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Anlage KAP
ADDISON Steuern
Anlage KAP
Allgemeines zur Anlage KAP
| Programmaufruf | Menü: Alle / Anlage KAP Schaltfläche |
| Inländische Kapitalerträge | Ab dem Veranlagungsjahr 2004 können Sie beliebig viele Erträgnisaufstellungen pro Ehegatten einzeln erfassen. Die einzelnen Erträgnisaufstellungen werden vom Programm automatisch zu einer Anlage KAP zusammengefasst .Ein Abgleich der Einkünfte mit den Spalten der Freistellungsaufträge erfolgt nicht. |
| Ausländische Kapitalerträge | Bei der Erfassung der ausländischen Einkünfte ist neben der Eingabe der Werte in die Anlage KAP stets auch die Eingabe der Werte in die Anlage AUS zu beachten. Ein automatischer Datenaustausch zwischen der Anlage KAP und der Anlage AUS findet bewusst nicht statt. |
| Halbeinkünfteverfahren | Erträge und Dividenden, die unter dem Halbeinkünfteverfahren zu erfassen sind, werden in voller Höhe eingetragen aber nur zu 50% bei den Einkünften angesetzt. |
| Werbungskosten | Abzuziehende ausländische Quellensteuern sind als Werbungskosten einzutragen. Es werden keine Daten aus der Anlage AUS übernommen. |
Einzelerfassung der Kapitaleinkünfte (Erträgnisaufstellung)
| Programmaufruf/Neuanlage der ersten Erträgnisauf-stellung | 1. Legen Sie im Anlagendialog die Anlage KAP an. 2. Öffnen Sie die Anlage KAP. 3. Über das Menü Zugriff auf weitere Programmfunktionen I Einzelerfassung aktivieren Sie die Einzelerfassung, indem Sie auf die Schaltfläche Einzelerfassung klicken. |
| Löschen der einzelnen Erträgnisaufstellungen | Über die Schaltfläche [Löschen] werden die einzelnen Erträgnisaufstellungen gelöscht. |
| Schaltfläche ändern | Über die Schaltfläche [Ändern] wird die Bezeichnung und die Konto/Depot Nr. geändert. Ebenso wird über diese Schaltfläche die Aufteilung der Werte bei Zusammenveranlagten Ehegatten vorgenommen. |
| Ansicht verdichtete KAP | Diese Schaltfläche ermöglicht es, dass Sie jederzeit die Anlage KAP, so wie sie ausgedruckt würde, am Bildschirm betrachten können. Eine Bearbeitung der Anlage KAP ist an dieser Stelle nicht möglich. |
| Schaltfläche „Umschalten zur Formularerfassung“ | Über die Schaltfläche [Formularerfassung] löschen Sie sämtliche angelegten Erträgnisaufstellungen. Sie arbeiten anschließend wieder im Modus „Formularerfassung |
| Programmzweck der Einzelerfassung | Die Einzelerfassung dient der bequemen Eingabe von Erträgnisaufstellungen. Pro Erträgnisaufstellung steht Ihnen eine Anlage KAP für die Eingabe der einzelnen Werte zur Verfügung. Diese Anlagen KAP dienen als Erfassungshilfen für die beim Finanzamt einzureichende Anlage KAP. Grundsätzlich ist beim Finanzamt eine Anlage KAP pro Steuererklärung einzureichen. Das Programm errechnet daher automatisch die Gesamtsummen aus den einzelnen Erträgnisaufstellungen. |
| Die als Erfassungshilfen angelegten einzelnen Erträgnisaufstellungen in Form von Anlagen KAP dienen lediglich als Erfassungshilfen. Sie können nicht einzeln ausgedruckt werden. | |
| Listen | Über den Menüpunkt [Druck I Anlageblätter] gelangt man in den Auswahldialog für die Anlageblätter. Die dort hinterlegte Anlage beinhaltet die übersichtliche Gesamtaufstellung aller Einzelbeträge der Anlage KAP. |
| Zuordnung der Anlagen AUS in der Einzelerfassung | Im Rahmen der Einzelerfassung bietet das Programm die Möglichkeit, Daten aus der Einzelerfassung heraus in die Anlage AUS einzugeben. |
| Verknüpfung der Erträgnis-aufstellungen mit der Anlage AUS | Programmaufruf der Anlage AUS in der Formularsymbolleiste der Erträgnisaufstellung (= einzelne Anlage KAP) über die Schaltfläche |
| Zuordnung der über die Anlage AUS angelegten Staaten zu einer Erträgnis-aufstellung | Noch nicht zugeordnete Staaten ordnen Sie wie folgt einer Erträgnisaufstellung zu: 1. Öffnen Sie die Einzelerfassung 2. Wählen Sie über den Auswahldialog der Erträgnisaufstellungen die Erträgnisaufstellung aus, welcher Sie eine Anlage AUS zuordnen möchten. 3. Bestätigen Sie über die Schaltfläche Bearbeiten. 4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Staaten in der Formular- symbolleiste. Es öffnet sich der Dialog zur Zuordnung der Staaten: |
| Zuordnung der über die Schaltfläche „Staaten“ neuangelegten Staaten zu einer Erträgnisaufstellung | Die Zuordnung bei einer Neuanlage erfolgt bei der Anlage zu der Erträgnisaufstellung, über die Sie in der Formularsymbolleiste, die Schaltfläche Staaten bestätigt haben. Es gilt: Staaten werden der Erträgnisaufstellung zugeordnet, über die sie angelegt worden sind. Durch Bestätigen der Schaltfläche Staaten öffnet sich der Zuordnungsdialog für Staaten: |
| Durch Bestätigen der Schaltfläche [Neuer Staat Steuerpflichtiger] oder [Neuer Staat Ehegatte] legen Sie einen neuen Staat innerhalb dieser Erträgnisaufstellung an. | |
| Ergebnis: Der betreffende Staat wird angelegt. Es öffnet sich der Eingabedialog der Anlage AUS: |
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| Werden Staaten über die Schaltfläche Staaten in der Erträgnisaufstellung angelegt, können keine Eingaben zu den anderen Einkunftsarten gemacht werden. Die Eingabefelder für die anderen Einkunftsarten sind ausgegraut. | |
| Bei der Erfassung über die Schaltfläche „Staaten“ werden die einzelnen Staaten somit bereits bei der Neuanlage einer Erträgnisaufstellung und dem betreffenden Steuerpflichtigen zugeordnet. Zugeordnet bedeutet in diesem Fall: sowohl einer Erträgnisaufstellung als auch einem Steuerpflichtigen zugeordnet. | |
| Zuordnung trennen | Über die Schaltfläche „Zuordnung trennen“, lösen Sie die Verbindung des betreffenden Staates zu der geöffneten Erträgnisaufstellung. Bestätigen Sie den sich öffnenden Auswahldialog über die Schaltfläche JA, wird der betreffende Staat gelöscht. Bestätigen Sie den sich öffnenden Auswahldialog über die Schaltfläche NEIN, wird lediglich die Zuordnung zur Erträgnisaufstellung getrennt. Der Staat bleibt aber weiterhin unter den nicht zugeordneten Staaten des Auswahldialoges gespeichert. |
| Neue Zuordnung | Über die Schaltfläche Neue Zuordnung werden vom Programm nicht zugeordnete Staaten angezeigt. Innerhalb dieses Auswahldialoges können Sie die einzelnen Staaten jeweils der geöffneten Erträgnisaufstellung zuordnen. |
| Beispiel |
Der Staat A ist der Erträgnisaufstellung 1 zugeordnet. Staat A soll der Erträgnisaufstellung 2 neu zugeordnet werden. Vorgehensweise: 1. Rufen Sie die Erträgnisaufstellung 1 auf 2. Bestätigen Sie die Schaltfläche Staaten 3. Positionieren Sie den Cursorbalken auf den Staat A 4. Bestätigen Sie die Schaltfläche Zuordnung trennen 5. Bestätigen Sie den nachfolgenden Dialog über die Schaltfläche NEIN 6. Wählen Sie im Projektbaum die Anlage KAP. Sie gelangen erneut in den Auswahldialog für die Erträgnisaufstellung 7. Wählen Sie die Erträgnisaufstellung 2 mit dem Cursorbalken an 8. Bestätigen Sie über die Schaltfläche Bearbeiten 9. Öffnen Sie über die Schaltfläche Staaten den Zuordnungsdialog für die Staaten 10. Bestätigen Sie über die Schaltfläche „Neue Zuordnung“ 11. Positionieren Sie den Cursorbalken auf den Staat A 12. Bestätigen Sie über die Schalfläche Zuordnen Ergebnis: Der Staat A ist nun der Erträgnisaufstellung 2 zugeordnet. |
Neuerungen ab dem Veranlagungsjahr 2009
| Einführung und Ziel der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge | Mit der Einführung einer Abgeltungsteuer von 25% auf Kapitalerträge wurde das Ziel verfolgt, die Abgabe einer Anlage KAP, in der die Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt werden, überflüssig zu machen. Dies sollte auch der Steuervereinfachung dienen, indem der Abzug der Steuer auf die Banken übertragen wird. Die Abgabe einer Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung wäre durch die konsequente Einführung einer Abgeltungsteuer nicht mehr notwendig. | |
| Ausnahmen | Von der Regel, dass die Abgabe der Anlage KAP überflüssig wird, gibt es viele Ausnahmen: - Günstigerprüfung der Abgeltungsteuer im Vergleich zur Tarifbesteuerung der Kapitalerträge - Überprüfung und Korrektur der Abgeltungsteuer - Überprüfung und Nacherhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge - Spenden zur Förderung steuerbegünstigte Zwecke - Übrige außergewöhnliche Belastungen Konsequenz: Die Ausnahme wird zur Regel | |
| Neue Einzelerfassung | Es gibt nur noch ein Icon bzw. einen Menüeintrag über den die Anlage KAP bzw. die Einzelerfassung aufgerufen wird. Eine Wahl zwischen Einzelerfassung und Formularerfassung gibt es nicht mehr. Es steht ausschließlich die Einzelerfassung zur Verfügung. |
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| Druckansicht | Die komprimierte Anlage KAP kann jederzeit über den Klick auf den entsprechenden Button für den Steuerpflichtigen oder den Ehegatten am Bildschirm angezeigt werden. | |
| Datenübernahme aus dem Vorjahr | Wenn im Jahr 2008 für die Anlage KAP die Einzelerfassung aktiviert war, werden die angelegten Erträgnisaufstellungen übernommen. |
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| Datenkonvertierung bestehender Anlagen KAP | Wenn im Veranlagungsjahr 2009 Anlagen KAP vor der Einführung der Einzelerfassung angelegt waren, werden diese mit allen eingetragenen Werten in eine Einzelerfassung übernommen. | |
| Anträge | In den Zeilen 4 bis 6, 59 und 60 können verschiedene Anträge gestellt werden, die sich auf die gesamte Anlage KAP beziehen. Diese Anträge können daher nicht innerhalb einer Einzelerfassung, sondern müssen im übergreifenden Auswahldialog gestellt werden. |
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| Günstigerprüfung | Der Antrag in der Zeile 4 beinhaltet eine Günstigerprüfung zwischen der Besteuerung der Kapitalerträge nach der Tariflichen Einkommensteuer und der einbehaltenen Abgeltungssteuer jeweils für die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Wichtig ist, dass für die Günstigerprüfung immer alle Kapitalerträge erfasst sein müssen. Der in den Zeilen 14 und 14a eingetragene Sparerpauschbetrag wird in der Tarifbesteuerung nicht berücksichtigt. Korrigierte Beträge Wenn in den Zeilen 7 bis13 ein Wert in der Spalte „korrigierte Beträge“ eingetragen ist, wird immer dieser Wert für die Steuerberechnung herangezogen. Unabhängig davon, ob in der 1. Spalte ein Wert eingegeben ist. | |
| Korrektur der Abgeltungsteuer | Der Antrag in Zeile 5 bewirkt, dass die Abgeltungssteuer neu berechnet und gegebenenfalls korrigiert wird. | |
| Nacherhebung der Kirchensteuer | Wenn von einer Bank keine Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, obwohl Kirchensteuerpflicht besteht, wird die Kirchensteuer über den Eintrag in der Zeile 6 korrigiert. Da die Kirchensteuer den Kapitalertragsteuerabzug mindert, wird daher gleichzeitig die Abgeltungssteuer um die sich daraus ergebene Differenz korrigiert. | |
| Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. | Die Werte der Zeilen 22 bis 25 unterliegen immer der tariflichen Einkommensteuer und werden daher unabhängig von den gestellten Anträgen immer in der Steuerberechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angesetzt. Hierbei ist zu beachten, dass die Zeile 25 dem Teileinkünfteverfahren unterliegt. Wenn in der Zeile 25 ein Wert eingetragen ist, wird automatisch in der Zeile 24 eine „1“ eingesteuert. | |
| Verlustverrechnung | In den Zeilen 59 und 60 werden die Anträge zur Verlustverrechnung gestellt. Hierbei ist zu beachten, dass nur die Verluste verrechnet werden können, die im Mantelbogen im Verlustabzugsdialog eingegeben sind. |
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| Übernahme in den Mantelbogen | Die in der Anlage KAP erfassten Kapitalerträge werden automatisch in die Zeilen 57 und 73 des Mantelbogens übernommen. Es erfolgt keine Kürzung um den Sparerpauschbetrag. Diese automatische Übernahme kann durch eine manuelle Eingabe geändert werden. Dazu muss das Kreuz in dem Zusatzfeld gesetzt werden. Dann können manuelle Eingaben vorgenommen werden. |
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| Sparerpauschbetrag | Der neue Sparerpauschbetrag beträgt 801 €. Bei zusammenveranlagten Ehegatten erhöht er sich auf 1.602 €. Der Werbungskostenpauschbetrag ist weggefallen. In der Anlage KAP könnten keine tatsächlichen Werbungskosten mehr erklärt werden. Die Aufwendungen sind grundsätzlich durch den Sparerpauschbetrag abgegolten. | |
| Anlageblatt | Für die Einzelerfassung wird ein Anlageblatt zur Verfügung gestellt. |
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Die Belege werden nicht übernommen oder heruntergeladen. Sie bleiben ausschließlich in der Digitalen Steuerakte (ADDISON Direkt) gespeichert. Jedoch können die Belege von verschiedenen Stellen im Einkommensteuerprogramm direkt aufgerufen werden.