Anlage Grundstück für bebaute Grundstücke
Anlage Grundstück für bebaute Grundstücke
Allgemeines
Es werden die wichtigsten Punkte bei der Erfassung gezeigt. Dabei werden zentrale, für die Fallbearbeitung relevante, Punkte aufgegriffen, die i.d.R. für die Veranlagung in der Finanzverwaltung notwendig sind.
Die Grundstücke wurden zur Bedienerfreundlichkeit in unterschiedliche Auswahlbereiche eingeteilt. Es gibt Symbole für unbebaute Grundstücke (z.B. Erbbaurecht). Bei jedem Bereich besteht die Möglichkeit mehrere Grundstücke zu erfassen.
Klicken Sie auf das Symbol und es wird angezeigt, welche bebauten Grundstücke bereits erfasst sind.
Klicken Sie auf das Symbol um ein neues bebautes Grundstück anzulegen oder auf die Schaltfläche Grundstück um zu dieser zu gelangen.
Im Seitenbereich besteht zudem die Möglichkeit eine Gemeinschaft/Gesellschaft neu anzulegen, zu löschen oder zu kopieren; diese Funktionen kennen Sie schon aus der Einheitlichen und Gesonderten Feststellungserklärung.
Im Seitenbereich finden Sie alle zu einer Grundstücksbewertung benötigten Formulare. Klicken Sie auf die Symbole, um zu den jeweiligen Formularen zu gelangen.
Wie in den anderen Steuern sind berechnete Felder, automatisch programmseitig gefüllte Felder etc. grau hinterlegt und i.d.R. für eine Bearbeitung gesperrt.
An dieser Stelle wird auf den Personen- und Firmenverwalter verwiesen.
Mantelbogen / Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts
Im Mantelbogen erfassen Sie als erstes das Finanzamt, entweder direkt im Formular oder über den links befindlichen Dialog. Es bietet sich an bereits das Aktenzeichen bzw. die Steuernummer einzugeben.
Der Bewertungsstichtag in Zeile 5 ist für die Finanzverwaltung wichtig. Insbesondere in Fällen der Basiswertregelung (§ 151 Abs. 3 BewG) kann es hier zu Abweichungen zwischen Stichtag Bewertung und Stichtag Feststellung (Basiswert) kommen.
Eine weitere notwendige Angabe ist der übertragene Anteil in Zeile 13 des Mantelbogens. Dabei ist nur eine Erfassung als Prozent oder als Zähler/Nenner möglich.
Die Dialogerfassung eines Erwerbers/Steuerschuldners (Zeile 29ff) und die Dialogerfassung Angaben Erbengemeinschaft (Zeile 44ff) schließen sich gegenseitig aus. Die Erfassung in einem Bereich sperrt die Erfassung des jeweils anderen.
Bei einer Dialogerfassung einer Erbengemeinschaft werden die dort erfassten bzw. zugeordneten Erben in den Block der Zeile 56 übernommen, sobald ein Empfangsbevollmächtigter in Zeile 51ff ausgewählt wurde.
Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung / Stammdaten
Bei den Grundstücken gibt es verschieden Grundstücksarten (§ 181 BewG) die unterschiedlich zu bewerten sind (§ 182 BewG).
Das Gesetz sieht derzeit drei mögliche Bewertungsverfahren vor,
- das Vergleichswertverfahren (§182 Abs. 2 BewG),
- das Ertragswertverfahren (§ 182 Abs. 3 BewG) und
- das Sachwertverfahren (§ 182 Abs. 4 BewG).
Je nach gewähltem Verfahren sind bestimmte Passagen des Formulars zu befüllen, andere wiederum nicht.
Klicken Sie auf die Schaltfläche Stammdaten um die Grundangaben für eine Fallbearbeitung einzugeben.
Der Anteil des Erblassers/Schenkers/Voreigentümers ist hier zu erfassen. Eine entsprechende Hinweis- bzw. Fehlermeldung ist programmseitig vorbelegt. Der Anteil kann jederzeit, auch während der Bearbeitung, geändert werden. Diese Eingabe ist zwingend vorzunehmen, da sonst keine Berechnung durchgeführt werden kann.
Sollten ein selbst ermittelter Grundstückswert (z.B. aufgrund eines Basiswerts) vorhanden sein, so kann dieser hier ohne weitere Berechnung erfasst werden. Dieser wird, gleich jedweder Formularerfassung, für die weitere Berechnung etc. herangezogen.
Bei der bebauten Grundstücksart muss eine Auswahl aus den möglichen Grundstücksarten getroffen werden. Diese Auswahl ist zwingend vorzunehmen, da sonst keine Berechnung durchgeführt werden kann. An dieser Auswahl hängen die einzelnen Berechnungskomponenten und Formularteile, welche zur Bearbeitung des Falls notwendig sind. Hierfür steht ein Listenfeld zur Verfügung.
Auf die einzelnen Bewertungsmethoden und deren Besonderheiten wird unter den jeweiligen Punkten eingegangen. Insoweit wird auf die einzelnen Verfahren bzw. deren Dokumentation verwiesen:
- Vergleichswertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Sachwertverfahren
Allen Grundstücksarten gleich sind die nachfolgenden Grundangaben.
Die Lage des Grundstücks (Seite 1, Zeile 2f) ist über das Formular zu erfassen. Die weiteren Eingaben zur Lagebezeichnung können entweder ebenfalls über das Formular oder den Erfassungsdialog am Formularrand erfasst werden.
Als Pflichtangabe ist die Angabe zum Grund und Boden (Seite 1, Zeile 9ff). Hier ist regelmäßig eine Eingabe vorzunehmen. Eine Erfassung ist im Formular oder über den Erfassungsdialog am Formularrand möglich. Diese ist für die spätere Berechnung wichtig.
Eine weitere Pflichtangabe ist die Angabe zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes (Seite 1, Zeile 22). Diese ist im Erfassungsdialog der jeweiligen Bewertungsmethode vorzunehmen. Es wird auf den entsprechenden nachfolgenden Absatz verwiesen.
Sollte es sich bei dem Grundstück um ein Betriebsgrundstück handeln, so ist dies auf Seite 2 (Zeile 29ff) kenntlich zu machen.
Die Angaben zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts werden auf Formularseite 4 (Zeile 112ff) erfasst.
Beachtet werden muss, dass primär der von uns aufgrund der getätigten Eingaben berechnete Wert für die weiteren Schritte herangezogen wird. Verdrängt wird diese, wenn der erfasste niedrigere gemeine Wert kleiner ist. Dieser wiederum ordnet sich dem selbst ermittelten Grundstückswert (Stammdaten) unter.
Dialoge unterstützen bei der Erfassung von Vermögensgegenständen. Diese befinden sich an den entsprechenden Stellen im Formular.
Bei jedem Bewertungsfahren befindet sich an dessen Kopf (Seite 2, Zeile 33 und 37, Seite 3 Zeile 65) eine Stammdatenschaltfläche . Somit kann jederzeit auf die Stammdaten zurückgegriffen werden, ohne zum Beginn des Formulars springen zu müssen.
Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung / Vergleichswertverfahren
Wenn in den Stammdaten des Grundstücks die Bewertungsmethode Vergleichswert gewählt wurde, sind regelmäßig Erfassungen nur im speziellen Bereich Angaben zum Vergleichswert (Seite 2, Zeile 33ff) notwendig.
Die Erfassung der reinen Grunddaten ist über die Formularerfassung möglich. Das Formular ist an dieser Stelle jedoch etwas zu knapp geraten. Daher sind die weiteren Eintragungen zur Vergleichswertermittlung nur über den Dialog sinnvoll möglich. Der Dialog befindet sich am rechten Formularrand zu Zeile35.
Sie werden, mit den jeweiligen gesetzlichen Fundstellenverweisen, durch die Erfassung geleitet.
Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung / Ertragswertverfahren
Wenn in den Stammdaten des Grundstücks die Bewertungsmethode Ertragswert gewählt wurde, sind regelmäßig Erfassungen nur im speziellen Bereich Angaben zum Ertragswert (Seite 2, Zeile 36ff) notwendig. Zudem wurde der Stammdatendialog um den Reiter "Ertragswertverfahren" erweitert. Dieser beinhaltet Erfassungsmöglichkeiten die das Formular nicht bietet, aber für eine umfassende und korrekte Berechnung notwendig sind.
Die Erfassung einzelner Grunddaten im Formular ist nicht vorgesehen und nicht möglich, da regelmäßig ein größeres Maß an zusätzlichen Daten für die Deklaration und Berechnung notwendig ist. Daher wurde die Erfassung vollständig in den Dialog gelegt. Dieser befindet sich am rechten Formularrand zu Zeile 43 sowie 62.
Über diesen Dialog in der Anlage Grundstück können beliebig viele Gebäude mit deren Angaben erfasst werden. Zu beachten ist hierbei, dass das erste erfasste Gebäude als Hauptgebäude behandelt wird und somit in der Anlage Grundstücks zur Feststellungserklärung abgedruckt wird. Alle erfassten weiteren Gebäude werden im Einlageblatt abgebildet.
- Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung / Einlageblatt
Wird mehr als ein Gebäude auf ein und demselben Grundstück erfasst bzw. angelegt, wird automatisch ein Einlageblatt angelegt.
Entweder erfolgt die Erfassung der Gebäudeangaben im Dialog in der Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung oder im Dialog zur Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung/Einlageblatt.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass im Dialog in der Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung alle auf dem Grundstück befindlichen Gebäude ersichtlich und bearbeitbar sind, im Einlageblatt jedoch nur das betreffende Gebäude im Zugriff ist.
Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung / Sachwertverfahren
Wenn in den Stammdaten des Grundstücks die Bewertungsmethode Sachwert gewählt wurde, sind regelmäßig Erfassungen nur im speziellen Bereich Angaben zum Sachwert (Seite 3, Zeile 65ff) notwendig. Zudem wurde der Stammdatendialog um den Reiter "Sachwertverfahren" erweitert. Dieser beinhaltet Erfassungsmöglichkeiten die das Formular nicht bietet, aber für eine umfassende und korrekte Berechnung notwendig sind.
Die Erfassung einzelner Grunddaten im Formular ist nicht vorgesehen und nicht möglich, da regelmäßig ein größeres Maß an zusätzlichen Daten für die Deklaration und Berechnung notwendig ist. Daher wurde die Erfassung vollständig in Dialoge gelegt.
Der Dialog für die Erfassung der Gebäude befindet sich am rechten Formularrand zu Zeile 67 sowie 77. Für die Garagen und Carports am rechten Formularrand zu Zeile 85 sowie für die werthaltigen Außenanlagen am rechten Formularrand zu Zeile 91.
Über den Dialog für Gebäude in der Anlage Grundstück können beliebig viele Gebäude mit deren Angaben erfasst werden. Zu beachten ist hierbei, dass das erste erfasste Gebäude als Hauptgebäude behandelt wird und somit in der Anlage Grundstücks zur Feststellungserklärung abgedruckt wird. Alle erfassten weiteren Gebäude werden im Einlageblatt abgebildet.
- Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung / Einlageblatt
Wird mehr als ein Gebäude auf ein und demselben Grundstück erfasst bzw. angelegt, wird automatisch ein Einlageblatt angelegt.
Entweder erfolgt die Erfassung der Gebäudeangaben im Dialog in der Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung oder im Dialog zur Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung/Einlageblatt.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass im Dialog in der Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung alle auf dem Grundstück befindlichen Gebäude ersichtlich und bearbeitbar sind, im Einlageblatt jedoch nur das betreffende Gebäude im Zugriff ist.
- Anlage Beschreibung des Gebäudestandards
Zu jedem erfassten Gebäude wird ein entsprechendes Anlageblatt zur Beschreibung des Gebäudestandards angelegt. Die Standardstufen können entweder über die Anlage direkt oder über den Erfassungsdialog ausgewählt werden.
Je nach Gebäude wird das Anlageblatt "Wohnen", "Nichtwohnen" oder "Sonstige" angelegt.