Anlage L

Aufruf

Die Anlage L lässt sich über die Formularsymbolleiste oder über die Formularverwaltung aufrufen. Dabei können Sie die bereits vorhandenen Anlagen auswählen oder eine weitere neue Anlage erstellen:

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Aufteilung

Die Aufteilung einer Anlage L zwischen dem Stpfl. und dem Ehegatten wird ganz oben in der Formularerfassung vorgenommen. Standardmäßig sind 100 % dem Stpfl. zugeordnet.

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Anlage EÜR

Die Verknüpfung mit der Anlage EÜR ist nur aus der Anlage EÜR heraus möglich. Dort können Sie aus den vorhandenen Anlagen L eine passende Zuordnung treffen. Der dort ermittelte Gewinn wird dann automatisch in die Anlage L übergeben und die Erfassung hier entsprechend gesperrt. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie im Kapitel mit den Erläuterungen zur Anlage EÜR

Wirtschaftsjahr / Monate

In der Anlage L wird als Standard ein Wirtschaftsjahr vom 01.07. - 30.06. eingesetzt. Dementsprechend wird der Gewinn grundsätzlich auf 6 von 12 Monaten aufgeteilt. Dieses Verhältnis kann bei der Gewinneingabe aber, wenn notwendig, direkt geändert werden.

Anlage 34a

Die Anlage 34a (Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns nach § 34a EStG) lässt sich innerhalb der weiteren Formulare oder über die Formularverwaltung aufrufen. Diese kann dann der Anlage L zugeordnet werden. Die Anzahl der Anlagen 34a wird dann automatisch in der Anlage l gefüllt. Näheres dazu finden Sie im Kapitel Anlage 34a.

Gewinnermittlung § 13a

Mit der ESt 2013 kann die Gewinnermittlung nach § 13a EStG auf der dritten Seite der Anlage L im zugehörigen Dialog aktiviert werden und wird dann in die Berechnung übernommen.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2015 erfolgen die Eingaben zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG im neu hinzugekommenen Formular "Anlage 13a".

Datenübernahme

Die Datenübernahme aus dem Vorjahr ist bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach

§ 13a EStG möglich, soweit die Anlage 13a die gleichen Werte erfordert, wie vormals die Seite 3 der Anlage L.

Anlage Weinbau

Zu jeder Anlage L kann eine Anlage Weinbau (entfällt ab VZ 2019) über die Formularübersicht innerhalb der Anlage L oder über die Formularverwaltung erstellt und zur Bearbeitung aufgerufen werden.

Beim Druck wird die jeweilige Anlage Weinbau der zugehörigen Anlage L untergeordnet.

Anlage 13a

Zu jeder Anlage L kann eine Anlage 13a (Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen) über die Formularübersicht innerhalb der Anlage L oder über die Formularverwaltung erstellt und zur Bearbeitung aufgerufen werden:

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Innerhalb der Anlage 13a werden alle Angaben zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG vorgenommen. Der ermittelte Gewinn wird automatisch in die Anlage L übernommen.

Beim Druck wird die jeweilige Anlage Weinbau ihrer zugehörigen Anlage L untergeordnet.

Anlage AV 13a

Zu jeder Anlage 13a kann eine Anlage AV 13a (Anlageverzeichnis zur Anlage 13a) über die Formularübersicht innerhalb der Anlage L oder über die Formularverwaltung erstellt und zur Bearbeitung aufgerufen werden:

Innerhalb der Anlage AV 13a werden alle Angaben zum Anlageverzeichnis einer Anlage 13a vorgenommen.

Anlagen

Folgende Anlagen zur Anlage L finden Sie im Druck:

  • Anlage Weinbau je Anlage L
  • Anlage 13a je Anlage L
  • Anlage AV 13a je Anlage 13a
  • Allgemeine Anlage je Anlage L

Auswertungen

Folgende Auswertungen finden Sie speziell zur Anlage L:

  • Gewinneinkünfte: Land- und Forstwirtschaft
  • Gewinneinkünfte: Durchschnittsbesteuerung § 13a EStG je Anlage L

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