Anlage EÜR
Anlage EÜR
Aufruf
Die Anlage EÜR lässt sich über die Formularsymbolleiste über die Schaltfläche mit den Buchstaben "EÜR" oder über die Formularverwaltung aufrufen. Dabei können Sie die bereits vorhandenen Anlagen auswählen oder eine weitere neue Anlage EÜR erstellen.
Sobald Sie eine Anlage EÜR angelegt haben, werden hierzu automatisch auch immer die Anlagen
- Anlage Schuldzinsen zur EÜR (für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG)
- Anlage AV zur EÜR (Anlageverzeichnis und Umlaufvermögen)
- Anlage LuF zur EÜR (Angaben zum Weinbau und zur Forstwirtschaft ab VZ 2019)
- mit angelegt.
Sie haben die Möglichkeit, die Anlage EÜR nebst allen dazugehörigen Formularen und Anlagen manuell zu füllen, es gibt aber auch die Möglichkeit, diese Werte aus dem Rechnungswesen/Jahresabschluss zu übernehmen.
Aufteilung
Die Aufteilung einer Anlage EÜR zwischen dem Stpfl. und dem Ehegatten wird ganz oben in der Formularerfassung vorgenommen. Als Standard sind 100 % dem Stpfl. zugeordnet:
Abweichende Betriebssteuernummer
Im Kopfbereich der Anlage EÜR können Sie über die erweiterte Formularerfassung eine abweichende Betriebssteuernummer für diese Anlage EÜR erfassen:
Darüber hinaus können Sie wahlweise die Anschrift des Betriebes erfassen, falls noch keine Steuernummer für die Anlage EÜR vergeben wurden. Diese Angabe benötigt ELSTER um den Fall als Neuaufnahme verarbeiten zu können.
Datenübernahmen und - übergaben in die EÜR
Anlage EÜR
Wenn Sie die Formulare nicht manuell mit Werten füllen wollen, dann gibt es die Möglichkeit, die Werte für die EÜR aus dem Bereich Rechnungswesen/Jahresabschluss automatisch zu übertragen. Gehen Sie in diesem Fall wie folgt vor:
- Erstellung der Buchführung und des Jahresabschlusses samt EÜR
- Im Bereich Abschluss die Symbolschaltfläche für Steuern auswählen, dann in der Listenauswahl die Steueranbindung wählen und die entsprechende Steuerart, z.B. Steueranbindung EÜR ESt bestätigen. Weitere Beschreibungen zur Erstellung von Jahresabschluss und EÜR im Bereich des Rechnungswesens entnehmen Sie bitte den Erläuterungen dort.
- Wenn Sie nun die EÜR in der ESt öffnen, dann erkennen Sie die aus dem Jahresabschluss / EÜR übernommenen Werte an der blauen Hintergrundfarbe.
Anlage AVEÜR
Wenn im Bereich des Jahresabschlusses ein Anlagenverzeichnis geführt wurde, dann kann auch dieses in die EÜR der ESt und hier in die Anlage AVEÜR übernommen werden. Gehen Sie dazu bitte wie folgt vor:
- In der geöffneten EÜR im Bereich der ESt wählen Sie die Symbolschaltfläche für Extras aus.
- In der Listenauswahl wählen Sie Übernahme Anlagenbuchhaltung.
- Nun wird Ihnen eine Liste der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angezeigt.
- Durch Mausklick auf die Schaltfläche mit dem angedeuteten Steuerformular Übernahme in die Anlage AVEÜR werden die angezeigten Wirtschaftsgüter mit den dazugehörigen erforderlichen Daten wie Abschreibungen usw. in die Anlage AVEÜR übertragen.
- Innerhalb der Anlage AVEÜR erkennen Sie die aus der Anlagenbuchhaltung übernommenen Werte an der hellblauen Hintergrundfarbe.
Weitere Beschreibungen zur Anlagenbuchhaltung im Bereich des Rechnungswesens/Jahresabschlusses entnehmen Sie bitte den Erläuterungen dort.
Zuordnung
Wenn Sie den in der Anlage EÜR ermittelten Gewinn automatisch in Anlage L, G oder S übertragen möchten, dann können Sie dies über den Dialog Zuordnung EÜR machen. Klicken Sie hierzu auf die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten. Sie finden diese Schaltfläche auf dem Formular neben der Angabe zur Einkunftsart am Formularrand.
In diesem Zuordnungsfenster werden Ihnen die bislang angelegten Anlagen L, G oder S und die darauf erfassten Betriebe zur Auswahl für die Verknüpfung mit der EÜR angezeigt.
Anlagen
Folgende Anlagen zur Anlage EÜR finden Sie im Druck:
- Anlage Schuldzinsen zur EÜR
- Anlage AV zur EÜR
- Anlage LuF zur EÜR
- Anlageblatt zur Anlage EÜR : Anlagevermögen