Anlage Erwerber

Allgemeines

Im Seitenbereich besteht die Möglichkeit einen Erwerber bzw. eine Erwerberin neu anzulegen, zu löschen oder zu kopieren; diese Funktion kennen Sie schon aus dem Bewertungsmodul bzw. aus der Einheitlichen und Gesonderten Feststellungserklärung.

Im Übrigen greift die bekannte Erfassung im Formular über die Dialoge.

Weitere für die Fallbearbeitung zentrale Punkte werden ebenfalls aufgegriffen und dargelegt. Dabei ist diese Darlegung grundsätzlich nicht abschließend und fallspezifisch zu ergänzen.

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Zunächst ist die Person des Erwerbers zu erfassen. Die beteiligte Person wird über den Dialog in Zeile 2ff eingetragen. Das Verwandtschaftsverhältnis wird über den Dialog in Zeile 12 erfasst. Abschließend die die Erbquote in Zeile 23.

Die Versorgungsbezüge (Zeile 14ff) werden im Listenbereich einzeln angelegt. Die für die Berechnung der Höhe der Kapitalwerte notwendigen Angaben sind im Detailbereich vorzunehmen.

Die Ausgleichsforderung sowie die Höhe der anrechenbaren gezahlten ausländischen Erbschaftsteuer ist originär im Formular vorzunehmen.

Die gesondert zu tragende Schulden (Zeile 24ff) beinhaltet drei Reiter. Die Reiter "Darlehensschulden" und "sonstigen Verbindlichkeiten" sind identisch aufgebaut und lehnen sich an den Dialog mit Zuordnung von Schulden an. Der Detailbereich beinhaltet eine Übersicht, welchen Anteil, prozentual und wertmäßig, die beteiligte Person bekommt. Die Erfassung von gesondert zu tragenden Schulden ist an dieser Stelle, blau gefärbte Schrift "gesondert zu tragende Schuld" bzw. "gesondert zu tragende Verbindlichkeit", möglich. Der Reiter "Steuerschulden" unterscheidet sich von den vorherigen nur dadurch, dass bei den Grundangaben nur eine Verteilung der Schuld auf einzelne Vermögensgegenstände vorgenommen werden kann. Eine weitere Detailerfassung ist hier nicht notwendig.

Die gesondert zu tragende Erbfallkosten (Zeile 27f) werden über den Dialog erfasst. Der Dialog ist gleich aufgebaut wie der Dialog zu den Erbfallkosten. Weiterführende Informationen sind auch im Dialog mit Zuordnung von Schulden zu finden. Der Detailbereich beinhaltet eine Übersicht, welchen Anteil, prozentual und wertmäßig, die beteiligte Person bekommt. Die Erfassung von gesondert zu tragenden Schulden ist an dieser Stelle, blau gefärbte Schrift "gesondert zu tragende Kosten", möglich.

Die gesondert zu tragende Vermächtnisse und Auflagen (Zeile 29ff) besteht aus zwei Dialogen. Der linke Dialog ist identisch mit dem Dialog zu den Auflagen (Mantelbogen Zeile 104ff) und der rechte Dialog ist deckungsgleich zum Dialog für die Pflichtteilsansprüche (Mantelbogen Zeile 111ff)

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Die Erwerbe durch Vermächtnisse (Zeile 33) sowie die Erwerbe aufgrund von Verträgen zu zugunsten Dritter (Zeile 34) sind bereits im Mantelbogen beim Vermögensgegenstand durch Zuordnung kenntlich gemacht worden, so dass hier nur noch der finale Wert dargestellt wird.

Für die Pflichtteilsansprüche (Zeile 35) wird auf vorhergehende Passagen, u.a. hier, verwiesen.

Für den anderen sonstigen Erwerb (Zeile 36) werden zwei Dialoge benötigte. Der linke Dialog ist deckungsgleich mit dem linken Dialog von Zeile 29 auf Seite 1. Insoweit besteht zwischen den gesondert zu tragenden Vermächtnissen und Auflagen und den sonstigen Erwerben eine Verbindung. Der rechte Dialog ist eine reine Listenerfassung und rundet diesen Bereich in der Erfassung ab.

Der Dialog zu den Schulden im Zusammenhang mit dem sonstigen Erwerb (Zeile 38) baut sich aus den drei Dialogen Darlehensschulden, Steuerschulden und sonstige Verbindlichkeiten auf. Diese sind über die drei Reiter im Kopfbereich des Listbereichs gesondert auswählbar. Wenn sich diese Schulden bzw. Verbindlichkeiten nicht quotal über alle Beteiligten erstreckt, sondern von Beteiligten gesondert zu tragen sind, dann werden diese hier ausgewiesen. Ansonsten bei den drei zuvor genannten Bereichen.

Der Dialog zu den Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen/Auflagen (Zeile 39) ist identisch mit dem linken Dialog zu Zeile 29 (gesondert zu tragende Vermächtnisse und Auflagen) bzw. Zeile 36 (Anderer sonstiger Erwerber). Diese Schulden und Verbindlichkeiten sind in der Aufteilung den jeweiligen Beteiligten via der blau gefärbten Schrift "Berechtigte sowie gesondert zu tragende Auflage" direkt (disquotal) zuzuordnen.

Die gesondert zu tragende Erbfallkosten (Zeile 40) ergeben sich aus der direkten (disquotalen) Zuordnung der Erbfallkosten auf bestimmte Beteiligte. Insoweit wird auf die Erbfallkosten verwiesen.

Der im sonstigen Erwerb enthaltener Hausrat (Zeile 41) sowie im sonstigen Erwerb enthaltene andere bewegliche körperliche Gegenstände (Zeile 42) wird im Mantelbogen erfasst.

Bei der Nacherbschaft bzw. dem Nachvermächtnis wird der Wert des Erwerbs direkt im Formular (Zeile 44) erfasst. Das Verwandtschaftsverhältnis in Zeile 45 wird über den Dialog ausgewählt.

Vorschenkungen sind über die Dialogerfassung zu Zeile 47ff zu erfassen. Geändert wurde eine programmseitige Prüfung des 10-Jahreszeitraums mit entsprechendem Hinweis. Dies spiegelt sich in der Zeile des Datums des Vorerwerbs wider. Auch der verbrauchte persönliche Freibetrag bei den Vorerwerben wird programmseitig geprüft. Hier kann über eine manuelle Erfassung korrektiv eingegriffen werden; insbesondere bei Fällen von Änderungen der persönlichen Verhältnisse.

Bei der Bekanntgabe (Zeile 54ff) wird mittels Dialogs auf den Personen- und Firmenverwalter zugegriffen.

Bei den Bemerkungen etc. (Zeile 58ff) sind die ersten drei Zeilen direkt im Formular erfassbar. Jede weitere Zeile ist über den Dialog zu erfassen.

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