Anlage L

Erfassung der Land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte

Programmaufruf Menü: [alle > Anlage L] Schaltfläche Steuern est be image21.png in der ESt-Symbolleiste Tastenkombination: Strg + L
Erfassung Gewinne nach § 34e EStG Der Gewinn, der auf das 2 Halbjahr des Veranlagungszeitraumes entfällt ist hier einzutragen, damit die Berechnung nach § 34e EStG erfolgt. Diese Regelung gilt für die Veranlagungsjahre 1999 und 2000.
Teilveräußerungsgewinne Hier erfassen Sie den Veräußerungsgewinn. In der Berechnung werden der Freibetrag und die Freigrenze automatisch berücksichtigt.
Einkünfte Holznutzung Kreuzen Sie die Zeile für Tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzung an. Für die Berechnung erfassen sie die Einkünfte aus Holznutzung im Dialog Holznutzung. Die Anlage Holznutzung ist nicht im Leistungsumfang von ESt enthalten.
Erfassung der Flächenangaben Erfassen Sie die Flächenangaben in dem Dialog Landwirtschaftliche Nutzung.
Betriebsverpachtung Eine Betriebsverpachtung im Ganzen muss angekreuzt werden, dann unterbleibt die Berechnung nach § 34e EStG. Zuerst das Datum der Betriebsverpachtung eintragen dann kann das Kreuz gesetzt werden.
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG ab VZ 2001 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe aus: - Grundbetrag - Zuschlägen für Sondernutzung - nach § 13a Abs.6 gesondert zu ermittelnden Gewinnen - vereinnahmten Miet- und Pachtzinsen.
Grundbetrag Die Höhe des Grundbetrags richtet sich nach dem Hektarwert der selbstbewirtschafteten Fläche. Erfassen Sie die bewirtschaftete Fläche und den Hektarwert. Je Hektar der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden automatisch folgende Beträge angesetzt. > > > > --- > --- > > bei einem Hektarwert bis 300 DM: > 205 € / 400 DM > > bei einem Hektarwert über 300 DM bis 500 DM: > 307 € / 600 DM > > bei einem Hektarwert übe 500 DM bis1.000 DM: > 358 € / 700 DM > > bei einem Hektawert über 1.000 DM bis 1.500 DM: > 410 € / 800 DM > > bei einem Hektarwert über 1.500 DM bis 2.000 DM: > 461 € / 900 DM > > bei einem Hektarwert über 2.000 DM: > 512 € / 1.000 DM >
Höhe des Grundbetrages Die Höhe des ermittelten Grundbetrages wird im Dialog ausgewiesen. Bei mehr als einer eingegebenen landwirtschaftlichen Fläche wird ein Anlageblatt ausgegeben und im Formular wird ein Hinweis auf das Anlageblatt angedruckt. Das Anlageblatt kann über Menü [Druck > Anlageblätter] ausgedruckt werden.
Zuschläge für Sondernutzungen Für Sondernutzungen, deren Werte jeweils 500 DM übersteigen, erfolgt ein Zuschlag von 1.000 DM / 512 €. (Gilt nicht für forstwirtschaftliche Nutzungen.) Der Eintrag der Sondernutzungen erfolgt in den Zeilen 88 bis 97 der Anlage L. Sollte bei forstwirtschaftlichen Nutzungen ausnahmsweise ein Zuschlag in Betracht kommen, kann dies über das Ankreuzen des gelben Zusatzfeldes gesteuert werden.
Gesondert zu ermittelnde Gewinne Berücksichtigen Sie in dem Durchschnittsatzgewinn auch, soweit dieser 3.000 DM (für nach dem 31.12.2001 endende Wirtschaftsjahre: 1.534 €) übersteigt, Gewinne aus: - der forstwirtschaftlichen Nutzung, - der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden und Gebäuden, sowie der im Zusammenhang mit einer Betriebsumstellung stehenden Veräußerung oder Entnahme von Wirtschaftsgütern des übrigen Anlagevermögens, - Dienstleistungen und vergleichbare Tätigkeiten, soweit diese dem Bereich der Land und Forstwirtschaft zugerechnet und nicht für andere Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erbracht werden. (Der Gewinn beträgt hier 35% der Einnahmen), - der Auflösung von § 6c-Rücklagen und Rücklagen für Ersatzbeschaffung. Der Freibetrag von 3.000 DM / 1.534 € wird vom Programm automatisch angesetzt.
Abzusetzen Abzusetzen sind von den fingierten Einnahmen: - verausgabte Pachtzinsen - Schuldzinsen und dauernde Lasten, die Betriebsausgaben sind. Wichtig: Die abzusetzenden Beträge dürfen insgesamt nicht zu einem Verlust führen. Sollte sich ein Verlust ergeben, berechnet das Programm einen Gewinn von 0 DM / 0 €.
Berechnung des Durchschnittssatzgewinns Hier wird die Berechnung des Durchschnittssatzgewinns ausgewiesen. Über das Menü [Druck > Dialogberechnung] kann die Berechnung gedruckt werden.

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