Anlage L

Erfassung der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte

Programmaufruf Menü: Alle / Anlage L Schaltfläche Steuern est image28.png in der ESt-Symbolleiste Tastenkombination: Strg + L
Teilveräußerungsgewinne Hier erfassen Sie den Veräußerungsgewinn. In der Berechnung werden der Freibetrag und die Freigrenze automatisch berücksichtigt.
Einkünfte Holznutzung Kreuzen Sie die Zeile für Tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzung an. Für die Berechnung erfassen sie die Einkünfte aus Holznutzung im Dialog Holznutzung. Neu ab dem VZ 2012: Die Einkünfte aus Holznutzung werden auf der Seite 4 ermittelt. Die außerordentliche Holznutzung wird automatisch in die Berechnung nach § 34 b EStG übernommen. Die Anlage Holznutzung ist nicht im Leistungsumfang von ESt enthalten.
Erfassung der Flächenangaben Erfassen Sie die Flächenangaben in dem Dialog Landwirtschaftliche Nutzung. Neu ab dem VZ 2012: Auf Grund der Formularänderungen entfällt der Dialog, so dass die Eingaben direkt im Formular eingetragen werden
Betriebsverpachtung Eine Betriebsverpachtung im Ganzen muss angekreuzt werden, dann unterbleibt die Berechnung nach § 34e EStG. Zuerst das Datum der Betriebsverpachtung eintragen dann kann das Kreuz gesetzt werden.
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG ab VZ 2001 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe aus: - Grundbetrag - Zuschlägen für Sondernutzung - nach § 13a Abs.6 gesondert zu ermittelnden Gewinnen - vereinnahmten Miet- und Pachtzinsen.
Grundbetrag Die Höhe des Grundbetrags richtet sich nach dem Hektarwert der selbstbewirtschafteten Fläche. Erfassen Sie die bewirtschaftete Fläche und den Hektarwert. Je Hektar der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden automatisch folgende Beträge angesetzt. > > > > --- > --- > > bei einem Hektarwert bis 300 DM: > 205 € / 400 DM > > bei einem Hektarwert über 300 DM bis 500 DM: > 307 € / 600 DM > > bei einem Hektarwert über 500 DM bis 1.000 D: > 358 € / 700 DM > > bei einem Hektarwert über 1.000 DM bis 1.500 DM: > 410 € / 800 DM > > bei einem Hektarwert über 1.500 DM bis 2.000DM: > 461 € / 900 DM > > bei einem Hektarwert über 2.000 DM: > 512 € / 1.000 DM >
Höhe des Grundbetrages Die Höhe des ermittelten Grundbetrages wird im Dialog ausgewiesen. Bei mehr als einer eingegebenen landwirtschaftlichen Fläche wird ein Anlageblatt ausgegeben und im Formular wird ein Hinweis auf das Anlageblatt angedruckt. Das Anlageblatt kann über Menü: Druck / Anlageblätter ausgedruckt werden.
Zuschläge für Sondernutzungen Für Sondernutzungen, deren Werte jeweils 500 DM übersteigen, erfolgt ein Zuschlag von 1.000 DM / 512 €. (Gilt nicht für forstwirtschaftliche Nutzungen.) Der Eintrag der Sondernutzungen erfolgt in den Zeilen 88 bis 97 der Anlage L. Sollte bei forstwirtschaftlichen Nutzungen ausnahmsweise ein Zuschlag in Betracht kommen, kann dies über das Ankreuzen des gelben Zusatzfeldes gesteuert werden.
Gesondert zu ermittelnde Gewinne Berücksichtigen Sie in dem Durchschnittssatzgewinn auch, soweit dieser 3.000 DM (für nach dem 31.12.2001 endende Wirtschaftsjahre: 1.534 €) übersteigt, Gewinne aus: - der forstwirtschaftlichen Nutzung, - der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden und Gebäuden, sowie der im Zusammenhang mit einer Betriebsumstellung stehenden Veräußerung oder Entnahme von Wirtschaftsgütern des übrigen Anlagevermögens, - Dienstleistungen und vergleichbare Tätigkeiten, soweit diese dem Bereich der Land und Forstwirtschaft zugerechnet und nicht für andere Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erbracht werden. (Der Gewinn beträgt hier 35% der Einnahmen), - der Auflösung von § 6c-Rücklagen und Rücklagen für Ersatzbeschaffung. Der Freibetrag von 3.000 DM / 1.534 € wird vom Programm automatisch angesetzt.
Abzusetzen Abzusetzen sind von den fingierten Einnahmen: - verausgabte Pachtzinsen - Schuldzinsen und dauernde Lasten, die Betriebsausgaben sind. Wichtig: Die abzusetzenden Beträge dürfen insgesamt nicht zu einem Verlust führen. Sollte sich ein Verlust ergeben, berechnet das Programm einen Gewinn von 0 DM / 0 €.
Berechnung des Durchschnittssatzgewinns Hier wird die Berechnung des Durchschnittssatzgewinns ausgewiesen. Über das Menü Druck / Dialogberechnung kann die Berechnung gedruckt werden.
Anlage 34a Die Anlage 34a steht Ihnen ab dem Veranlagungszeitraum 2008 zur Verfügung. Sie kann über die Zeile 13 getrennt für den Steuerpflichtigen und Ehegatten erstellt und bearbeitet werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im separaten Kapitel zur Anlage 34a.

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