Anlage Kind

Allgemein

Aufruf

Die Anlage Kind lässt sich über die Formularsymbolleiste über die Schaltfläche mit der Beschriftung "Kind" oder über die Formularverwaltung aufrufen.

Wichtig:

Wir empfehlen Ihnen, zunächst alle Kinder zum Steuerfall in den Stammdaten des Mandanten anzulegen. Beim ersten Start der Anlage Kind oder beim Jahresvortrag und auch nach Ausführen der Funktion "Extras | Stammdaten aktualisieren" werden die Daten zu den Kindern aus den Stammdaten in die ESt eingelesen bzw. aktualisiert.

Sie haben zwar die Möglichkeit in der Anlage Kind direkt ein neues Kind anzulegen, diese Vorgehensweise empfehlen wir Ihnen jedoch nicht.

Erfassung

Die Angaben zum jeweiligen Kind lassen sich grundsätzlich direkt im Formular ggfs. mittels der erweiterten Formularerfassung erfassen. Zu einigen Teilbereichen bieten wir Ihnen Dialoge zur Erfassung für das Kind an. Mit den Dialogen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, alle Daten im Zusammenhang zu bearbeiten. Des Weiteren ist die Dialogerfassung für die Fälle erforderlich, die im Formular nicht vollständig darstellbar sind, wie z.B. mehrere unterschiedliche Wohnorte oder Ausbildungsabschnitte im Veranlagungsjahr.

Dialog Anlage Kind - Allgemeine Angaben

Aufruf

Der Dialog "Anlage Kind - Allgemeine Angaben" lässt sich über die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten am Formularrand aufrufen.

Dieser Dialog besteht aus fünf Registerblättern

  • Allgemein
  • Kindschaftsverhältnis
  • Anderer Elternteil
  • Übertragung FB
  • Ergebnis

Allgemein

Hier werden Ihnen die aus dem Mandantenstammblatt bzw. aus dem Vorjahr übernommenen Angaben zu diesem Kind angezeigt. Alle Angaben können von Ihnen verändert werden.

Sie haben hier u.a. die Möglichkeit den Wohnsitz und den Wohnsitzstaat des Kindes anzugeben. Die automatisch ermittelte Ländergruppe können Sie durch manuelle Angaben verändern.

Kindschaftsverhältnis

Hier erfassen Sie die Art des Kindschaftsverhältnis zum Stpfl. und zum Ehegatten und zur Höhe des Anspruchs auf Kindergeld.

Bitte beachten Sie, dass i.d.R. "hälftige" Kindergeld für jedes Kind ist je Person für den Stpfl. und die Ehefrau einzeln zu hinterlegen.

Für Sonderfälle können hier die automatisch ermittelten Angaben für den Kinderfreibetrag und den Betreuungsfreibetrag geändert werden. Erfassen Sie dazu ggfs. abweichende Angaben im Feld "Manuell (Vorrang)".

Anderer Elternteil

Hier erfassen Sie die Angaben zum anderen Elternteil bei "halben" Kindern, zum Kindschaftsverhältnis und weitere Angaben hierzu.

Übertragung FB

Es kann Fälle geben, in denen entweder

  • der Kinderfreibetrag und / oder der Betreuungsfreibetrag auf andere Personen zu übertragen sind oder
  • der Kinderfreibetrag und / oder der Betreuungsfreibetrag von anderen Personen auf den Stpfl. bzw. die Ehefrau zu übertragen sind,
  • dann sind die entsprechenden Angaben und Zeiträume hier zu erfassen.

Ergebnis

Des Weiteren können Sie für den Kinderfreibetrag und den Betreuungsfreibetrag in diesem Registerblatt manuelle Werte angeben. Diese werden vorrangig verwendet.

Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, für Sonderfälle separat manuelle Werte für den Kinderfreibetrag und den Betreuungsfreibetrag für die Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer zu hinterlegen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer unterjährigen Berücksichtigung des Kindes, wie z.B. im Jahr der Geburt oder der Volljährigkeit oder des Ausbildungsendes des Kindes trotzdem steuerrechtlich für den SolZ und die KiSt jeweils die ganzjährigen Freibeträge zu berücksichtigen sind.

Dialog Berücksichtigungsgründe volljährige Kinder

Hier erfassen Sie die Zeiträume, die Art der Ausbildung und ggfs. die Bezeichnung der Ausbildung für das volljährige Kind

Dialog Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

Ergänzend zu den Formularangaben haben Sie hier die Möglichkeit, Angaben zu unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen während der Ausbildungszeit des Kindes zu erfassen.

Zum Beispiel bei Überschreiten der Grenze von max. 20 Wochenstunden für max. 2 (ganze) Kalendermonate usw., wird automatsch überprüft, für welche Monate noch Anspruch auf Kindergeld bzw. die Kinderfreibeträge besteht.

#3468216: Steuern est2013 image69.png

Kranken- und Pflegeversicherung

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die für das Kind gezahlt wurden, können direkt im Formular erfasst werden. Handelt es sich um eine Veranlagung von Eheleuten, wird über die erweiterte Formularerfassung gesteuert, welche Beträge dieser Sonderausgaben dem Stpfl. oder der Ehefrau zuzuordnen sind. Des Weiteren können Sie zur Erfassung und Aufteilung dieser Versicherungsbeiträge für das Kind den Dialog nutzen.

Hier wird Ihnen zusätzlich im Registerblatt "Ansatz Sonderausgaben" das Ergebnis aus den hier erfassten Daten für die Ehegatteneinzelveranlagung und die Zusammenveranlagung angezeigt.

Dialog Übertragung des Kinderfreibetrags

Es kann Fälle geben, in denen entweder

  • der Kinderfreibetrag und / oder der Betreuungsfreibetrag auf andere Personen zu übertragen sind oder
  • der Kinderfreibetrag und / oder der Betreuungsfreibetrag von anderen Personen auf den Stpfl. bzw. die Ehefrau zu übertragen sind,
  • dann sind die entsprechenden Angaben und Zeiträume hier zu erfassen.
  • Es werden Ihnen hier dieselben Registerblätter zur Übertragung des Kinderfreibetrags angezeigt, die Sie auch im Dialog "Allgemeine Angaben" zur Anlage Kind finden.

Dialog Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Die Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende können von Ihnen direkt im Formular oder aber im Dialog erfasst werden. Wenn es unterschiedliche Zeiträume oder Personen im Haushalt gibt, dann kann dieses nur über den Dialog erfasst werden. Das Formular sieht diese Angaben nicht vor.

Bitte beachten Sie, dass wir bei Eintragungen

  • in der Zeile "…gemeinsame Wohnung ...volljährige Personen gemeldet" davon ausgehen, dass es sich um eine Person gemäß § 24b Abs.3 Satz 3EStG handelt. D.h. eine erwachsene Person, die zwar unter derselben Adresse lebt, aber keine Haushaltsgemeinschaft in dem Sinne bildet, dass sie zur Haushaltsgemeinschaft (finanziell) beiträgt. Dies führt zu keinerlei Kürzung bei den Kindern für den Entlastungsbetrag.
  • in der Zeile "Es bestand eine Haushaltsgemeinschaft…" davon ausgehen, dass es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt. Nur bei Eintragungen in dieser Zeile gehen wir davon aus, dass es sich um eine echte Haushaltsgemeinschaft handelt und für diese Monate wird der Entlastungsbetrag bei allen Kindern gekürzt.

Dialog Sonderbedarf bei Berufsausbildung

Sie haben die Möglichkeit, die Angaben zum Sonderbedarf bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes direkt im Formular zu erfassen. Gibt es jedoch unterschiedliche Ausbildungsabschnitte oder Wohnorte / Ländergruppen bei Unterbringung im Ausland, dann ist dieses im Dialog zu erfassen.

Im Dialog finden Sie im Registerblatt "Ergebnis" eine Kurzübersicht über die Höhe des ermittelten Freibetrags. Im Blatt "Ergebnis" haben Sie auch die Möglichkeit, für Sonderfälle einen manuell ermittelten Freibetrag zu erfassen.

Dialog Schulgeld

Die Angaben zum Schulgeld lassen sich direkt im Formular erfassen. Gibt es jedoch mehrere unterschiedliche Ausbildungsabschnitte und Aufwendungen, dann ist dieses im Dialog zu erfassen.

Im Abschnitt "Sonderausgabenansatz" im unteren Bereich des Dialoges finden Sie eine Kurzübersicht über die Höhe der ermittelten Sonderausgaben.

Dialog Behinderung

Die Angaben zur Behinderung eines Kindes sind im Formular zu erfassen. Im Dialog "Anlage Kind - Behinderung" wird Ihnen die Höhe des ermittelten Pauschbetrags für behinderte Menschen angezeigt. Ebenso wird Ihnen hier die Aufteilung auf die Elternteile angezeigt.

Wichtig:

Hat dieses Kind Anspruch auf Fahrtkosten für behinderte Menschen, dann sind diese Angaben hierzu im Dialog zum ESt-Mantelbogen bzw. zur Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" (ab VZ 2019) im Registerblatt "Fahrtkosten bei Behinderung" zu erfassen.

Dialog Kinderbetreuungskosten

Auch die Kinderbetreuungskosten können Sie wahlweise direkt im Formular oder über den Dialog erfassen. Die Dialogerfassung erreichen Sie über die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten. Sie finden diese Schaltfläche am Formularrand. Die Dialogerfassung dient dazu, Fälle erfassen zu können, bei denen mehrere oder unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen.

Dieser Dialog hat vier Registerkarten

  • Aufwendungen / Allgemeines
  • Haushaltszugehörigkeit
  • Aufteilung
  • Ergebnis

Im Reiter Ergebnis kann in Sonderfällen ein manueller Wert für die Kinderbetreuungskosten erfasst werden. Dieser manuelle Wert hat dann Vorrang vor allen errechneten Ergebnissen. Auch finden Sie hier eine Kurzübersicht über die Höhe der errechneten Sonderausgaben für die Kinderbetreuung.

Sonstiges

Anlagen

Folgende Anlagen zur Anlage Kind finden Sie im Druck:

  • Anlageblatt zur Anlage Kind
  • In diesem Anlageblatt finden Sie die über die Dialoge erfassten Angaben wieder.

Auswertungen

Folgende Auswertungen finden Sie speziell zur Anlage Kind:

  • Außergewöhnliche Belastungen, Ausbildungsfreibetrag: Übersicht
  • Außergewöhnliche Belastungen, Ausbildungsfreibetrag: Ansatz
  • Kinder: Freibeträge Übersicht
  • Kinder: Günstigerprüfung

Verwandte Themen

ADDISON Direkt Digitale Steuerakte: Einrichtung und Nutzung - Schnelleinstieg für Steuerberater (ADDISON)
Die "Digitale Steuerakte" optimiert den Prozess der Steuererklärung, indem sie das Hochladen steuerlich relevanter Belege durch Mandanten erleichtert. Die integrierte ADDISON-Software ermöglicht die Erstellung und Verwaltung digitaler Steuerakten, die mit dem Steuerfall verknüpft sind. Der Dokumentationsprozess umfasst die Synchronisation von eingereichten Belegen, die Prüfung dieser und die Übernahme von Informationen in Steuerformulare. Mit der Funktion zur Statusänderung können Mandanten den Bearbeitungsstand ihrer Steuererklärung verfolgen. Eine PDF-Anleitung ist ebenfalls verfügbar.
Übergreifendes
Um mit dem Einkommensteuerprogramm arbeiten zu können, ist zuvor im CRM (Customer Relationship Management) und dort in der Projektverwaltung das gewünschte Projekt, hier also die Einkommen-steuer, einmalig für den Mandanten anzulegen.
Nutzungsvereinbarung und -gebühren
Basierend auf den bestehenden vertraglichen Regelungen zwischen beiden Vertragspartnern wird ADDISON Steuern Online zum Bestandteil der Softwarelösung. Ab 01.06.2022 bietet Wolters Kluwer mit ADDISON Steuern Online neue Funktionalitäten, um einen effizienten Prozess im Bereich Steuern zu ermöglichen und die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren Mandanten zu optimieren.
Einleitung
ADDISON Direkt dient als Datendrehscheibe zwischen Kanzlei und Finanzverwaltung. Alle ELSTER-Aufträge werden mit ADDISON Direkt i. V. m. dem ADDISON Datenservice (ADS) an die Finanzverwaltung übermittelt.
Einkommensteuererklärung
Die Belege werden nicht übernommen oder heruntergeladen. Sie bleiben ausschließlich in der Digitalen Steuerakte (ADDISON Direkt) gespeichert. Jedoch können die Belege von verschiedenen Stellen im Einkommensteuerprogramm direkt aufgerufen werden.