Anlage KSt 1 F und Anlagen
Anlage KSt 1 F und Anlagen
KSt 1 F
Allgemeines
In der KSt 1F ist die komplette Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises enthalten.
Ab 2017 werden alle Angaben zu Ausschüttungen in der KSt 1F erfasst. Diese waren bisher in der Anlage WA enthalten. Die Anlage KSt 1 F gibt es einmal pro im Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahr.
Programmaufruf
Die Anlage KSt 1 F legen Sie über den Formularverwalter an.
Ausschüttbarer Gewinn Zeilen 10 – 13
Der ausschüttbare Gewinn wird im Dialog "Eigenkapitalbestände" ermittelt.
Das Nennkapital können Sie manuell eintragen. Beim Jahreswechsel wird es übernommen.
Das Eigenkapital zum Schluss des vorangegangenen WJ wird ebenfalls aus dem Vorjahr übernommen
Diese Formularzeilen sind nur auszufüllen, wenn im Veranlagungsjahr Leistungen erfolgt sind (siehe hierzu auch der klein gedruckte Text im Formular). Für Fälle, in denen steuerliches Einlagekonto vorhanden ist, ist eine korrekte Erfassung für die zutreffende Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns erforderlich.
Sollen die Werte dennoch ins Formular gedruckt werden, setzen Sie bitte das Häkchen „Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns drucken“.
Unterjährige Änderung des Nennkapitals ab 2021
Nennkapitalveränderungen, die sich nicht in der Anlage KSt 1F niederschlagen, können Sie jetzt in der erweiterten Formularerfassung zu Zeile 12 der KSt 1F erfassen. Der Änderungsbetrag wird auch in der Berechnung Eigenkapital zum Ende des WJ gem. KSt 1F ausgewiesen und als Anfangsbestand in Zeile 12 der KSt 1F des Folgejahrs übernommen.
Ab 2022 Minder- und Mehrabführungen nach § 27 Abs. 6 KStG
Aufgrund der Änderungen durch das KöMoG gilt jetzt die Einlagenlösung für Mehr- und Minderabführungen. Diese werden in den Zeilen 14a - 14l ermittelt. Nach dieser Methode gelten Mehrabführungen der Organgesellschaft künftig als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger. Neben der Minderung des steuerlichen Einlagekontos als Direktzugriff bewirkt die Mehrabführung eine unmittelbare, erfolgsneutrale Herabsetzung des Beteiligungsbuchwerts an der Organgesellschaft.
Minderabführungen der Organgesellschaft sind wie bisher als Einlage durch den Organträger in die Organgesellschaft zu behandeln. Hierdurch wird das steuerliche Einlagekonto erhöht. Daneben erhöhen Minderabführungen unmittelbar den Beteiligungsbuchwert an der Organgesellschaft.
Mehr- oder Minderabführungen werden in voller Höhe berücksichtigt, d.h. unabhängig von der tatsächlichen prozentualen Beteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft. Organschaftliche Mehrabführungen mindern das steuerliche Einlagekonto künftig vorrangig vor anderen Leistungen.
Gewinnausschüttungen
Die regulären offenen Gewinnausschüttungen mit Beschluss und Abfluss im Folgejahr werden erst im Jahr des Abflusses in den Formularen und der Berechnung berücksichtigt.
Programmaufruf
Der Aufruf des Ausschüttungsdialogs erfolgt über die Dialogschaltfläche zu Zeile 7 der Anlage KSt 1F.
Für alle Ausschüttungen gilt:
Folgende Daten sind für die Steuerbescheinigung bzw. ELSTER erforderlich:
Zeitraum
Beschluss
Abfluss
Art der Ausschüttung
Verwendung von steuerlichem Einlagekonto.
Die Daten werden in die Kapitalertragsteuer übergeben. Dort werden auch die Steuerbescheinigungen erstellt.
Erfassung der Ausschüttungen
Der Dialog besteht aus zwei Teilen: der Übersicht im oberen Bereich und der Register für die Erfassung der Daten im unteren Bereich.
Im Menü wählen Sie aus, um welche Art von Ausschüttung es sich handelt. Dementsprechend wird das zutreffende Register zur Erfassung freigegeben. In jedem Bereich können mehrere Ausschüttungen erfasst werden.
Register [Ausschüttungen im Wirtschaftsjahr]
Hier erfassen Sie die regulären Gewinnausschüttungen und Vorabausschüttungen im Wirtschaftsjahr.
Bitte beachten Sie, dass ELSTER hier auch die Verwendung von steuerlichem Einlagekonto haben möchte (ggf. 0).
Register [Abfluss im Folgejahr]
Hier werden die Ausschüttungen mit Abfluss im Folgejahr erfasst. Im Listenfeld links oben wird die gewünschte Fallart ausgewählt.
Register [Verdeckte Gewinnausschüttungen]
Hier erfassen Sie die verdeckten Gewinnausschüttungen zu den Gesellschaftern. Auch hier will ELSTER die Verwendung von steuerlichem Einlagekonto, ggf. mit 0 angegeben haben. Außerdem ist die Art der Gewinnausschüttungen erforderlich. Bei verdeckten Gewinnausschüttungen ist das i. d. R. der Eintrag Leistungen § 20 Abs. 1. Bei falscher Auswahl kann es ggf. zum ELSTER-Fehler kommen.
Register [Liquidationsraten]
Hier erfassen Sie Abschlagszahlungen und Schlussauskehrung. Die Werte werden in die Anlage WA und in die Anlage KSt 1F- 27/28 übernommen (bis 2016), ab 2017 in die Anlage KSt 1F.
Kapitalertragsteuer- Anmeldung
Alle Ausschüttungen können in die Kapitalertragsteuer-Anmeldung übernommen werden.
Verwendung von steuerlichem Einlagekonto
Für die korrekte Übernahme des steuerlichen Einlagekontos ist erforderlich, dass die Daten in Zeilen 10 - 13 der KSt 1 F (Angaben zum ausschüttbaren Gewinn) vollständig erfasst sind. Das Programm ermittelt, ob für eine Ausschüttung steuerliches Einlagekonto verwendet wird und übergibt den Wert in die Kapitalertragsteueranmeldung.
Steuerliches Einlagekonto / Angaben zur Kapitalertragsteueranmeldung
ELSTER möchte Angaben, ob und in welcher Höhe steuerliches Einlagekonto für die Ausschüttungen verwendet wird. Der Ausschüttungsdialog wurde erweitert um Felder für die Eingabe des jeweils verwendeten Betrags aus dem steuerlichen Einlagekonto.
Im Fall der verdeckten Gewinnausschüttungen und sonstigen Leistungen bzw. Organschaftssachverhalten müssen Sie für ELSTER zusätzlich noch im Feld Art der Gewinnausschüttung die Auswahl treffen, welche Ausschüttungsart vorliegt.
Mehrabführungen / Ausgleichszahlungen und vGA in Organschaftsfällen
Diese Ausschüttungen werden programmgesteuert aus der Anlage OG übernommen. Ggf. ist noch das Abflussdatum im Ausschüttungsdialog zu ergänzen.
Mehr- und Minderabführungen nach § 27 Absatz 6 KStG
In den Zeilen 21 - 32 werden die organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen berechnet. Sofern der abgeführte handelsbilanzielle Gewinn das steuerlich relevante Ergebnis übersteigt, liegt eine Mehrabführung vor. Ist der Steuerbilanzgewinn höher als das handelsbilanzielle Ergebnis, liegt eine Minderabführung vor.
Ab 2022 gilt die Einlagelösung:
Mehrabführungen der Organgesellschaft aus Zeile 31 gelten als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger und mindern das steuerliche Einlagekonto (Zeile 44). Minderabführungen der Organgesellschaft aus Zeile 32 sind Einlagen durch den Organträger in die Organgesellschaft und erhöhen das steuerliche Einlagekonto. (Zeile 97).
Liquidation
Liquidationen erfassen Si ein den Zeilen 160 ff. In Zeile 160 haken Sie das Kontrollkästchen Liquidation: Werte übernehmen an, damit das Programm die möglichen Werte einsteuern kann. Beachten Sie bitte, dass ELSTER im Mantelbogen Zeile 15 Angaben zum Datum der Auflösung haben möchte.
Ergänzende Angaben zu Einlagen Z. 200 ff.
In den Zeilen 200ff werden Angaben zum leistenden Anteilseigner bei Einlagen abgefragt. Diese sind Pflichtangaben für ELSTER.
KSt 1 Fa
Programmaufruf
Der Aufruf des Formulars KSt 1 Fa erfolgt über die Symbolschaltfläche , die sich bei den weiteren Formularen befindet. KSt 1F und KSt 1Fa schließen sich gegenseitig aus. Wann KSt 1F und wann KSt 1Fa abzugeben ist, wird über die ELSTER-Plausibilitäten geregelt.
Steuerbilanzgewinn / Steuerbilanzverlust
Den Wert in Zeile 38a können Sie durch Setzen des Häkchens Aus Anlage GK übernehmen aus der Anlage GK einsteuern lassen.