Anlage Erwerber Erbschaftsteuererklärung

Allgemeines zur Anlage Erwerber

Programmaufruf

Der Aufruf der Anlage Erwerber erfolgt über die Symbolschaltfläche #3464638: Steuern erb2012 image34.png. Für jeden Erwerber, egal ob es sich um einen Erben, Vermächtnisnehmer oder sonstigen Erwerber handelt, muss eine Anlage Erwerber angelegt werden.

Formularsatz

Maximal können folgende Anlagen einem Erwerber zugeordnet werden:

  • Formular #3464649: Steuern erb2012 image36.png (Anlage Steuerbefreiung Familienheim)
  • Formular #3464641: Steuern erb2012 image35.png (Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen)
  • Formular #3464651: Steuern erb2012 image37.png (Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke)

Wichtige Zeilen

Bei den Zeilen 12 (Verwandtschaftsverhältnis) und 23 (Erbanteil) handelt es sich um die zentralsten Zeilen der Anlage Erwerber. Nur mit diesen kann eine Berechnung gewährleistet werden.

Anlage Erwerber Seite 1

Zeilen 1 bis 12 und 23

Im Dialog, der aus drei Registern besteht, werden die allgemeinen Erwerberdaten (Register Anschrift), die Bankverbindung (Register Bankverbindung) und das Finanzamt des Erwerbers (Register Finanzamt) erfasst.

Register Anschrift

Es besteht die Möglichkeit, dass die entsprechenden Daten des Erwerbers entweder händisch erfasst werden oder, sollte der betreffende Erwerber als Mandant angelegt sein, aus den Stammdaten übernommen werden.

Für eine automatische Übernahme aus den Erwerberstammdaten ist der Schaltfläche Fernglas anzuklicken und in dem folgenden Auswahlfenster der betreffende Mandant auszuwählen.

#3465559: Steuern erb2012 image45.png

Sollte es sich beim Erwerber zwar um einen Mandanten, jedoch um den Ehegatten eines angelegten Mandanten handeln, so kann dies gesondert ausgewählt werden.

#3464713: Steuern erb2012 image46.png

Derzeit ist es nicht möglich, dass die Kinder eines Mandanten ausgewählt werden können. Diese müssen händisch erfasst werden.

Im Register Anschrift werden, soweit die Stammdaten gepflegt sind, alle relevanten Daten gezogen. Lediglich das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser, die Erbquote bzw. der Erbanteil sowie die Nationalität des Erwerbers sind in diesem Register noch zu erfassen.

Das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ist maßgebend für die Zuordnung der zutreffenden Steuerklasse und dadurch auch für die Höhe des Steuersatzes und die persönlichen Freibeträge.

Bei Erben muss die Erbquote eingetragen werden, da sonst keine Zurechnung des Erwerbs erfolgt und keine Berechnung der Erbschaftsteuer möglich ist.

Sollte ein Fall der beschränkten Steuerpflicht vorliegen, die Voraussetzungen für einen Fall der unbeschränkten Steuerpflicht beim Erwerber jedoch gegeben sein, so kann hier der entsprechende Haken für den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt werden.

Register Bankverbindung

Im Register Bankverbindung ist die Bankverbindung des Erwerbers zu erfassen. Es wurde bewusst darauf verzichtet hier eine Bankverbindung aus den Stammdaten zu übernehmen, da dies derzeit von Seiten der Finanzverwaltung kein Pflichtfeld ist. Hinzu kommt, dass teilweise auch mehr als nur eine Bankverbindung vorhanden ist.

Register Finanzamt

Wird die Datenübernahme aus den Stammdaten gewählt, so werden hier die Daten des Erwerbers ebenfalls programmseitig gezogen. Alternativ können diese Daten auch händisch eingegeben werden. Über den „Fernglas-Knopf“ gelangen Sie in ein Auswahl- und Suchmenü für die Auswahl des betreffenden Finanzamts.

Zeilen 13 bis 17

Besonderer Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG))

Dem überlebenden Ehegatten bzw. dem überlebenden eingetragenen Lebenspartner wird neben dem persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro ein besonderer Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro gewährt.

Darüber hinaus werden Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 (§ 15 Abs. 1 ErbStG) für Erwerber von Todes wegen im Rahmen dieser Vorschrift ebenfalls besondere Versorgungsfreibeträge gewährt.

Zeile 19

Ausgleichsforderung

Der Betrag der Ausgleichsforderung (§ 5 ErbStG) ist hier zu erfassen.

Zeile 21

Anrechenbare gezahlte ausländische Erbschaftsteuer

Zur Erfassung des Sachverhalts in Zusammenhang mit einer anrechenbaren gezahlten ausländischen Erbschaftsteuer wurde ein entsprechender Dialog eingefügt.

Im Feld „Wert“ ist der Wert der Bereicherung, d.h. der Wert des Vermögensgegenstands abzüglich etwaiger dazugehörender Schulden, zu erfassen.

Zeilen 24 bis 26

Gesondert zu tragende Schulden

Die gesondert zu tragenden Schulden sind wie die Darlehensschulden im Mantelbogen zu erfassen, d.h. die Dialoge sind identisch. Die Gegenstandswerte von gesondert zu tragenden Schulden werden wie Darlehensschulden berechnet.

Register Schulden

Bei Bezeichnung ist die Bezeichnung der gesondert zu tragenden Schuld zu erfassen. Diese wird in das Formular übernommen.

Bei Name ist der Name des Begünstigten der gesondert zu tragenden Schuld zu erfassen. Dieser wird in das Formular übernommen.

Zu beachten ist, dass diese hier einzutragenden Nachlassverbindlichkeiten nicht den Nachlass als solchen belasten, sondern vom Erben gesondert zu tragen sind. Zusätzliche Erwerbe eines Erben aus anderen Rechtsgründen, z. B. aufgrund eines Vorausvermächtnisses oder Vertrags zugunsten Dritter werden in den Zeilen 33 bis 42 erfasst.

Bei Anschrift ist die Anschrift des Gläubigers der gesondert zu tragenden Schuld zu erfassen.

Bei Selbst ermittelter Gegenstandswert wird der Wert ungeprüft in die Berechnung übernommen und hat Vorrang vor der Programmautomatik sowie den sonstigen getätigten Eingaben der jeweiligen gesondert zu tragenden Schuld. Dieser Wert wird in das Formular übernommen.

Bei der Berechnung wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben.

Bei Zinssatz ist der Zinssatz der gesondert zu tragenden Schuld zu erfassen.

Anhand des eingegebenen Zinssatzes erkennt das Programm, ob es sich um ein niedrig, normal oder hoch verzinsliches Darlehen handelt. Wird kein Zinssatz oder Null eingeben, geht das Programm von einem unverzinslichen Darlehen aus.

Bei Nennbetrag ist der Nennbetrag der gesondert zu tragenden Schuld zu erfassen. Dieser wird, in Abhängigkeit des Zinssatzes, in das Formular übernommen.

Der Nennbetrag wird benötigt, wenn der Gegenwartswert einer in einem Betrag fälligen Schuld oder eine Annuität berechnet werden soll.

Art der Tilgung

a) In einem Betrag fällig am

Diese Option gilt für in einem Betrag fällige Schulden. Es muss nur noch das Fälligkeitsdatumeingetragen werden.

b) In gleich bleibenden Raten

Nach Klicken auf die Schaltfläche "weitere Angaben" öffnet sich ein Dialog mit den Eingabefeldern für in Raten fällige Schulden.

Dialog „weitere Angaben“ zu den Darlehen

  • Es handelt sich um eine Annuität

Hier wird ein Häkchen gesetzt, wenn es sich um eine Annuität handelt. Die Fälligkeit der letzten Rate ist dann nicht einzugeben, da sie durch das Programm errechnet wird.

Der Restwert der Annuität zum Bewertungsstichtag (Register Kapitalforderung) muss eingegeben sein, da sonst der Gegenwartswert nicht berechnet werden kann.

  • Sonstige Angaben

Höhe der Rate, Anzahl der jährlichen Raten, Fälligkeit der nächsten Rate, Fälligkeit der letzten Rate

Diese Angaben werden benötigt zur Berechnung der Aufschubzeit, der Laufzeit sowie des daraus resultierenden Werts der Schuld.

Register Berechnung / Berechnung Raten

In diesen beiden Registern werden die Eckdaten der Berechnung angezeigt.

Zeile 28

Gesondert zu tragende Erbfallkosten

Die Erfassung der gesondert zu tragenden Erbfallkosten erfolgt in dem zugehörigen Dialog #3464587: Steuern erb2012 image21.png am Formularrand.

Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe des Wertes in Zeile 28. Bei mehr als eines gesondert zu tragenden Erbfallkostenbetrags erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 28 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.

Zeile 29 bis 31

Gesondert zu tragende Vermächtnisse und Auflagen

Die gesondert zu tragenden Vermächtnisse und Auflagen sind wie die Renten oder andere wiederkehrende Bezüge im Mantelbogen zu erfassen, d.h. die Dialoge sind identisch.

Die Erfassung der gesondert zu tragenden Vermächtnisse und Auflagen erfolgt in dem zugehörigen Dialog #3464587: Steuern erb2012 image21.png am Formularrand.

Die Kapitalwerte für folgende Arten von gesondert zu tragenden Vermächtnissen und Auflagen können berechnet werden:

  • wiederkehrende Bezüge, deren Laufzeit von der Lebensdauer einer oder zweier Person(en) abhängt
  • wiederkehrende Bezüge von bestimmter Dauer
  • verlängerte Leibrenten
  • abgekürzte Leibrenten
  • immerwährende Bezüge
  • Bezüge von unbestimmter Dauer
  • Begrenzung des Jahreswerts beim Nießbrauch

Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe des Werts in der jeweiligen Zeile. Bei mehr als zwei Schulden erfolgt nur die Ausgabe siehe Anlageblatt mit der Summe aller Schulden.

Beim Öffnen des Dialogs über die Schaltfläche #3464587: Steuern erb2012 image21.png gelangen Sie zunächst in einen Vorlaufdialog, in dem die einzelnen gesonderte zu tragenden Vermächtnisse oder Auflagen mit den wesentlichen Merkmalen aufgelistet und abgebildet sind.

Hier stehen im Wesentlichen die Befehle Bearbeiten, Schließen, Neu und Löschen zur Verfügung.

Bei Neuanlage oder Bearbeitung eines bestehenden Vermächtnisses bzw. einer bestehenden Auflage öffnet sich der Kerndialog für die Ermittlung des Vermächtnisses bzw. der Auflage. Dieser besteht aus den folgenden drei Registern:

  • Allgemeine Angaben,
  • Bezugsdauer und
  • Berechnung.

Register Allgemeine Angaben

Bei Bezeichnung ist die Bezeichnung des Vermächtnisses/der Auflage zu erfassen. Diese wird in das Formular übernommen.

Bei Berechtigter ist der Name des Berechtigten des Vermächtnisses/der Auflage zu erfassen. Dieser wird in das Formular übernommen. An dieser Stelle kann über das Drop-Down-Menü einer der bislang angelegten Erwerber ausgewählt werden.

Bei Selbst ermittelter Kapitalwert wird der Wert ungeprüft in die Berechnung übernommen und hat Vorrang vor der Programmautomatik sowie den sonstigen getätigten Eingaben des jeweiligen Vermächtnisses/der jeweiligen Auflage. Dieser Wert wird in das Formular übernommen.

Bei der Berechnung wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben.

Bei Höhe der Rate ist die Höhe der Rate des Vermächtnisses/der Auflage zu erfassen.

Bei Anzahl der jährlichen Raten ist die Anzahl der jährlichen Raten des Vermächtnisses/der Auflage zu erfassen.

Das Programm gibt zunächst „1“ vor, für den Fall, dass der Jahreswert eingetragen werden soll.

Bei Selbst ermittelter Jahreswert wird der Jahreswert aus den Angaben der Höhe der Rate und der Anzahl der jährlichen Raten errechnet.

Es kann auch ein selbst ermittelter Jahreswert, von Berechnungslogik abweichender Wert, eingetragen werden, mit welchem gerechnet wird.

Beispiel Boris Baller zahlt zum 1. jeden Monats für einen unbestimmten Zeitraum 100,00 Euro an Ester Hazi für ihre Verschwiegenheit zu seiner heimlichen Liebe – den Handbällen. Es ergibt sich ein sonstiger Bezug von 11.600 Euro (12 x 100,00 Euro x 9,3 (§ 13 Abs. 2 2. Alternative BewG). Werden diese (programmseitig berechneten) 1.200 Euro Jahreswert durch den Wert 1.800,00 Euro ersetzt, ergibt sich ein Betrag von 16.740,00 Euro.

Bei Nießbräuchen und wiederkehrenden Nutzungen kann es aufgrund § 16 BewG zu einer Deckelung des Jahreswerts (Wert des Wirtschaftsguts geteilt durch 18,6) der Leistung kommen. In diesen Fällen ist es wichtig, dass der Steuerwert des Wirtschaftsguts erfasst wird, um eine korrekte Berechnung zu gewährleisten.

Der Nießbrauch kann auch erfasst werden, indem nur der Steuerwert des Wirtschaftsguts und die Laufzeit erfasst werden. Das Programm setzt dann den begrenzten Jahreswert (Steuerwert/18,6) als Jahreswert an.

Register Bezugsdauer

In diesem Reiter sind Angaben nur erforderlich, wenn der Kapitalwert vom Programm ermittelt werden soll.

Bei einer Abhängigkeit von einer bestimmten Lebensdauer greift das Programm auf die entsprechenden Tabellen zurück.

Das Programm benötigt daher zur zutreffenden Ermittlung des entsprechenden Vervielfältigers das Geschlecht und das Alter (Geburtstag) der betreffenden Person.

Soll die Laufzeit von der Lebensdauer von mehreren Personen abhängen, sind diese entsprechend zu erfassen. Darüber hinaus muss erfasst werden, ob der Bezug beim Tod des Erst- oder Letztversterbenden endet.

Bei verlängerten oder abgekürzten Leibrenten ist die Auswahl entsprechend zu ergänzen sowie das Ende der Laufzeit zu erfassen.

Name und Anschrift der Person werden für die Berechnung nicht benötigt, sind jedoch von Belang für die Finanzbehörden.

Standardmäßig ist programmseitig hinterlegt, dass der Bezug beim Tode Erstversterbende endet.

Je nach Lebenssachverhalt muss der entsprechende Check hier gesetzt werden, so dass die Berechnung i. S. d. § 13 BewG erfolgen kann.

Der Vervielfältiger für immerwährende Nutzungen/Leistungen beträgt 18,6 (§ 13 Abs. 2 1. Alternative BewG) und für Nutzungen/Leistungen von unbestimmter Dauer 9,3 (§ 13 Abs. 2 2. Alternative BewG).

Register Berechnung

Hier wird die Berechnung des Kapitalwerts dargestellt.

Anlage Erwerber Seite 2

Zeile 33

Erwerb durch Vermächtnis

Allgemeines

Ist dem Erwerber testamentarisch ein bestimmter Vermögensgegenstand, eine bestimmte Schuld oder auch ein, von der (gesetzlichen) Erbquote abweichender, Anteil davon zugesprochen worden, so muss dies in diesem Dialog entsprechend abgebildet werden.

#3465558: Steuern erb2012 image47.png

In dem sich öffnenden Dialog sind im Bereich Übersicht über die zu verteilenden Werte alle zur Verfügung stehenden Vermögensgegenstände und Schulden mit deren Gesamtwert sowie dem Vermächtnisanteil aufgeführt. Dieser Block kann nicht bearbeitet werden und dient nur der Übersicht über die einzelnen Posten.

Vermächtnisnehmer mit Erbquote

Erhält der Erwerber aufgrund Regelung bereits eine feste Erbquote (z.B. gesetzliche Erbfolge; Kind) und darüber hinaus ein Vermächtnis, so sind die nachfolgenden Zeilen maßgebend.

Der Vermächtnisanteil an dem Vermögensgegenstand/der Schuld für diesen Erwerber beträgt Kraft Erbquote 50 %.

Soll sich nun dieser im Bereich der Erbfallkosten von 50 % auf 65 % erhöhen, so ist der Anteil entsprechend im Bereich Zurechnung des Erwerbs zu korrigieren. Entsprechend verändern sich auch die zugrunde liegen Zahlen.

Vermächtnisnehmer ohne Erbquote

Erhält der Erwerber aufgrund Regelung keine feste Erbquote (z.B. gesetzliche Erbfolge; Schulfreund) aber ein Vermächtnis, so sind die nachfolgenden Zeilen maßgebend.

Da der Vermächtnisnehmer nicht bereits durch eine Erbquote an dem Erbfall antizipiert, sind im Bereich Zurechnung des Erwerbs auch keine Erwerbe aufgelistet.

Dafür ist der Schaltfläche Neu nun nicht ausgegraut. Hierüber können nun die dem Vermächtnis unterliegenden Vermögensgegenstände/Schulden dem Vermächtnisnehmer zugeordnet werden.

Durch betätigen des Knopfes wird automatisch ein neuer Erwerb ausgewählt. Innerhalb dieses kann der entsprechende Vermögensgegenstand/die entsprechende Schuld über das Listenfeld ausgewählt werden.

Sollten Sie mehr als einen Bildschirm in Gebrauch haben, so kann es sein, dass dieses Auswahlmenü nicht auf Ihrem Bildschirm erscheint. In diesem Fall ist das Fenster auf den (Haupt-)Bildschirm (mit Windows START-Menü) zu ziehen. Dort ist die Auswahl gegeben.

Danach kann dem Vermächtnisnehmer sein entsprechender Anteil zugeordnet werden.

Zeile 34

Erwerb aufgrund eines Vertrags zugunsten Dritter

Diese Zeile ist für Eintragungen gesperrt. Erwerbe aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter werden im Mantelbogen vorgenommen. Dabei werden die einzelnen Vermögensgegenstände, wie im Bereich der Anlage Mantelbogen beschrieben, über die Spalte Vertrag zug. Dritter im Erfassungsdialog direkt dem Dritten zugeordnet.

Diese Erwerbe werden sowohl im Mantelbogen (Seite 3, Zeile 81ff; ggf. einzeln) als auch in der Anlage Erwerber (Seite 2, Zeile 34; ggf. in Summe) entsprechend ausgewiesen.

Zeile 38

Schulden in Zusammenhang mit dem sonstigen Erwerb

Die Gegenwartswerte der Schulden werden wie Darlehensschulden (Mantelbogen) berechnet.

Register Darlehen

Bei Bezeichnung ist die Bezeichnung der Schuld zu erfassen. Diese wird in das Formular übernommen.

Bei Name ist der Name zu erfassen.

Bei Anschrift ist die Anschrift des Schuldners zu erfassen.

Bei Selbst ermittelter Gegenstandswert wird der Wert ungeprüft in die Berechnung übernommen und hat Vorrang vor der Programmautomatik sowie den sonstigen getätigten Eingaben der jeweiligen Schuld. Dieser Wert wird in das Formular übernommen.

Bei der Berechnung wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben.

Bei Zinssatz ist der Zinssatz der Schuld zu erfassen.

Anhand des eingegebenen Zinssatzes erkennt das Programm, ob es sich um eine niedrig, normal oder hoch verzinsliches Schuld handelt. Wird kein Zinssatz oder 0 eingeben, geht das Programm von einer unverzinslichen Schuld aus.

Bei Nennbetrag ist der Nennbetrag der Schuld zu erfassen.

Art der Tilgung

a) In einem Betrag fällig am

Diese Option gilt für in einem Betrag fällige Schulden. Es muss nur noch das Fälligkeitsdatumeingetragen werden.

b) In gleich bleibenden Raten

Nach Klicken auf die Schaltfläche "weitere Angaben" öffnet sich ein Dialog mit den Eingabefeldern für in Raten fällige Schulden.

Dialog „weitere Angaben“ zu den Schulden

  • Es handelt sich um eine Annuität

Hier wird ein Häkchen gesetzt, wenn es sich um eine Annuität handelt. Die Fälligkeit der letzten Rate ist dann nicht einzugeben, da sie durch das Programm errechnet wird.

Der Restwert der Annuität zum Bewertungsstichtag (Register Schuld) muss eingegeben sein, da sonst der Gegenwartswert nicht berechnet werden kann.

  • Sonstige Angaben

Höhe der Rate, Anzahl der jährlichen Raten, Fälligkeit der nächsten Rate, Fälligkeit der letzten Rate

Diese Angaben werden benötigt zur Berechnung der Aufschubzeit, der Laufzeit sowie des daraus resultierenden Werts der Schuld.

Register Berechnung / Berechnung Raten

In diesen beiden Registern werden die Eckdaten der Berechnung angezeigt.

Zeile 39

Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen/Auflagen, soweit sie den sonstigen Erwerb belasten

Vgl. hierzu „Zeile 29 bis 31 – Gesondert zu tragende Vermächtnisse und Auflagen“ bei der Anlage Erwerber

Zeile 40

Gesondert zu tragende Erbfallkosten

Die Erfassung der zum gesondert zu tragenden Erbfallkosten erfolgt in dem zugehörigen Dialog #3464587: Steuern erb2012 image21.png am Formularrand.

Zeile 43 bis 46

Nacherbschaft/Nachvermächtnis

Die Erfassung der Nacherbschaften/Nachvermächtnisse erfolgt in dem zugehörigen Dialog #3464587: Steuern erb2012 image21.png am Formularrand.

Zeile 47 bis 53

Schenkungen

Vergleichen Sie bitte hierzu die Ausführungen zu Angaben zu Vorschenkungen beim Mantelbogen (Seite 4 am Ende).

Zeile 54ff

Bekanntgabe

Über den Knopf Kanzlei werden die im Kanzleistempel für diesen Fall und Mandanten hinterlegten Kanzleidaten automatisch gezogen. Für näheres vergleichen Sie bitte den Punkt Kanzleistempel in dieser Dokumentation.

Zeile 58 ff

Bemerkungen/Anträge/etc.

Die Erfassung von Bemerkungen/Anträgen etc. erfolgt in dem zugehörigen Dialog #3464587: Steuern erb2012 image21.png am Formularrand.

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