Anlage EÜR (Einnahmen-Überschussrechnung)

Allgemeines zur Anlage EÜR

Allgemeines/ Programmaufruf Bei einem Bruttoeinkommen ab € 17.500 ist für jeden Betrieb/jede Tätigkeit (soweit keine Bilanz aufgestellt wurde) eine Anlage EÜR einzureichen. Das Formular „EÜR“ wird über den Anlagendialog im Mantelbogen aktiviert. Gelöscht wird die Anlage EÜR hingegen über den Auswahldialog, der sich bei Aufruf des Formulars öffnet. Die Anlage kann wie folgt aufgerufen werden: - über den Menüpunkt [alle > Anlage EÜR] - über die Schaltfläche Steuern egfneu image130.png
Neuanlage/Bearbeiten Bei Neuanlage der Anlage EÜR öffnet sich zunächst der folgende Dialog: #3468819: Steuern egfneu image131.png Neben der Eingabe der Art des Betriebs ist auch die Einkunftsart festzulegen, welcher der EÜR zugrunde liegt. Diese Schlüsselung ist u. a. für die Honorarberechnung relevant, da der ermittelte Gegenstandswert dieser Einkunftsart zugewiesen wird. Die Zuordnung ist automatisch auf den „Steuerpflichtigen“ vorbelegt. (Die Auswahl „Eheleute“ und „Ehegatte“ sind in der EGF nicht relevant und daher nicht bedienbar.)
#3464204: Steuern egfneu image34.jpeg Bitte beachten Sie: bei automatischem Anlegen der Anlage EÜR durch Wertübergabe aus der FiBu erfolgt keine Vorbelegung auf eine Einkunftsart (Standard bei Neuanlage einer EÜR = Gewerbebetrieb). Über der Schaltfläche [Ändern] kann die Einkunftsart gesetzt werden.
Nach Neuanlage des Formulars #3466818: 415pxkann. Bevor die Anlage jedoch endgültig gelöscht wird, erfolgt eine Sicherheitsabfrage durch das Programm.
Übergabe an die Anlagen L, FG „G“ und FG „S“ Das Ergebnis der Einnahme-Überschussrechnung kann in die Anlage L, FG „G“ oder FG „S“ (bei „einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung“ Anlage FE 1 „Gewerbebetrieb“ und FE 1 „Selbständige Arbeit“) übernommen werden. Die Steuerung der Wertübernahme erfolgt über die Schaltfläche #3468821: Steuern egfneu image135.png Über die Schaltflächen [Verbinden] und [Trennen] kann die Verbindung mit der Anlage EÜR hergestellt oder abgebrochen werden. Werden Änderungen/Korrekturen in der Anlage EÜR vorgenommen, aktualisiert sich das Ergebnis automatisch in der verbundenen Anlagen.
abweichende Steuernummer Für besondere Fälle kann eine abweichende Steuernummer manuell in der Anlage EÜR erfasst werden. Hierzu ist der Check zu aktivieren; das Feld „Steuernummer“ wird dann zur Erfassung freigegeben. #3466847: Steuern egfneu image137.png Die abweichende Steuernummer wird automatisch auch in der zugehörigen Anlage Schuldzinsen ausgewiesen. Bei Deaktivierung des Checks wird die in den Stammdaten hinterlegte Steuernummer automatisch eingelesen und die abweichende Steuernummer überschrieben.
Rechtsform des Betriebs Die Rechtsform wird nur beim erstmaligem Aufruf der Anlage EÜR aus den Stammdaten eingelesen und „elstergerecht“ dargestellt: = Einheitlich & gesonderte Feststellung = #3468820: Steuern egfneu image138.png Sie können die Rechtsform auch innerhalb der Anlage EÜR erfassen/verändern – in der Auswahl stehen alle elsterkonformen Rechtsformen zur Verfügung. Ein Rückabgleich mit den Mandantenstammdaten findet nicht statt.

Anbindung ADDISON Finanzbuchhaltung

Allgemeines Liegt der Gewinnermittlung eine Finanzbuchhaltung zugrunde, können die Werte der gebuchten Konten aus ADDISON Finanzbuchhaltung in das Formular übernommen werden. Voraussetzung ist, dass sich die Finanzbuchhaltung im letzten Buchungsmonat des Wirtschaftsjahres befindet.
Programmaufruf Im Bereich [Abschluss] können die Werte aus der Finanzbuchhaltung über das Menü [Steuern > Steueranbindung] in die Anlage EÜR übernommen werden – auch mandantenüber-greifend
Nach Eingabe des Ziel-Mandanten (vorbelegt ist der aktuelle Mandant) öffnet sich ein Fenster mit den bereit stehenden Buchungen. Die Übernahme wird durch Klick auf den Button #3466846: Steuern egfneu image140.png (in der Menüleiste des Fensters) abgeschlossen. (Detaillierte Informationen zur FiBu-Anbindung finden Sie in der Programmdokumentation „ADDISON Finanzbuchhaltung“ und „ADDISON Abschluss“.)
Im Auswahldialog zur Anlage EÜR ist nun der Quell-Mandant vermerkt: #3468825: Steuern egfneu image141.png So ist auf einen Blick ersichtlich, ob (und von welchem Mandanten) Werte aus einer Finanzbuchhaltung übernommen wurden. Werden nach der Kontenübernahme in der zugrunde liegenden Finanzbuchhaltung Änderungen vorgenommen, sind die Buchungen erneut zu übernehmen. Es erfolgt kein automatischer Abgleich in die Anlage EÜR zur EGF!

Anlage Schuldzinsenermittlung (SZE)

Allgemeines Das Formular steht ausschließlich in der Anlage EÜR der Gesonderten Feststellungserklärung zur Verfügung! Es ist direkt mit der Anlage EÜR verbunden, sodass eine eindeutige Zuordnung gewährleistet ist.
Aktivieren und Löschen der Anlage Schuldzinsenermittlung Durch Erfassen des Häkchens #3468826: Steuern egfneu image142.png (auf Seite 3 der Anlage EÜR) wird die Anlage Schuldzinsenermittlung aktiviert und durch Entfernen des Häkchens wieder gelöscht. Info: die Anlage kann nicht über den Anlagendialog im Mantelbogen aktiviert und deaktiviert werden, sondern nur über die zugrunde liegende Anlage EÜR!
#3464204: Steuern egfneu image34.jpeg Wird die Anlage EÜR gelöscht, erfolgt automatisch auch die Löschung der zugehörigen Anlage Schuldzinsenermittlung!
Aufruf der Anlage SZE Geöffnet wird die Anlage SZE ausschließlich über den Button #3468827: Steuern egfneu image143.png in der Formularsymbolleiste der Anlage SZE.
Bearbeiten der Anlage SZE Das Formular wird größtenteils aus der zugrunde liegenden Anlage EÜR gefüllt. Die Erfassung der „Unterentnahmen“ und des „Verlustes … der vorangegangenen WJ“ erfolgt über Erfassungsdialoge, welche über die Schaltfläche #3466854: Steuern egfneu image145.png in den entsprechenden Zeilen aufgerufen werden.
Übergabe der nicht abziehbaren Schuldzinsen an die Anlage EÜR Seit dem Veranlagungszeitraum 2010 gibt es in der Anlage EÜR das Feld „Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG“ (Seite 3). Ferner wurde der Bereich zur Erfassung der Zinsen angepasst, sodass künftig grundsätzlich der Gewinn vor Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG in die Anlage SZE übergeben wird. Ein darin ermittelter nicht abziehbarer Anteil der Schuldzinsen wird automatisch in die Anlage EÜR zurück gegeben, wenn Sie den dazugehörigen Check aktivieren: #3468837: Steuern egfneu image146.png Das Feld ist bei aktivem Check zur Erfassung gesperrt.

Anlage AVEÜR (Abschreibungsverzeichnis)

Allgemeines Auch die Anlage AVEÜR ist direkt mit der Anlage EÜR verbunden, sodass eine eindeutige Zuordnung gewährleistet ist.
Aktivieren und Löschen der Anlage AVEÜR Die Aktivierung der Anlage AVEÜR erfolgt auf Seite 1 der zugrunde liegenden Anlage EÜR durch Setzen des Häkchens: #3468838: Steuern egfneu image147.png Durch Entfernen des Häkchens wird die Anlage AVEÜR inkl. aller enthaltenen Daten gelöscht. Info: die Anlage kann nicht über den Anlagendialog im Mantelbogen (de-)aktiviert werden, sondern nur über die zugrunde liegende Anlage EÜR!
#3464204: Steuern egfneu image34.jpeg Wird die Anlage EÜR gelöscht, erfolgt automatisch auch die Löschung der zugehörigen Anlage AVEÜR!
Aufruf der Anlage AVEÜR Geöffnet wird die Anlage AVEÜR ausschließlich über den Button #3468840: Steuern egfneu image148.png in der Formularsymbolleiste der Anlage AVEÜR.
Erfassung der Anlage AVEÜR Zur Erfassung der Wirtschaftsgüter stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung: - Formularerfassung - Dialogerfassung - Übernahme der Werte aus ANL (unter 7.4.1 beschrieben). Beim erstmaligen Aufruf der Anlage AVEÜR ist der Modus „Formularerfassung“ eingestellt. Durch Klick auf die Schaltfläche #3466865: Steuern egfneu image150.png, die vor jeder Formularzeile positioniert ist, schalten Sie in die Dialogerfassung um.
=> Formularerfassung Die Formularerfassung bietet sich in an, wenn je Wirtschaftsgut-Gruppe nur ein Wirtschaftsgut vorhanden ist oder wenn Summenwerte (mehrerer Wirtschaftsgüter) zu erfassen sind.
=> Dialogerfassung Sind in einer WG-Gruppe mehrere Wirtschaftsgüter einzeln zu erfassen, können Sie zeilenbezogen in den Modus „Dialogerfassung“ durch Klick auf das Symbol #3466865: Steuern egfneu image150.png umschalten. Der Modus "Dialogerfassung" ist je Wirtschaftsgut-Gruppe separat wählbar. Nach Aktivierung der Dialogerfassung ist die Zeile zur direkten Eingabe gesperrt und mit einem Rahmen zum Aufruf des Dialogs umrandet:
#3466866: Steuern egfneu image151.png
Die Wirtschaftsgüter lassen sich über [Neu] anlegen und bei Bedarf auch wieder [Löschen]. Bei Beenden des Dialogs [OK] werden die Summen in die zugrunde liegende Zeile der Anlage AVEÜR übergeben.
Übergabe der AfA-Beträge in die Anlage EÜR Die automatische Übergabe der AfA-Beträge in die Anlage EÜR wird über das Häkchen auf Seite 1 der Anlage EÜR aktiviert. Die manuelle Erfassung der AfA-Beträge innerhalb der Anlage EÜR ist sodann deaktiviert.
=> Ausnahmen Zwei Werte der Anlage AVEÜR sind von der Wertübergabe in die Anlage EÜR ausgeschlossen: - der Abgang des in Zeile 22 der Anlage AVEÜR zu erfassenden Umlaufvermögens - die AfA (bzw. der Auflösungsbetrag) zum Gebäudeteil des häuslichen Arbeitszimmers (Zeile 8 der AVEÜR). Grund: in den zutreffenden Zeilen der Anlage EÜR sind auch weitere Aufwendungen denkbar, so z.B. neben dem Umlaufvermögen (Waren) auch Aufwendungen für Roh- und Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten. Bei Aktivierung der Wertübernahme erfolgt ein entsprechender Hinweis: #3468849: Steuern egfneu image152.png
Anlagenblatt Über den Menüpunkt [Druck I Anlagen] steht Ihnen ein Anlagenblatt zur Anlage AVEÜR zur Verfügung, das die erfassten Daten übersichtlich darstellt. Es bietet sich insbesondere an, wenn die Dialogerfassung zum Einsatz kommt.
Elsterversand der Anlage AVEÜR Die Anlage AVEÜR ist im Elsterauftrag der zugrunde liegenden Anlage EÜR enthalten.

Übernahme aus Anlagenbuchhaltung

Werte aus der Anlagenbuchhaltung In der Formularmenüleiste der Anlage AVEÜR können Sie über die Schaltfläche Übernahme aus ANL die Wirtschaftsgüter des Mandanten einlesen. Sofern die Anlagenbuchhaltung unter einer anderen Mandantennummer geführt wird können die Daten ebenfalls übernommen werden: #3468852: Steuern egfneu image153.png Das Einlesen der EÜR-Werte aus dem Abschluss heraus stellt keine Voraussetzung für die Nutzung der ANL-Übernahmefunktion dar. Beide Funktionen agieren unabhängig voneinander.
Folgende Funktionen stehen zur Verfügung #3468850: Steuern egfneu image154.png Ein- und Ausklappen der Ordner in der Übersicht der übernommenen Wirtschaftsgüter.
#3468862: Steuern egfneu image155.png Auswahl des heranzuziehenden Mandanten durch Eingabe der Mandantennummer oder durch Selektion über die Mandantenauswahl. Voreingestellt ist immer aktuelle Mandantennummer.
#3468861: Steuern egfneu image156.png Druckfunktionen zur Ausgabe der Übersicht der übernommenen Wirtschaftsgüter: Druckvorschau, Druck in den Listenmanager und Direktdruck.
#3468864: Steuern egfneu image157.png Ausführen der Wertübernahme

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