Anlage Grundstück für unbebaute Grundstücke
Anlage Grundstück für unbebaute Grundstücke
Allgemeines
Es werden die wichtigsten Punkte bei der Erfassung gezeigt. Dabei werden zentrale, für die Fallbearbeitung relevante, Punkte aufgegriffen, die i.d.R. für die Veranlagung in der Finanzverwaltung notwendig sind.
Die Grundstücke wurden zur Bedienerfreundlichkeit in unterschiedliche Auswahlbereiche eingeteilt. Es gibt Symbole für unbebaute Grundstücke (z.B. Erbbaurecht). Bei jedem Bereich besteht die Möglichkeit mehrere Grundstücke zu erfassen.
Klicken Sie auf das Symbol und es wird angezeigt, welche unbebauten Grundstücke bereits erfasst sind.
Klicken Sie auf das Symbol um ein neues unbebautes Grundstück anzulegen oder auf die Schaltfläche Grundstück um zu dieser zu gelangen.
Im Seitenbereich besteht zudem die Möglichkeit eine Gemeinschaft/Gesellschaft neu anzulegen, zu löschen oder zu kopieren; diese Funktionen kennen Sie schon aus der Einheitlichen und Gesonderten Feststellungserklärung.
Im Seitenbereich finden Sie alle zu einer Grundstücksbewertung benötigten Formulare. Klicken Sie auf die Symbole, um zu den jeweiligen Formularen zu gelangen.
Wie in den anderen Steuern sind berechnete Felder, automatisch programmseitig gefüllte Felder etc. grau hinterlegt und i.d.R. für eine Bearbeitung gesperrt.
An dieser Stelle wird auf den Personen- und Firmenverwalter verwiesen.
Mantelbogen / Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts
Im Mantelbogen erfassen Sie als erstes das Finanzamt, entweder direkt im Formular oder über den links befindlichen Dialog. Es bietet sich an bereits das Aktenzeichen bzw. die Steuernummer einzugeben.
Der Bewertungsstichtag in Zeile 5 ist für die Finanzverwaltung wichtig. Insbesondere in Fällen der Basiswertregelung (§ 151 Abs. 3 BewG) kann es hier zu Abweichungen zwischen Stichtag Bewertung und Stichtag Feststellung (Basiswert) kommen.
Eine weitere notwendige Angabe ist der übertragene Anteil in Zeile 13 des Mantelbogens. Dabei ist nur eine Erfassung als Prozent oder als Zähler/Nenner möglich.
Die Dialogerfassung eines Erwerbers/Steuerschuldners (Zeile 29ff) und die Dialogerfassung Angaben Erbengemeinschaft (Zeile 44ff) schließen sich gegenseitig aus. Die Erfassung in einem Bereich sperrt die Erfassung des jeweils anderen.
Bei einer Dialogerfassung einer Erbengemeinschaft werden die dort erfassten bzw. zugeordneten Erben in den Block der Zeile 56 übernommen, sobald ein Empfangsbevollmächtigter in Zeile 51ff ausgewählt wurde.
Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung
Klicken Sie auf die Schaltfläche Stammdaten um die Grundangaben für eine Fallbearbeitung einzugeben.
Der Anteil des Erblassers/Schenkers/Voreigentümers ist hier zu erfassen. Eine entsprechende Hinweis- bzw. Fehlermeldung ist programmseitig vorbelegt. Der Anteil kann jederzeit, auch während der Bearbeitung, geändert werden. Diese Eingabe ist zwingend vorzunehmen, da sonst keine Berechnung durchgeführt werden kann.
Sollten ein selbst ermittelter Grundstückswert (z.B. aufgrund eines Basiswerts) vorhanden sein, so kann dieser hier ohne weitere Berechnung erfasst werden. Dieser wird, gleich jedweder Formularerfassung, für die weitere Berechnung etc. herangezogen.
Die Lage des Grundstücks (Seite 1, Zeile 2f) ist über das Formular zu erfassen. Die weiteren Eingaben zur Lagebezeichnung können entweder ebenfalls über das Formular oder den Erfassungsdialog am Formularrand erfasst werden.
Eine Angabe zum Grund und Boden (Seite 1, Zeile 9ff) ist regelmäßig mindestens zu treffen. Eine Erfassung ist im Formular oder über den Erfassungsdialog am Formularrand möglich. Andernfalls kann keine Berechnung erfolgen.
Sollte es sich bei dem Grundstück um ein Betriebsgrundstück handeln, so ist dies auf Seite 2 (Zeile 29ff) kenntlich zu machen.