Anlage G
Anlage G
Aufruf
Die Anlage G lässt sich über die Symbolschaltfläche mit dem Buchstaben "G" in der Formularsymbolleiste oder über die Formularverwaltung aufrufen. Dabei stehen Ihnen getrennte Formulare für den Steuerpflichtigen und den Ehegatten zur Verfügung. Das Formular des Stpfl. wird dabei als Erstes angezeigt.
EÜR
Die Verknüpfung mit der EÜR ist nur über die Anlage EÜR möglich. Dort können Sie anhand der in der Anlage G erfassten Bezeichnung des Unternehmens eine Zuordnung treffen. Der dort ermittelte Gewinn wird dann automatisch in die Anlage G übergeben und die Erfassung hier entsprechend gesperrt.
Dialog Gewinnerfassung
Die Gewinne und zusätzlichen Angaben zur Gewerbesteueranrechnung lassen sich sowohl direkt im Formular als auch im Dialog "Gewinnerfassung" erfassen. Diesen Dialog erreichen Sie über die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten. Diese Schaltfläche finden Sie am Formularrand.
Bei der Dialogerfassung werden die Zeilenangaben zum Gewerbesteuermessbetrag automatisch richtig in das Formular eingetragen. Außerdem können Sie die sonstigen begünstigten Gewinne direkt im Dialog bei der Erfassung der einzelnen Gewinne zuordnen. Wegen dieser besseren Übersicht empfehlen wir die Verwendung der Dialogerfassung.
Übernahme der Werte aus der Gewerbesteuererklärung in die Anlage G (ab VZ 2018)
Ab dem VZ 2018 können Sie die relevanten Werte aus dem Gewerbesteuerprogramm in die Anlage G der Einkommensteuer des gleichen Veranlagungszeitraums automatisiert übernehmen.
Die Übernahme der Werte erfolgt dabei über den Menüpunkt "Extras|Übernahme Gewerbesteuer". Es können sowohl die Werte aus der Gewerbesteuer der gleichen Mandantennummer als auch Werte aus der Gewerbesteuer einer anderen Mandantennummer zugeordnet werden. Dies erfolgt über die Mandantenauswahl.
Die Übernahme kann nur dann erfolgen, wenn der Gewerbesteuermandant als Einzelunternehmen geführt wird. Diese Werte werden in die Anlage G übernommen:
- Gewinn als Einzelunternehmer
- Festzusetzenden Gewerbesteuermessbetrag
- Gezahlte Gewerbesteuer.
Innerhalb des Dialogs zur Gewinnerfassung wird Ihnen in der Apalte "Mandantennummer" angezeigt, aus welcher Akte die Daten der Gewerbesteuererklärung in diese ESt-Erklärung eingeflossen sind.
Beteiligungsverwalter (ab VZ 2018)
Die Angaben zu Einkünften aus der gesonderten Feststellung und aus Mitunternehmerschaft lassen sich ab dem VZ 2018 nicht mehr direkt im Formular erfassen. Wenn Sie auf die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten zum Öffnen der Dialogerfassung für diesen Formularbereich klicken, dann öffnet sich sofort der Dialog für den Beteiligungsverwalter.
Hier haben Sie die Möglichkeit, alle Angaben zu den Beteiligungen zusammenhängend auch über mehrere Formulare in einem Arbeitsschritt zu erfassen.
Der Dialog zum Beteiligungsverwalter bietet die komplette Erfassung einer Beteiligung, z. B. Gewinnanteil (Anlage G) und anrechenbare Steuer (Anlage KAP-BET). Die erfassten Werte werden automatisch in die jeweiligen Formulare übernommen.
Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Kapitel Beteiligungsverwalter.
Anlage 34a
Die Anlage 34a lässt sich innerhalb der weiteren Formulare oder über die Formularverwaltung aufrufen. Diese kann dann der Anlage G zugeordnet werden und die Anzahl der Anlagen 34a wird dann automatisch in der Anlage G gefüllt. Näheres dazu finden Sie im Kapitel Anlage 34a
Anlage Zinsschranke
Die Anlage Zinsschranke lässt sich innerhalb der weiteren Formulare oder über die Formularverwaltung aufrufen. Diese kann dann der Anlage G zugeordnet werden und die Anzahl der Anlagen Zinsschranke wird dann in der Anlage G automatisch gefüllt. Näheres dazu finden Sie im Kapitel Anlage Zinsschranke
Anlagen
Folgende Anlagen zur Anlage G finden Sie im Druck:
- Anlageblatt zur Anlage G
Auswertungen
Folgende Auswertungen finden Sie speziell zur Anlage G:
- Gewinneinkünfte, Gewerbebetrieb
- Steuerberechnung, Steuerermäßigungen (enthält die Berechnung zu § 35 EStG)