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Anlage Mantelbogen Erbschaftsteuererklärung
ADDISON Steuern
Anlage Mantelbogen Erbschaftsteuererklärung
Anlage Erb 01
| Programmaufruf | - Der Aufruf des Mantelbogens erfolgt über die - Symbolschaltfläche |
| Der vierseitige Mantelbogen zur Eintragung der Daten des Erblassers und der hinterlassenen Vermögenswerte ist bei dem aktuellen Programmstand das amtliche Formular Rechtsstand 2009. | |
| Zeile 1 | Dialog "Allgemeine Angaben" wird automatisch vom CRM gefüllt. |
| Zur Erfassung der weiteren Angaben steht Ihnen der folgende Dialog zur Verfügung. | |
| Zeile 19 bis 23 | Bis zu 8 Beteiligten können im Formular erfasst werden. Die Daten der Zeilen 19 bis 23 werden aus den jeweiligen Anlagen Erwerber übernommen. Ein manueller Eintrag ist hier nicht möglich. |
| Bei mehr als 8 Beteiligten wird automatisch ein gesondertes Anlagenblatt erstellt und in der Zeile 19 vermerkt "siehe Anlageblatt". | |
| Zeile 31 bis 34 | Gehört zum Nachlass Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, aktivieren sich im Menü die "alten Formulare", da die neuen amtlichen Formulare von der Finanzverwaltung Ende August 2010 noch nicht vorlagen. Ab DVD 3.2011 kann das 8 seitige Formular bearbeitet werden. Die bereits erfassten Land- und forstwirtschaftlichen Vermögen können weiterhin ausgedruckt werden. Die Berechnung und der Druck sind weiterhin möglich. Eine Bearbeitung der alten Formulare ist nicht mehr möglich. Aufgrund der veränderten Rechtslage ist eine Datenübernahme leider nicht möglich. Sollte die Erfassung in den neuen amtlichen Formularen gewünscht sein, ist ein weiteres Land- und forstwirtschaftliches Vermögen anzulegen und auszufüllen. |
| Toolbar von 01.01.2009 bis 09.2011 |
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| Bitte beachten Sie die Bearbeitungsreihenfolge: | |
| Formular |
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| Formular |
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| Formular |
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| Formular |
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| Zeile 32 und 34 | In der Zeile 32 erfassen Sie im neuen Formular ab 01.01.2009 sowohl inländisches wie auch EU/ EWR - Staaten hinterlassenes Vermögen. In der Zeile 34 das zum Nachlass gehörende Vermögen aus einem Drittstaat. |
| Zeile 35 bis 38 | Gehört zum Nachlass Grundvermögen, d.h. bebaute und unbebaute Grundstücke im Sinne des § 181 Abs. 1 BewG, aktivieren sich folgende Formulare: |
| Bitte beachten Sie die Bearbeitungsreihenfolge: | |
| Formular |
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| Formular |
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| Formular |
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| Formular |
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| Zeile 36 und 38 | In der Zeile 36 erfassen Sie im neuen Formular ab 01.01.2009 sowohl inländisches wie auch EU/ EWR - Staaten hinterlassenes Vermögen. In der Zeile 38 das zum Nachlass gehörende Vermögen aus einem Drittstaat. |
| Zeile 39 bis 42 | Wird Betriebsvermögen hinterlassen, wird auf Seite 2 des Mantelbogens das Kreuz in Zeile 39/40 gesetzt, wenn im Anlagen Dialog diese Anlage ausgewählt wurde. |
| Formular |
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| Formular |
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| Formular |
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| Formular |
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| Formular |
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| Zeile 40 und 41 | In der Zeile 40 erfassen Sie im neuen Formular ab 01.01.2009 sowohl inländisches wie auch EU/ EWR - Staaten hinterlassenes Vermögen. In der Zeile 41 das zum Nachlass gehörende Vermögen aus einem Drittstaat. |
| Zeile 44 und 45 | In der Zeile 44 erfassen Sie im neuen Formular ab 01.01.2009 sowohl inländisches wie auch EU/ EWR - Staaten hinterlassene nichtnotierte Anteile an Kapitalgesellschaften. In der Zeile 45 die zum Nachlass gehörenden nichtnotierte Anteile an Kapitalgesellschaften aus einem Drittstaat. |
| Zeile 47 bis 51 | Die Erfassung der zum Nachlass gehörenden Anteile, Wertpapiere und dergleichen erfolgt in den zugehörigen Dialogen |
| Zeile 42 | Betriebsvermögen in Drittstaaten der "Staat" und der dort festgestellte Wert kann hier erfasst werden und wird in der Berechnung dann berücksichtigt. |
| Zeile 48 Wertpapiere, andere Anteile und der gleichen | In dieser Sparte können auch Anteile an Kapitalgesellschaften enthalten sein, für die Steuerermäßigungen gem. §§ 13a, 19a ErbStG zu gewähren sind. Für diese Fälle ist im Erfassungsdialog in der zweiten Spalte das Feld „Anteil“ vorgesehen. Bei Eingabe eines Prozentsatzes von über 25 % wird dieser Wert automatisch in die Anlage Steuerentlastungen übernommen. Bei normalen Wertpapieren wird in die Spalte „Anteil“ nichts eingetragen |
| Wichtige Hinweise |
Die Spalte „Anteil“ ist nur für die Berücksichtigung im Rahmen der §§ 13a, 19a ErbStG gedacht, sie hat nichts mit der Verteilung der Vermögenswerte zu tun! |
| Zeile 52 bis 56 | Die Erfassung der zum Nachlass gehörenden Guthaben bei Geldinstituten erfolgt in den zugehörigen Dialogen |
| Zeile 57 bis 58 | Hier sind die Bausparguthaben des Erblassers zu erfassen. Damit diese jeweils unter der eigenen Bausparnummer erfasst werden können muss der zugehörige Dialog |
| Zeile 59 bis 60 | Die Steuererstattungsansprüche des Erblassers können über den zugehörigen Dialog |
| Zeile 58 | Hier ist das Bausparguthaben zu erfassen. Die Verträge zugunsten Dritter werden in der Zeile 80 bis 83 ausgewiesen. Für die Verträge zugunsten Dritter wird eine Anlage erstellt. |
| Zeile 60 | Die Steuererstattungsansprüche sind hier zu erfassen. Sind Steuererstattungsansprüche gegenüber Dritten abgetreten, werden diese in den Zeile 80 bis 83 ausgewiesen. Die Änderungen können nur in Zeile 60 vorgenommen werden. Für mehrere Steuererstattungen wird eine Anlage erstellt. |
| Zeile 61 bis 62 | Die Gegenwartswerte für folgende, nicht mit dem Nennwert zu bewertenden Arten von Forderungen (und analog dazu Verbindlichkeiten) können berechnet werden: - unverzinsliche Forderungen, die in einem Betrag fällig werden - niedrig oder hoch verzinsliche Forderungen, die in einem Betrag fällig werden - unverzinsliche Forderungen, die in gleich bleibenden Raten getilgt werden - niedrig oder hoch verzinsliche Forderungen, die in gleich bleibenden Raten getilgt werden - Annuitäten - Berücksichtigung von Aufschubzeiten |
| Dialog - Eingaben | Der Dialog für die Kapitalforderungen und analog Verbindlichkeiten besteht aus drei Registern. :Kapitalforderung :Berechnung :Berechnung Raten |
| Register Kapitalforderung | - Bezeichnung, Name des Schuldners, Nennbetrag und Zinssatz sowie der (Gegenwarts)wert werden ins Formular übernommen. - Zinssatz Anhand des eingegebenen Zinssatzes erkennt das Programm, ob es sich um eine niedrig, normal oder hoch verzinsliche Forderung handelt. Wird kein Zinssatz oder 0 eingeben, geht das Programm von einer unverzinslichen Forderung aus. - Nennbetrag Der Nennbetrag wird benötigt, wenn der Gegenwartswert einer in einem Betrag fälligen Forderung oder eine Annuität berechnen werden soll. - Selbst ermittelter Gegenwartswert Dieser Wert wird in die Berechnung übernommen und hat Vorrang vor der Programmautomatik. - Art der Tilgung a) in einem Betrag fällig am Diese Option gilt für in einem Betrag fällige Forderungen. Es muss nur noch das Fälligkeitsdatum eingetragen werden. b) in gleich bleibenden Raten Nach Klicken auf die Schaltfläche „weitere Angaben“ öffnet sich ein Dialog mit den Eingabefeldern für in Raten fällige Forderungen und Annuitäten. - Vertrag zugunsten Dritter Hier kann der jeweilige durch den Vertrag begünstigte Erwerber ausgewählt werden. - Dialog weitere Angaben zu den Kapitalforderungen - Es handelt sich um eine Annuität Hier wird ein Häkchen gesetzt, wenn es sich um eine Annuität handelt. Die Fälligkeit der letzten Rate ist dann nicht einzugeben, da sie durch das Programm errechnet wird. Der Restwert der Annuität zum Bewertungsstichtag (Register Kapitalforderung) muss eingegeben sein, da sonst der Gegenwartswert nicht berechnet werden kann. - Höhe der Rate, Anzahl der jährlichen Raten, Fälligkeit der nächsten Rate, Fälligkeit der letzten Rate Diese Angaben werden benötigt zur Berechnung der Aufschubzeit und der Laufzeit. |
| Register Berechnung / Berechnung Raten | In diesen beiden Registern werden die Eckdaten der Berechnung angezeigt. |
| Zeile 64 | Im Nachlass sind sonstige Forderungen vorhanden. Diese sind hier zu erfassen. Sollten diese "sonstigen" Forderungen an Dritte abgetreten worden sein werden die Werte in Zeile 80 bis 82 ausgewiesen. |
| Zeile 67 | Gehören zum Nachlass Zinsansprüche sind diese in dem Dialog zu erfassen. Die Zinsansprüche die zugunsten Dritter vererbt wurden werden in der Zeile 81 bis 83 ausgewiesen. |
| Zeile 69 | Versicherungen, Sterbegelder und Abfindungen sind hier zu erfassen. Wurden diese aufgrund von Verträgen zugunsten Dritter vergeben werden die Werte in Zeile 81 bis 83 ausgewiesen. |
| Zeile 73 Renten oder wiederkehrende Bezüge | Die Kapitalwerte für folgende Arten von wiederkehrenden Bezügen und Lasten können berechnet werden: - wiederkehrende Bezüge, deren Laufzeit von der Lebensdauer einer oder zweier Person(en) abhängt - wiederkehrende Bezüge von bestimmter Dauer - verlängerte Leibrenten - abgekürzte Leibrenten - immerwährende Bezüge - Bezüge von unbestimmter Dauer - Begrenzung des Jahreswerts beim Nießbrauch |
| Dialog-Eingaben | Alle für die Berechnung der wiederkehrenden Bezüge erforderlichen Angaben werden im Dialog erfasst, der aus drei Registern besteht aus. :Allgemeine Angaben :Bezugsdauer :Berechnung |
| Register Allgemeine Angaben | - Verpflichteter, Bezeichnung, Laufzeit und Jahreswert werden ins Formular übernommen. Der Jahreswert errechnet sich aus den Angaben Höhe der Rate und Anzahl der jährlichen Raten. - Eingaben für selbst ermittelte Kapitalwerte daher: Ist im Feld „selbst ermittelter Kapitalwert“ eine Eintragung vorgenommen worden, wird dieser Wert ungeprüft in die Berechnung übernommen. - Anzahl der jährlichen Raten: Die Höhe der Raten multipliziert mit der Anzahl der jährlichen Raten ergibt den Jahreswert des Bezugs. Das Programm gibt zunächst „1“ vor, für den Fall, dass der Jahreswert eingetragen werden soll. - Selbst erm. Jahreswert: Hier wird der aus Höhe der Rate und Anzahl der jährlichen Raten ermittelte Jahreswert angezeigt. Es kann auch ein selbst ermittelter Jahreswert eingetragen werden. - Bei Nießbrauch und wiederkehrenden Nutzungen Bezeichnung und Steuerwert des Wirtschaftsguts, auf das sich die Nutzung bezieht. Der Steuerwert muss eingegeben werden, damit das Programm die Begrenzung des Jahreswerts berücksichtigt. Diese beträgt Steuerwert des genutzten Wirtschaftsguts dividiert durch 18,6. Im Reiter Berechnung wird die Begrenzung dann auch angezeigt. - Vertrag zugunsten Dritter Hier kann der jeweilige Erwerber ausgewählt werden |
| Vereinfachte Erfassung bei Nießbrauch | Der Nießbrauch kann auch erfasst werden, indem nur der Steuerwert des Wirtschaftsguts und die Laufzeit erfasst werden. Das Programm setzt dann den begrenzten Jahreswert (Steuerwert: 18,6) als Jahreswert an. |
| Register Bezugsdauer | In diesem Reiter sind Angaben nur erforderlich, wenn der Kapitalwert vom Programm ermittelt werden soll. - Laufzeit abhängig von der Lebensdauer Damit das Programm den zutreffenden Vervielfältiger ermitteln kann, geben Sie Geschlecht und Alter der Person(en) ein, von deren Lebenszeit die Laufzeit des Bezugs abhängt. Bei verlängerten oder abgekürzten Leibrenten geben Sie bitte zusätzlich das Ende der Laufzeit ein. Der Eintrag bezieht sich auf eine lebenslängliche Bezugsdauer. Soll die Laufzeit von der Lebensdauer mehrer Personen abhängen, sind diese in der Tabelle zu erfassen. Zusätzlich muss noch markiert werden, ob der Bezug beim Tod des Erst- oder Letztversterbenden endet. - Geburtstag und Geschlecht werden benötigt, um den zutreffenden Vervielfältiger zu ermitteln. - Anteil am Jahreswert in % wird benötigt, wenn der Jahreswert nicht zu gleichen Teilen auf die Berechtigten verteilt wird. Voreinstellung des Programms ist 50:50. - Der Jahreswert des Überlebenden ist einzutragen, wenn bei mit dem Tod des Letztversterbendem endendem Bezug der Überlebende einen abweichenden Jahreswert erhält. - Laufzeit bestimmte Dauer Die Angaben zur Fälligkeit der ersten und letzten Rate im ersten Reiter sind erforderlich. - Angaben zur Fälligkeit der nächsten Rate und der letzten Rate: Diese Angaben sind erforderlich, wenn es sich um einen Bezug von bestimmter Dauer, eine verlängerte oder abgekürzte Leibrente handelt, da aus diesen Angaben die Laufzeit ermittelt wird. : - unbestimmte Dauer Der Vervielfältiger beträgt 9,3 - immer währende Dauer Der Vervielfältiger beträgt 18,6 |
| Register Berechnung | Hier wird die Berechnung des Kapitalwerts angezeigt. |
| Zeile 80 bis 83 | Erwerbe aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter werden in den Zeilen 81 bis 83 ausgewiesen. Die Werte und die Anspruchsberechtigten können nur beim Anspruch z.B. Steuererstattungsanspruch Zeile 60 oder bei den anderen Kapitalforderungen Zeile 62 geändert werden. |
| Erwerbe aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter H 5 Abs. 4 ErbStH werden automatisch in die Zeile 80 bis 83 im Mantelbogen geschrieben. Eine Erfassung an dieser Stelle ist nicht möglich. Damit diese Werte übersichtlich bleiben wird vom Programm eine Anlage hierfür erstellt. | |
| Zeile 87 - 89 Darlehensschulden | Die Gegenwartswerte von Nachlassverbindlichkeiten werden wie die Kapitalforderungen berechnet. Zusätzlich kann angegeben werden, ob die Verbindlichkeit zusammenhängt mit - dem Erbfall allgemein - begünstigtem Vermögen gemäß §§ 13a, 13b ErbStG - begünstigtem Vermögen gemäß § 13c ErbStG - steuerfreiem Vermögen Im ersten Fall wird die Verbindlichkeit zu 100 % abgezogen, in den beiden nächsten Fällen nur soweit sie auf den steuerpflichtigen Teil entfällt, und im letzten Fall wird sie nicht abgezogen (§ 10 (6) ErbStG). |
| Die Schulden und Lasten sind zweimal zu erfassen. Im Rahmen des Mantelbogens sind die Schulden aus Sicht des Erblassers zu erfassen. Die Aufteilung der Schulden ist ein Weiteres mal Erwerber bezogen in der Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG, in der Anlage Steuerbefreiung nach § 13c ErbStG und in der Anlage Steuerbefreiung (Familienheim) vorzunehmen. | |
| Zeile 92 | Die Steuerschulden sind hier zu erfassen. Bei mehreren Steuerschulden wird ein Anlageblatt erstellt. Die Summe des Wertes wird im Formular ausgewiesen. |
| Zeile 94 bis 97 Sonstige Verbindlichkeiten | Hier werden im Themendialog die Angaben zu sonstigen Verbindlichkeiten wie Nießbrauchs- oder Rentenlasten erfasst. Von den Eingaben her entspricht der Dialog dem Dialog zu den Renten und anderen wiederkehrenden Bezügen. Wie bei den Darlehensschulden wird auch hier angegeben, in welchem Zusammenhang die Last steht. |
| Vereinfachte Erfassung bei Nießbrauch | Der Nießbrauch kann auch erfasst werden, indem nur der Steuerwert des Wirtschaftsguts und die Laufzeit eingetragen werden. Das Programm setzt dann den begrenzten Jahreswert (Steuerwert: 18,6) als Jahreswert an. |
| Erbfallkosten Zeile 99 | Kosten der Bestattung des Erblassers werden als Summe in der Zeile erfasst. |
| Zeile 100 | Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal ist hier zuerfassen. |
| Zeile 101 | Die Kosten für die übliche Grabpflege wird für die ErbSt-Berechnung mit 9,3 multipliziert. |
| Zeile 102 und 103 | Die Kosten der Nachlassregelung und der abzügliche Kostenersatz ( z.B. Sterbegeld) ist hier zu erfassen. |
| Erbfallkosten | Erbfallkosten sind ebenfalls als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Werden keine Kosten eingetragen, so berücksichtigt das Programm den Pauschbetrag gem. § 10 (5) Nr. 3 ErbStG von 10.300 € und verteilt diesen nach Erbquote. |
| Zeilen 104 - 112 | Vermächtnisse, Auflagen und Pflichtteilansprüche werden automatisch aus der Anlage Erwerber Zeile 28 bis 30 übertragen. Eine Erfassung im Mantelbogen ist nicht möglich. Die Vermächtnisse sind bei den Erwerbern zu erfassen. Bitte lesen Sie hierzu die Dokumentation "Erwerber". |
| Zeile 115 Angaben zu Vorschenkungen | Angaben zu früheren Schenkungen des Erblassers werden hier über einen Themendialog eingetragen. Diese Daten können auch in der Anlage Erwerber (Zeilen 36 – 42) erfasst werden. Der Themendialog ist derselbe; die Daten werden sowohl in den Mantelbogen als auch in die Anlage Erwerber übernommen. Da für die Erbschaftsteuer-Berechnung nur Vorschenkungen an am aktuellen Erbfall beteiligte Erwerber relevant sind, werden im Auswahl-Dialog nur bereits angelegte Erwerber zur Bearbeitung angeboten. |
| Dialog-Eingaben | Themendialog zur Erfassung der Vorschenkungen |
| - Art der Zuwendung Bezeichnung, die in das Formular übernommen wird - Datum des Erwerbs wird in das Formular übernommen und dient der Ermittlung des 10-Jahres-Zeitraums - Damaliger Steuerwert wird benötigt, um den Anrechnungsbetrag zu errechnen. Bitte tragen Sie hier bei mehreren Vorschenkungen nur den Wert der aktuellen Schenkung (ohne Berücksichtigung von vorangegangenen Erwerben)ein. - Gezahlte SchenkSt wird benötigt, um den Anrechnungsbetrag zu errechnen (Vergleichsberechnung fiktive SchenkSt – tatsächlich gezahlte SchenkSt) - Damals verbrauchter persönl. Freibetrag erforderlich, um die korrekte anzurechnende Steuer zu ermitteln; einzutragen ist der tatsächlich verbrauchte Freibetrag. - Finanzamt/Steuernummer wird im Formular angedruckt; das Finanzamt kann über den Suchen-Button ausgewählt werden. - Anzurechn. ausl. ErbSt aus Vorerwerb wird bei Ermittlung der tatsächlich entrichteten ErbSt abgezogen - Im Vorerwerb enthaltener Hausrat wird für die Steuerberechnung benötigt, da der Freibetrag für Hausrat im Rahmen der Zusammenrechnung der Erwerbe auch abgezogen werden muss. - Enthaltene bewegliche körperliche Gegenstände für die Steuerberechnung, da der Freibetrag für sonstige bewegl. Gegenstände im Rahmen der Zusammenrechnung der Erwerbe auch abgezogen werden muss. - Bei damaliger Inanspruchnahme von § 13a ErbStG a) enthaltenes Produktivvermögen Wert wird zur Berechnung der fiktiven ErbSt benötigt - b) davon steuerpflichtig Das begünstigte Produktivvermögen wird nur in Höhe des steuerpflichtigen Betrags in die Zusammenrechnung einbezogen. Innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums gilt der Freibetrag des § 13a ErbStG als verbraucht. - c) ggf. nach § 19a ErbStG begünstigt Wert wird zur Berechnung der fiktiven ErbSt benötigt. § 19a ErbStG kommt im Hinblick auf den früheren Erwerb nur zur Anwendung, soweit er damals schon angesetzt wurde. Bei Schenkungsketten über 10 Jahre hinaus: - Verbleibende Korrektur bei Überprogression Wenn in Fällen der Überprogression (BFH v. 30.01.02, II R 78/99) der Korrekturbetrag beim Vorerwerb nicht aufgebraucht werden konnte, kann dieser hier eingetragen werden. Er wird dann zusammen mit der anrechenbaren SchenkSt abgezogen. - Bei Vorerwerb nicht verbrauchter wiederauflebender pers. Freibetrag Wurde der wiederauflebende Freibetrag beim Vorerwerb nicht verbraucht, kann er auf nachfolgende Erwerbe vorgetragen werden. Für die Berechnung der fiktiven Steuer ist der nicht verbrauchte Freibetrag hier einzutragen. | |
| Für Fälle ab 01.01.2002 (Euro): Vorschenkungen, die noch zu Zeiten der DM erfolgt sind, können mit dem Wert in DM eingetragen werden. Wenn Sie dann in das entsprechende Betragsfeld klicken und den Buchstaben E eingeben, wird der jeweilige Wert in Euro umgerechnet und angezeigt. | |
| Schenkungsketten, die über den 10-Jahres-Zeitraum hinausgehen | Bei Beginn eines neuen 10-Jahres-Zeitraums ist der im vorhergehenden 10-Jahres-Zeitraum verbrauchte persönliche Freibetrag als “wiederauflebender FB“ hinzuzurechnen. Die Hinzurechnung erfolgt bei der Berechnung der fiktiven Steuer, maximal in Höhe des neuen Erwerbs, ansonsten in der Höhe, wie der FB bei der jetzt außerhalb des 10-Jahres-Zeitraums liegenden Schenkung verbraucht worden ist. Wurde der wiederauflebende Freibetrag beim Vorerwerb nicht verbraucht, kann er auf nachfolgende Erwerbe vorgetragen werden (BFH vom 17.11.1977, II R 56/68, BStBl 1978 II S. 220 und BFH vom 30.01.02, II R 78/99). Er wird dann im Dialog zu den Vorschenkungen als „Bei Vorerwerb nicht verbrauchter wiederauflebender pers. Freibetrag“ eingetragen. In gleicher Weise kann auch die Korrektur bei Überprogression (BFH vom 30.1.2002, II R 78/99) erfasst werden. |
| Zeile 113 bis 118 | Hat der Erblasser Schenkungen im Sinne des § 14 ErbStG an einen der am Erbfall beteiligten Erwerber innerhalb der letzten 10 Jahre ausgeführt, werden diese aus der jeweiligen Anlage Erwerber Zeile 37 bis 43 automatisch übernommen. Eine Erfassung im Mantelbogen ist ebenfalls möglich. |
| Möchten Sie einen Wert manuell eintragen, obwohl im Programm ein Wert automatisch als Vermögen ermittelt wurde, müssen Sie diesen einfach löschen. Die Berechnung richtet sich nach dem sichtbaren Wert im Mantelbogen. Jedoch werden diese Werte nur in die Berechnung jedoch nicht in die Anlage Steuerbefreiung Vermietung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nach § 13c ErbStG überführt. | |
| Zeilen 120-121 | Diese Zeilen sind editierbar und für zusätzliche Angaben oder Anträge vorgesehen. Anträge, die sich speziell auf die einzelnen Erwerber beziehen, werden in der jeweiligen Anlage Erwerber im Dialog erfasst. Der entsprechende Dialog kann dort entweder über die Schaltfläche Anträge oder über die Dialogschaltfläche zu Zeilen 49 – 51 aufgerufen werden. |
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Um mit dem Einkommensteuerprogramm arbeiten zu können, ist zuvor im CRM (Customer Relationship Management) und dort in der Projektverwaltung das gewünschte Projekt, hier also die Einkommen-steuer, einmalig für den Mandanten anzulegen.
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Die Belege werden nicht übernommen oder heruntergeladen. Sie bleiben ausschließlich in der Digitalen Steuerakte (ADDISON Direkt) gespeichert. Jedoch können die Belege von verschiedenen Stellen im Einkommensteuerprogramm direkt aufgerufen werden.