Anlage GK
Anlage GK
Allgemeines
Allgemeines
Ab 2016 gibt es die Anlage GK. Sie umfasst alle Daten zur Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Ab 2019 ist außer bei zwei im Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahren nur noch eine Anlage GK möglich, da ELSTER nicht mehr zulässt.
Für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe mit Einnahmen aus der Verwertung von Altmaterialien bzw. aus der Werbung, Blutspende etc. wurden zusätzliche Zeilen für die Ermittlung des Gewinns aufgenommen (bisher waren diese Sachverhalte in der Gem 1 enthalten).
Anlagen EÜR werden als Unterformular zur Anlage GK behandelt, ebenso wie die Anlage AV EÜR und die Anlage Zinsschranke.
Die Anlage GK umfasst folgende Angaben:
- Das bilanzielle Ergebnis
- Außerbilanzielle Korrekturen inklusive nicht abziehbarer Aufwendungen
- Sachverhalte nach UmwStG
- Sachverhalte mit Auslandsbezug
- Beteiligungen an anderen Körperschaften
- Gewinnkorrekturen bei Organschaft
- Zinsschranke
Programmaufruf
Sie legen die Anlage GK über den Formularverwalter an. Sie wird nicht automatisch angelegt, da es Fälle ohne GK geben kann und diese bei automatischer Anlage nicht löschbar ist.
Ab 2019 wird die Anlage auch durch das Rechnungswesen und im Rahmen des Jahreswechsels angelegt.
Anzurechnende Steuern von Kapitalerträgen
Programmaufruf
Der Aufruf der Erfassung erfolgt über die entsprechenden Formularbereiche der Anlage GK und Anlage WA.
Kapitalerträge-Dialog
Die Angaben werden zentral über diesen Themendialog verwaltet, d.h. die Beiträge werden automatisch in die Anlagen WA, GK und ggf. in die Anlage ZVE sowie in die Berechnung übernommen.
Die anzurechnenden Steuern können Sie getrennt nach Brutto- und Nettomethode erfassen. In Organschaftsfällen können Sie beim Organträger hier auch die Werte der Organgesellschaften eintragen.
Ab 2016 gibt es anrechenbare Steuern gem. § 36a (1) S. 1 EStG, die nur zu 2/5 anzurechnen sind. Auf Antrag können die verbleibenden 3/5 abgezogen werden und werden dann in die Anlage ZVE übernommen.
Nicht abziehbare Gewerbesteuer
Themendialog Anlage GK Gewerbesteuer
In diesem Dialog können Sie Gewerbesteuervorauszahlungen und Nachzahlungen / Erstattungen für frühere Jahre erfassen.
Gewerbesteuervorauszahlungen / Rewe-Anbindung
Haben Sie Gewebesteuervorauszahlungen manuell erfasst, werden diese durch die Rewe-Anbindung nicht überschrieben. Hierzu kommt auch ein Bearbeitungshinweis. Grund dafür ist, dass im Fall der Gewerbesteuer-Zerlegung die bereits geänderten Vorauszahlungen nicht durch eine (erneute) Übernahme aus dem Rechnungswesen überschrieben werden sollen. Als Schattenwert (Aufruf über F2) ist der Wert aus dem Rechnungswesen vorhanden.
Anzurechnende ausländische Steuern
Übernahme aus der Anlage AESt
Die ausländischen Steuern werden aus der Anlage AESt übernommen, können jedoch im Dialog auch abweichend erfasst werden.
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
KSt und SolZ für das aktuelle Jahr und für Vorjahre
Im Themendialog „Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag“ erfassen Sie
- KSt und SolZ für den aktuellen VZ
- KSt und SolZ für Vorjahre
- Erstattungen KSt und SolZ aufgrund Verlustrücktrags
Soweit möglich – z. B. beim Verlustrücktrag – werden die Werte programmgesteuert eingetragen.
Der anzurechnende SolZ (nur bei Nettomethode) wird aus dem Themendialog "Anzurechnende Steuern" übernommen. Im Fall der Bruttomethode wird der SolZ nicht übernommen, da er nicht als Aufwand verbucht worden ist.
Sonstige nicht abziehbare Aufwendungen
Aufsichtsratsvergütungen Zeile 89
Ab KSt 2023 können Sie die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen in Zeile 89 automatisch aus der Anlage WA übernehmen. Den berechneten Wert können Sie bei Bedarf manuell überschreiben. Bei zwei Wirtschaftsjahren wird der Wert in die Anlage GK des zweiten Wirtschaftsjahrs übernommen, kann jedoch ebenfalls manuell überschrieben werden.
Spenden
Steuerlich abziehbare und nicht abziehbare Spenden sowie Zuwendungen an Stiftungen werden im Spendendialog erfasst.
Sachverhalte mit Auslandsbezug
Bisher Anlage AE
Die nach DBA steuerfreien Einkünfte und Anrechnung nach AStG waren bisher in der Anlage AE angesiedelt und werden jetzt in der Anlage GK erfasst. Die bisherigen Themendialoge wurden beibehalten.
Beteiligungen an anderen Körperschaften
Erfassung
Die Werte werden überwiegend in Themendialogen erfasst, da ELSTER häufig über das Formular hinausgehende Angaben erwartet. Bei Organgesellschaften werden diese Werte über die Organschaftsverwaltung an den Organträger übergeben.
Übergangsregelung § 34 Abs. 6e KStG beim Organträger
Für Fälle, in denen die Auflösung der Ausgleichsposten zu einem Beteiligungsertrag geführt haben, kann dieser in eine Rücklage eingestellt werden, die auf 10 Jahre verteilt aufgelöst wird. Die Rücklage ist im VZ 2022 zu bilden - bei abweichendem Wirtschaftsjahr spätestens im VZ 2023. In den darauffolgenden VZ wird die Rücklage nur noch aufgelöst.
Die Bearbeitung erfolgt über einen Themendialog:
Beim Jahreswechsel werden die Daten vorgetragen - ab VZ 2024 wird nur noch die Auflösung angezeigt:
Damit das Programm weiß, ab wann es die Auflösung rechnen muss, tragen Sie das Jahr der Bildung der Rücklage ein.
Das gilt auch, wenn Sie ein Mandat neu übernommen haben. Dann tragen Sie bitte das Jahr der Bildung (2022 oder 2023) ein, ebenso wie die Rücklage zum Beginn des aktuellen WJ. Damit kann das Programm korrekt weiter rechnen.
Gewinnkorrekturen bei Organschaft
Organträger Z. 270 - 280
Diese Zeilen betreffen den Organträger. Für Ihre bessere Übersicht werden diese Werte im Themendialog der jeweiligen Anlage OT erfasst und ggf. kumuliert in die Anlage GK übernommen.
Organgesellschaft Z. 281 - 285
Die Gewinnabführungen etc. der Organgesellschaft erfassen Sie direkt in der Anlage GK. Sie werden bei Nutzung des Organschaftstransfers ebenfalls an den Organträger übergeben.
Anlage Zinsschranke
Die Anlage Zinsschranke ist ab 2016 Unterformular zur Anlage GK.
Sie können die Anlage im Seitenbereich der Anlage GK anlegen und löschen. Im Formularverwalter ist sie aufgrund der Eigenschaft als Unterformular nicht verfügbar.
Im dazugehörigen Themendialog erfassen Sie die Angaben zur Zinsschranke. Die Zinsaufwendungen und abziehbaren Zinsen werden automatisch in die Anlage GK übernommen.