Anlage Grundstück für Sonderfälle
Anlage Grundstück für Sonderfälle
Allgemeines
Die Grundstücke wurden zur Bedienerfreundlichkeit in unterschiedliche Auswahlbereiche eingeteilt. Es gibt Symbole für unbebaute Grundstücke (z.B. Erbbaurecht). Bei jedem Bereich besteht die Möglichkeit mehrere Grundstücke zu erfassen.
Klicken Sie auf das Symbol und es wird angezeigt, welche Sonderfälle bereits erfasst sind.
Klicken Sie auf das Symbol um einen neuen Sonderfall anzulegen.
Im Seitenbereich besteht zudem die Möglichkeit, eine Gemeinschaft/Gesellschaft neu anzulegen, zu löschen oder zu kopieren.
Im Seitenbereich finden Sie alle zu einer Grundstücksbewertung benötigten Formulare. Klicken Sie auf die Symbole, um zu den jeweiligen Formularen zu gelangen.
Wie in den anderen Steuern sind berechnete Felder, automatisch programmseitig gefüllte Felder etc. grau hinterlegt und i.d.R. für eine Bearbeitung gesperrt.
An dieser Stelle wird auf den Personen- und Firmenverwalter verwiesen.
Um welche Art eines Sonderfalls es sich handelt, wird in der Anlage Grundstück über die Schaltfläche festgelegt. Hier ist es möglich, Sonderfälle nach §§ 192 - 195 BewG zu erfassen, zu berechnen und zu drucken. Die Sonderfälle im Einzelnen sind:
- Erbbaurechte (§ 192 BewG)
- mit Erbbaurechten belastete Grundstücke (§ 193 BewG)
- Gebäude auf fremdem Grund und Boden (§ 194 BewG)
- Grund und Boden mit fremden Gebäuden (§ 195 BewG)
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der allgemeinen Dokumentation zu den Grundstücken im Abschnitt Anlage Grundstück für bebaute Grundstücke.