Zeile 167ff) vorzunehmen. Dabei sei insbesondere das Ankreuzfeld in Zeile 170 (Hauptzweck des Unternehmens) erwähnt, das Auswirkung auf die Berechnung hat.
Anlage Vereinfachtes Ertragswertverfahren zur Feststellungserklärung
Die Jahreszahlen der letzten drei abgelaufenen Wirtschaftsjahre werden automatisch befüllt, sobald im Mantelbogen eine Erfassung beim Bewertungsstichtag erfolgt ist.
Die Eintragungen zu Zeile 4 bis 27 sind spaltenweise zu erfassen.
Etwaige weitere Korrekturen sind auf Formularseite 2 vorzunehmen.
Der berechnete Ertragswert lt. Zeile 45 wird programmseitig in die Anlage Betriebsvermögen (Seite 2, Zeile 37) übertragen.
Anlage Substanzwert zur Feststellungserklärung
Um eine korrekte Berechnung des Substanzwerts zu erhalten, ist es gerade bei Stichtagen, die vom Abschlusszeitpunkt abweichen, zwingend notwendig, dass der Abschlusszeitpunkt (Zeile 10) erfasst wird.
Grundstücken (Zeile 31ff) bzw. Finanzanlagen (Zeile 51ff) können hierbei in die Anlage Substanzwert verbunden werden, soweit diese bereits erfasst sind.
Der berechnete Substanzwert lt. Zeile 108 wird in die Anlage Betriebsvermögen (Seite 2, Zeile 39) übertragen.
Erklärung zur Feststellung der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsumme
In dieser Anlage sind vorwiegend detaillierte Angaben zur betreffenden Gesellschaft zu tätigen. Angaben zu nachgeordneten Gesellschaften werden nur als Summe erfasst.
Beachten Sie ggf. sprechende Anlagen für die Finanzverwaltung beizulegen. Eine einheitliche Vorlage gibt es von Seiten der Finanzverwaltung nicht.