Anlage G

Aufruf

Die Anlage G lässt sich über die Symbolschaltfläche mit dem Buchstaben "G" in der Formularsymbolleiste oder über die Formularverwaltung aufrufen. Dabei stehen Ihnen getrennte Formulare für den Steuerpflichtigen und den Ehegatten zur Verfügung. Das Formular des Stpfl. wird dabei als Erstes angezeigt.

EÜR

Die Verknüpfung mit der EÜR ist nur über die Anlage EÜR möglich. Dort können Sie anhand der in der Anlage G erfassten Bezeichnung des Unternehmens eine Zuordnung treffen. Der dort ermittelte Gewinn wird dann automatisch in die Anlage G übergeben und die Erfassung hier entsprechend gesperrt.

Dialog Gewinnerfassung

Die Gewinne und zusätzlichen Angaben zur Gewerbesteueranrechnung lassen sich sowohl direkt im Formular als auch im Dialog "Gewinnerfassung" erfassen. Diesen Dialog erreichen Sie über die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten. Diese Schaltfläche finden Sie am Formularrand.

Bei der Dialogerfassung werden die Zeilenangaben zum Gewerbesteuermessbetrag automatisch richtig in das Formular eingetragen. Außerdem können Sie die sonstigen begünstigten Gewinne direkt im Dialog bei der Erfassung der einzelnen Gewinne zuordnen. Wegen dieser besseren Übersicht empfehlen wir die Verwendung der Dialogerfassung.

Übernahme der Werte aus der Gewerbesteuererklärung in die Anlage G (ab VZ 2018)

Ab dem VZ 2018 können Sie die relevanten Werte aus dem Gewerbesteuerprogramm in die Anlage G der Einkommensteuer des gleichen Veranlagungszeitraums automatisiert übernehmen.

Die Übernahme der Werte erfolgt dabei über den Menüpunkt "Extras|Übernahme Gewerbesteuer". Es können sowohl die Werte aus der Gewerbesteuer der gleichen Mandantennummer als auch Werte aus der Gewerbesteuer einer anderen Mandantennummer zugeordnet werden. Dies erfolgt über die Mandantenauswahl.

#3468254: Steuern est2013 image73.png

Die Übernahme kann nur dann erfolgen, wenn der Gewerbesteuermandant als Einzelunternehmen geführt wird. Diese Werte werden in die Anlage G übernommen:

  • Gewinn als Einzelunternehmer
  • Festzusetzenden Gewerbesteuermessbetrag
  • Gezahlte Gewerbesteuer.

Innerhalb des Dialogs zur Gewinnerfassung wird Ihnen in der Apalte "Mandantennummer" angezeigt, aus welcher Akte die Daten der Gewerbesteuererklärung in diese ESt-Erklärung eingeflossen sind.

#3468253: Steuern est2013 image74.png

Beteiligungsverwalter (ab VZ 2018)

Die Angaben zu Einkünften aus der gesonderten Feststellung und aus Mitunternehmerschaft lassen sich ab dem VZ 2018 nicht mehr direkt im Formular erfassen. Wenn Sie auf die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten zum Öffnen der Dialogerfassung für diesen Formularbereich klicken, dann öffnet sich sofort der Dialog für den Beteiligungsverwalter.

Hier haben Sie die Möglichkeit, alle Angaben zu den Beteiligungen zusammenhängend auch über mehrere Formulare in einem Arbeitsschritt zu erfassen.

Der Dialog zum Beteiligungsverwalter bietet die komplette Erfassung einer Beteiligung, z. B. Gewinnanteil (Anlage G) und anrechenbare Steuer (Anlage KAP-BET). Die erfassten Werte werden automatisch in die jeweiligen Formulare übernommen.

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Kapitel Beteiligungsverwalter.

Anlage 34a

Die Anlage 34a lässt sich innerhalb der weiteren Formulare oder über die Formularverwaltung aufrufen. Diese kann dann der Anlage G zugeordnet werden und die Anzahl der Anlagen 34a wird dann automatisch in der Anlage G gefüllt. Näheres dazu finden Sie im Kapitel Anlage 34a

Anlage Zinsschranke

Die Anlage Zinsschranke lässt sich innerhalb der weiteren Formulare oder über die Formularverwaltung aufrufen. Diese kann dann der Anlage G zugeordnet werden und die Anzahl der Anlagen Zinsschranke wird dann in der Anlage G automatisch gefüllt. Näheres dazu finden Sie im Kapitel Anlage Zinsschranke

Anlagen

Folgende Anlagen zur Anlage G finden Sie im Druck:

  • Anlageblatt zur Anlage G

Auswertungen

Folgende Auswertungen finden Sie speziell zur Anlage G:

  • Gewinneinkünfte, Gewerbebetrieb
  • Steuerberechnung, Steuerermäßigungen (enthält die Berechnung zu § 35 EStG)

Verwandte Themen

ADDISON Direkt Digitale Steuerakte: Einrichtung und Nutzung - Schnelleinstieg für Steuerberater (ADDISON)
Die "Digitale Steuerakte" optimiert den Prozess der Steuererklärung, indem sie das Hochladen steuerlich relevanter Belege durch Mandanten erleichtert. Die integrierte ADDISON-Software ermöglicht die Erstellung und Verwaltung digitaler Steuerakten, die mit dem Steuerfall verknüpft sind. Der Dokumentationsprozess umfasst die Synchronisation von eingereichten Belegen, die Prüfung dieser und die Übernahme von Informationen in Steuerformulare. Mit der Funktion zur Statusänderung können Mandanten den Bearbeitungsstand ihrer Steuererklärung verfolgen. Eine PDF-Anleitung ist ebenfalls verfügbar.
Übergreifendes
Um mit dem Einkommensteuerprogramm arbeiten zu können, ist zuvor im CRM (Customer Relationship Management) und dort in der Projektverwaltung das gewünschte Projekt, hier also die Einkommen-steuer, einmalig für den Mandanten anzulegen.
Nutzungsvereinbarung und -gebühren
Basierend auf den bestehenden vertraglichen Regelungen zwischen beiden Vertragspartnern wird ADDISON Steuern Online zum Bestandteil der Softwarelösung. Ab 01.06.2022 bietet Wolters Kluwer mit ADDISON Steuern Online neue Funktionalitäten, um einen effizienten Prozess im Bereich Steuern zu ermöglichen und die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren Mandanten zu optimieren.
Einleitung
ADDISON Direkt dient als Datendrehscheibe zwischen Kanzlei und Finanzverwaltung. Alle ELSTER-Aufträge werden mit ADDISON Direkt i. V. m. dem ADDISON Datenservice (ADS) an die Finanzverwaltung übermittelt.
Einkommensteuererklärung
Die Belege werden nicht übernommen oder heruntergeladen. Sie bleiben ausschließlich in der Digitalen Steuerakte (ADDISON Direkt) gespeichert. Jedoch können die Belege von verschiedenen Stellen im Einkommensteuerprogramm direkt aufgerufen werden.