Anlage EÜR

Auswahldialog Anlage EÜR

Allgemeines/ Programmaufruf Ab dem Veranlagungsjahr 2005 ist bei einem Bruttoeinkommen ab € 17.500 für jeden Betrieb/jede Tätigkeit (soweit keine Bilanz aufgestellt wurde) eine Anlage EÜR einzureichen. Das Formular „EÜR“ wird über den Anlagendialog im Mantelbogen aktiviert. Gelöscht wird die Anlage EÜR hingegen über den Auswahldialog, der sich bei Aufruf des Formulars öffnet. Die Anlage kann wie folgt aufgerufen werden: - über den Menüpunkt [alle > Anlage EÜR] ODER - über die Schaltfläche Steuern est be image92.png ODER - über die Tastenkombination Strg + J
Neuanlage/Bearbeiten Bei Neuanlage der Anlage EÜR öffnet sich zunächst der folgende Dialog: #3466818: Steuern est be image93.png. Bevor die Anlage jedoch endgültig gelöscht wird, erfolgt eine Sicherheitsabfrage durch das Programm.
Übergabe an die Anlagen L und GSE Das Ergebnis der Einnahme-Überschussrechnung kann in die Anlage L oder GSE (bei „einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung“ Anlage FE 1 [Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit]) übernommen werden. Die Steuerung der Wertübernahme erfolgt über die Schaltfläche #3466820: Steuern est be image97.png Über die Schaltflächen [Verbinden] und [Trennen] kann die Verbindung mit der Anlage EÜR hergestellt oder abgebrochen werden. Werden Änderungen/Korrekturen in der Anlage EÜR vorgenommen, aktualisiert sich das neue/korrigierte Ergebnis automatisch in der verbundenen Anlage L oder GSE (bzw. Anlage FE 1).
Allgemeines Liegt der Gewinnermittlung eine Finanzbuchhaltung zugrunde, können die Werte der gebuchten Konten aus ADDISON Finanzbuchhaltung in das Formular übernommen werden. Voraussetzung ist, dass sich die Finanzbuchhaltung im letzten Buchungsmonat des Wirtschaftsjahres befindet.
Programmaufruf Im Bereich [Abschluss] können die Werte aus der Finanzbuchhaltung über das Menü [Steuern > Steueranbindung] in die Anlage EÜR übernommen werden.
Nach Eingabe des Ziel-Mandanten öffnet sich ein Fenster mit den bereit stehenden Buchungen. Die Übernahme wird durch Klick auf den Button #3466819: Steuern est be image99.png So ist auf einen Blick ersichtlich, ob (und von welchem Mandanten) Werte aus einer Finanzbuchhaltung übernommen wurden. Werden nach der Kontenübernahme in der zugrunde liegenden Finanzbuchhaltung Änderungen vorgenommen, sind die Buchungen erneut zu übernehmen. Es erfolgt kein automatischer Abgleich in der Anlage EÜR zur EGF!

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