Anlage Mantelbogen Erbschaftsteuererklärung
Anlage Mantelbogen Erbschaftsteuererklärung
Allgemeines zum Erbschaftsteuermantelbogen
Programmaufruf
Der Aufruf des Mantelbogens erfolgt über die Schaltfläche .
Die Aktivierung der einzelnen Anlagen erfolgt über den Schaltfläche Anlagen im Mantelbogen oder über das Fenstermenü in der Formularsymbolleiste.
Mit Anlage einer Erbschaftsteuererklärung werden standardmäßig der Mantelbogen, die Anlage Erwerber sowie die Anlage Vermögen und Schulden von Gemeinschaften/Gesellschaften aktiviert. Weitere Anlagen müssen gezielt freigeschaltet werde.
Automatische CRM-Übernahme
Soweit möglich - und entsprechend hinterlegt – werden alle Stammdaten automatisch in das bzw. die entsprechenden Formulare gezogen.
Mantelbogen Seite 1
Finanzamt/Aktenzeichen
Es wird automatisch das in den CRM-Daten hinterlegt Finanzamt herangezogen. Dieses kann über den Auswahldialog geändert werden.
Das Aktenzeichen ist zu erfassen.
Zeile 1 bis 8
Die Zeilen 1 bis 8 bzw. der dahinter liegende Dialog „Allgemeine Angaben“ werden, soweit in den Stammdaten gepflegt, von diesen befüllt.
Zur Erfassung weiterer Angaben steht der Dialog zur Verfügung.
Zeile 19 bis 23
Im Formular können bis zu acht Beteiligte erfasst werden.
Die Daten der Zeilen 19 bis 23 werden aus den jeweiligen Anlagen Erwerber übernommen. Ein manueller Eintrag ist hier nicht möglich.
Bei mehr als acht Beteiligten wird automatisch ein gesondertes Anlagenblatt erstellt und in der Zeile 19 vermerkt ("siehe Anlageblatt").
Mantelbogen Seite 2
Zeile 31 bis 46
Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen sowie Übriges Vermögen
Die Werte für Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsvermögen sowie Übriges Vermögen – je sowohl für inländisches bzw. in der EU/EWR liegendes als auch drittländisches Vermögen - wird über die entsprechenden Anlagen gesteuert. Eine manuelle Erfassung ist hier nicht möglich.
Zur Bearbeitung sowie Erfassung entsprechender Vermögensgegenstände sind die entsprechenden Anlagen auszufüllen. Diese sind über „Anlagen“ im Mantelbogen zu aktivieren bzw. über das Modul Bewertung zu bearbeiten.
Zeile 47 bis 51
Andere Anteile, Wertpapiere und dergleichen
Die Erfassung der zum Nachlass gehörenden Anteile, Wertpapiere und dergleichen erfolgt in dem zugehörigen Dialog am Formularrand.
Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe der einzelnen Werte und die Ausgabe deren Summenwerte in Zeile 51. Bei mehr als drei Vermögensgegenständen erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 51 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.
In der Spalte Vertrag zugunsten Dritter werden Vermögensgegenstände, die der Erblasser zugunsten einer Dritten Person abgeschlossen hat, dadurch gekennzeichnet, dass diese der jeweiligen Person zugeordnet werden. Deren Ausweis erfolgt im Mantelbogen auf Seite 3 in den Zeilen 81 bis 83. Die Vermögenswerte zugunsten Dritten werden in einer extra Anlage erläutert.
In dieser Sparte können auch Anteile an Kapitalgesellschaften enthalten sein, für die die Steuerermäßigungen gem. §§ 13a ff, 19a ErbStG zu gewähren sind.
Für diese Fälle ist im Erfassungsdialog in der zweiten Spalte das Feld „Anteil“ vorgesehen. Bei Eingabe eines Prozentsatzes von über 25 % wird dieser Wert automatisch in die Anlage Steuerentlastungen übernommen und eine entsprechende Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen angelegt.
Bei normalen Wertpapieren wird in die Spalte „Anteil“ i. d. R. nichts eingetragen.
Die Spalte „Anteil“ ist nur für die Berücksichtigung im Rahmen der §§ 13a ff, 19a ErbStG gedacht, sie steht nicht in einer Verbindung mit der Verteilung der Vermögenswerte!
Zeilen 52 bis 56
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Erfassung der zum Nachlass gehörenden Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt in dem zugehörigen Dialog am Formularrand.
Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe der einzelnen Werte und die Ausgabe deren Summenwerte in Zeile 56. Bei mehr als drei Vermögensgegenständen erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 56 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.
In der Spalte Vertrag zugunsten Dritter werden Vermögensgegenstände, die der Erblasser zugunsten einer Dritten Person abgeschlossen hat, dadurch gekennzeichnet, dass diese der jeweiligen Person zugeordnet werden. Deren Ausweis erfolgt im Mantelbogen auf Seite 3 in den Zeilen 81 bis 83. Die Vermögenswerte zugunsten Dritten werden in einer extra Anlage erläutert.
Zeilen 57 bis 58
Bausparguthaben
Die Erfassung der zum Nachlass gehörenden Bausparguthaben erfolgt in dem zugehörigen Dialog am Formularrand.
Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe des Wertes in Zeile 58. Bei mehr als einem Vermögensgegenstand erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 58 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.
In der Spalte Vertrag zugunsten Dritter werden Vermögensgegenstände, die der Erblasser zugunsten einer Dritten Person abgeschlossen hat, dadurch gekennzeichnet, dass diese der jeweiligen Person zugeordnet werden. Deren Ausweis erfolgt im Mantelbogen auf Seite 3 in den Zeilen 81 bis 83. Die Vermögenswerte zugunsten Dritten werden in einer extra Anlage erläutert.
Zeilen 59 bis 60
Steuererstattungsansprüche
Die Erfassung der zum Nachlass gehörenden Steuererstattungsansprüche erfolgt in dem zugehörigen Dialog am Formularrand.
Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe des Wertes in Zeile 60. Bei mehr als einem Vermögensgegenstand erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 60 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.
In der Spalte Vertrag zugunsten Dritter werden Vermögensgegenstände, die der Erblasser zugunsten einer Dritten Person abgeschlossen hat, dadurch gekennzeichnet, dass diese der jeweiligen Person zugeordnet werden. Deren Ausweis erfolgt im Mantelbogen auf Seite 3 in den Zeilen 81 bis 83. Die Vermögenswerte zugunsten Dritten werden in einer extra Anlage erläutert.
Zeilen 61 bis 62
Andere Kapitalforderungen
Die Erfassung der zum Nachlass gehörenden anderen Kapitalforderungen erfolgt in dem zugehörigen Dialog am Formularrand.
Die Gegenwartswerte für folgende, nicht mit dem Nennwert zu bewertenden Arten von Forderungen (und analog dazu Verbindlichkeiten) können berechnet werden:
- unverzinsliche Forderungen, die in einem Betrag fällig werden
- niedrig oder hoch verzinsliche Forderungen, die in einem Betrag fällig werden
- unverzinsliche Forderungen, die in gleichbleibenden Raten getilgt werden
- niedrig oder hoch verzinsliche Forderungen, die in gleichbleibenden Raten getilgt werden
- Annuitäten
- Berücksichtigung von Aufschubzeiten
Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe des Wertes in Zeile 62. Bei mehr als einem Vermögensgegenstand erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 62 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.
In der Spalte Vertrag zugunsten Dritter werden Vermögensgegenstände, die der Erblasser zugunsten einer Dritten Person abgeschlossen hat, dadurch gekennzeichnet, dass diese der jeweiligen Person zugeordnet werden. Deren Ausweis erfolgt im Mantelbogen auf Seite 3 in den Zeilen 81 bis 83. Die Vermögenswerte zugunsten Dritten werden in einer extra Anlage erläutert.
Beim Öffnen des Dialogs über die Schaltfläche gelangen Sie zunächst in einen Vorlaufdialog, in dem die einzelnen Kapitalforderungen mit den wesentlichen Merkmalen aufgelistet und abgebildet sind.
Hier stehen im Wesentlichen die Befehle Bearbeiten, Schließen, Neu und Löschen zur Verfügung.
Bei Neuanlage oder Bearbeitung einer bestehenden Kapitalforderung (und analog bei Verbindlichkeiten) öffnet sich der Kerndialog für die Ermittlung der Kapitalforderungen. Dieser besteht aus den folgenden drei Registern:
- Kapitalforderung,
- Berechnung und
- Berechnung Raten.
Register Kapitalforderung
Bei Bezeichnung ist die Bezeichnung der Kapitalforderung zu erfassen. Diese wird in das Formular übernommen.
Bei Name ist der Name des Schuldners der Kapitalforderung zu erfassen. Dieser wird in das Formular übernommen.
Bei Anschrift ist die Anschrift des Schuldners der Kapitalforderung zu erfassen.
Bei Selbst ermittelter Gegenstandswert wird der Wert ungeprüft in die Berechnung übernommen und hat Vorrang vor der Programmautomatik sowie den sonstigen getätigten Eingaben der jeweiligen Kapitalforderung. Dieser Wert wird in das Formular übernommen.
Bei der Berechnung wird hier ein entsprechender Hinweis ausgegeben:
Bei Zinssatz ist der Zinssatz der Kapitalforderung zu erfassen. Dieser wird in das Formular übernommen.
Anhand des eingegebenen Zinssatzes erkennt das Programm, ob es sich um eine niedrig, normal oder hoch verzinsliche Forderung handelt. Wird kein Zinssatz oder Null eingeben, geht das Programm von einer unverzinslichen Forderung aus.
Bei Nennbetrag ist der Nennbetrag der Kapitalforderung zu erfassen. Dieser wird in das Formular übernommen.
Der Nennbetrag wird benötigt, wenn der Gegenwartswert einer in einem Betrag fälligen Forderung oder eine Annuität berechnen werden soll.
Art der Tilgung a) In einem Betrag fällig am
Diese Option gilt für in einem Betrag fällige Forderungen. Es muss das Fälligkeitsdatumeingetragen werden.
b) In gleichbleibenden Raten
Nach Klicken auf die Schaltfläche "weitere Angaben" öffnet sich ein Dialog mit den Eingabefeldern für in Raten fällige Forderungen und Annuitäten.
Dialog „weitere Angaben“ zu den Kapitalforderungen
- Es handelt sich um eine Annuität
Hier wird ein Häkchen gesetzt, wenn es sich um eine Annuität handelt. Die Fälligkeit der letzten Rate ist dann nicht einzugeben, da sie durch das Programm errechnet wird.
Der Restwert der Annuität zum Bewertungsstichtag (Register Kapitalforderung) muss eingegeben sein, da sonst der Gegenwartswert nicht berechnet werden kann.
- Sonstige Angaben
Höhe der Rate, Anzahl der jährlichen Raten, Fälligkeit der nächsten Rate, Fälligkeit der letzten Rate
Diese Angaben werden benötigt zur Berechnung der Aufschubzeit, der Laufzeit sowie des daraus resultierenden Werts der Kapitalforderung.
Zusammenhang der Schuld mit
Register Berechnung / Berechnung Raten
In diesen beiden Registern werden die Eckdaten der Berechnung angezeigt.
Zeilen 63 bis 64
Sonstige Forderungen
Die Erfassung der zum Nachlass gehörenden sonstigen Forderungen erfolgt in dem zugehörigen Dialog am Formularrand.
Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe des Wertes in Zeile 64. Bei mehr als einem Vermögensgegenstand erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 64 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.
In der Spalte Vertrag zugunsten Dritter werden Vermögensgegenstände, die der Erblasser zugunsten einer Dritten Person abgeschlossen hat, dadurch gekennzeichnet, dass diese der jeweiligen Person zugeordnet werden. Deren Ausweis erfolgt im Mantelbogen auf Seite 3 in den Zeilen 81 bis 83. Die Vermögenswerte zugunsten Dritten werden in einer extra Anlage erläutert.
Mantelbogen Seite 3
Zeilen 66 bis 67
Zinsansprüche
Die Erfassung der zum Nachlass gehörenden Zinsansprüche erfolgt in dem zugehörigen Dialog am Formularrand.
Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe des Wertes in Zeile 67. Bei mehr als einem Vermögensgegenstand erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 67 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.
In der Spalte Vertrag zugunsten Dritter werden Vermögensgegenstände, die der Erblasser zugunsten einer Dritten Person abgeschlossen hat, dadurch gekennzeichnet, dass diese der jeweiligen Person zugeordnet werden. Deren Ausweis erfolgt im Mantelbogen auf Seite 3 in den Zeilen 81 bis 83. Die Vermögenswerte zugunsten Dritten werden in einer extra Anlage erläutert.
Zeile 68 bis 71
Versicherungen, Sterbegelder und Abfindungen
Die Erfassung der zum Nachlass gehörenden Versicherungen, Sterbegelder und Versicherungen erfolgt in dem zugehörigen Dialog am Formularrand.
Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe der einzelnen Werte und die Ausgabe deren Summenwerte in Zeile 71. Bei mehr als zwei Vermögensgegenstände erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 71 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.
In der Spalte Vertrag zugunsten Dritter werden Vermögensgegenstände, die der Erblasser zugunsten einer Dritten Person abgeschlossen hat, dadurch gekennzeichnet, dass diese der jeweiligen Person zugeordnet werden. Deren Ausweis erfolgt im Mantelbogen auf Seite 3 in den Zeilen 81 bis 83. Die Vermögenswerte zugunsten Dritten werden in einer extra Anlage erläutert.
Zeilen 72 bis 74
Renten oder andere wiederkehrende Bezüge
Die Erfassung der zum Nachlass gehörenden Renten oder andere wiederkehrende Bezüge erfolgt in dem zugehörigen Dialog am Formularrand.
Die Kapitalwerte für folgende Arten von wiederkehrenden Bezügen und Lasten können berechnet werden:
- wiederkehrende Bezüge, deren Laufzeit von der Lebensdauer einer oder zweier Person(en) abhängt
- wiederkehrende Bezüge von bestimmter Dauer
- verlängerte Leibrenten
- abgekürzte Leibrenten
- immerwährende Bezüge
- Bezüge von unbestimmter Dauer
- Begrenzung des Jahreswerts beim Nießbrauch
Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe des Jahreswerts in der jeweiligen Zeile. Bei mehr als zwei Vermögensgegenständen erfolgt nur die Ausgabe siehe Anlageblatt ohne eines oder mehrerer Jahreswerte in den jeweiligen Zeilen.
In der Spalte Vertrag zugunsten Dritter werden Vermögensgegenstände, die der Erblasser zugunsten einer Dritten Person abgeschlossen hat, dadurch gekennzeichnet, dass diese der jeweiligen Person zugeordnet werden. Deren Ausweis erfolgt im Mantelbogen auf Seite 3 in den Zeilen 81 bis 83.
Die Vermögenswerte zugunsten Dritten werden in einer extra Anlage erläutert.
Beim Öffnen des Dialogs über die Schaltfläche gelangen Sie zunächst in einen Vorlaufdialog, in dem die einzelnen Renten oder andere wiederkehrende Bezüge mit den wesentlichen Merkmalen aufgelistet und abgebildet sind.
Hier stehen im Wesentlichen die Befehle Bearbeiten, Schließen, Neu und Löschen zur Verfügung.
Bei Neuanlage oder Bearbeitung einer bestehenden Rente oder eines bestehenden wiederkehrenden Bezugs öffnet sich der Kerndialog für die Ermittlung der Renten oder wiederkehrenden Bezüge. Dieser besteht aus den folgenden drei Registern:
- Allgemeine Angaben,
- Bezugsdauer und
- Berechnung.
Register Allgemeine Angaben
Bei Bezeichnung ist die Bezeichnung der Rente/des wiederkehrenden Bezugs zu erfassen. Diese wird in das Formular übernommen.
Bei Verpflichteter ist der Name des Schuldners der Rente/des wiederkehrenden Bezugs zu erfassen. Dieser wird in das Formular übernommen.
Bei Selbst ermittelter Kapitalwert wird der Wert ungeprüft in die Berechnung übernommen und hat Vorrang vor der Programmautomatik sowie den sonstigen getätigten Eingaben der jeweiligen Kapitalforderung. Dieser Wert wird in das Formular übernommen.
Bei der Berechnung wird hier ein entsprechender Hinweis ausgegeben:
Bei Höhe der Rate ist die Höhe der Rate der Rente/des wiederkehrenden Bezugs zu erfassen.
Bei Anzahl der jährlichen Raten ist die Anzahl der jährlichen Raten der Rente/des wiederkehrenden Bezugs zu erfassen.
Das Programm gibt zunächst „1“ vor, für den Fall, dass der Jahreswert eingetragen werden soll.
Bei Selbst ermittelter Jahreswert wird der Jahreswert aus den Angaben der Höhe der Rate und der Anzahl der jährlichen Raten errechnet.
Es kann auch ein selbst ermittelter Jahreswert, von Berechnungslogik abweichender Wert, eingetragen werden, mit welchem gerechnet wird.
| Beispiel | Boris Baller zahlt zum 1. jeden Monats für einen unbestimmten Zeitraum 100,00 Euro an Ester Hazi für ihre Verschwiegenheit zu seiner heimlichen Liebe – den Handbällen. Es ergibt sich ein sonstiger Bezug von 11.600 Euro (12 x 100,00 Euro x 9,3 (§ 13 Abs. 2 2. Alternative BewG). Werden diese (programmseitig berechneten) 1.200 Euro Jahreswert durch den Wert 1.800,00 Euro ersetzt, ergibt sich ein Betrag von 16.740,00 Euro. |
Folglich wird auch der Jahreswert im Formular von 1.200 Euro auf 1.800 Euro geändert.
Bei Nießbräuchen und wiederkehrenden Nutzungen kann es aufgrund § 16 BewG zu einer Deckelung des Jahreswerts (Wert des Wirtschaftsguts geteilt durch 18,6) der Leistung kommen.
In diesen Fällen ist es wichtig, dass der Steuerwert des Wirtschaftsguts erfasst wird, um eine korrekte Berechnung zu gewährleisten. Dies wird im Reiter Berechnung entsprechend dargestellt.
Vermögensgegenstände, die der Erblasser zugunsten einer Dritten Person (Vertrag zugunsten Dritter) abgeschlossen hat, werden an dieser Stelle gekennzeichnet, indem diese der jeweiligen Person zugeordnet werden.
Deren Ausweis erfolgt im Mantelbogen auf Seite 3 in den Zeilen 81 bis 83. Die Vermögenswerte zugunsten Dritten werden in einer extra Anlage erläutert.
Der Nießbrauch kann auch erfasst werden, indem nur der Steuerwert des Wirtschaftsguts und die Laufzeit erfasst werden. Das Programm setzt dann den begrenzten Jahreswert (Steuerwert/18,6) als Jahreswert an.
Register Bezugsdauer
In diesem Reiter sind Angaben nur erforderlich, wenn der Kapitalwert vom Programm ermittelt werden soll.
Bei einer Abhängigkeit von einer bestimmten Lebensdauer greift das Programm auf die entsprechenden Tabellen zurück. Das Programm benötigt daher zur zutreffenden Ermittlung des entsprechenden Vervielfältigers das Geschlecht und das Alter (Geburtstag) der betreffenden Person.
Soll die Laufzeit von der Lebensdauer von mehreren Personen abhängen, sind diese entsprechend zu erfassen. Zudem muss erfasst werden, ob der Bezug beim Tod des Erst- oder Letztversterbenden endet.
Bei verlängerten oder abgekürzten Leibrenten ist die Auswahl entsprechend zu ergänzen sowie das Ende der Laufzeit zu erfassen.
Name und Anschrift der Person werden für die Berechnung nicht benötigt, sind jedoch von Belang für die Finanzbehörden.
Der Vervielfältiger für immerwährende Nutzungen/Leistungen beträgt 18,6 (§ 13 Abs. 2 1. Alternative BewG) und für Nutzungen/Leistungen von unbestimmter Dauer 9,3 (§ 13 Abs. 2 2. Alternative BewG).
Register Berechnung
Hier wird die Berechnung des Kapitalwerts dargestellt.
Zeilen 75 bis 79
Standardmäßig ist der Check hier bei NEIN gesetzt.
Bei Erfassung von
- Ausländischen Zahlungsmitteln/Bargeld (Zeile 75),
- Münzen, unverarbeiteten Edelmetallen, Edelsteinen sowie Perlen (Zeile 76),
- Hausrat (Zeile 77),
- Anderen beweglichen körperlichen Gegenständen (Zeile 78) und
- Sonstigen Rechten (Zeile 79)
wird nach Eingabe eines Werts automatisch das JA-Feld angekreuzt.
Zeilen 80 bis 83
Erwerbe aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter R E 3.1 Abs. 4 ErbStR werden automatisch in den Zeilen 81 bis 83 des Mantelbogens ausgewiesen.
Die Werte und die Anspruchsberechtigten können nur beim Anspruch z.B. Steuererstattungsanspruch Zeile 59f erfasst und geändert werden. Damit diese Werte übersichtlich bleiben wird vom Programm eine Anlage hierfür erstellt.
Zeilen 85 bis 89
Darlehensschulden
Die Gegenstandswerte von Nachlassverbindlichkeiten werden wie Kapitalforderungen berechnet.
Im Gegensatz zu den Kapitalforderungen ist es bei den Nachlassverbindlichkeiten entscheidend, dass die Verbindlichkeiten dem, sofern zutreffend, begünstigten Vermögen zugeordnet werden.
Sofern Schulden und Lasten übertragen werden, die mit begünstigtem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und nicht bereits bei der Bewertung dieses Vermögens berücksichtigt worden sind, ist ein Abzug nur im Verhältnis des steuerpflichtigen Vermögensteils zum gesamten Vermögensteil möglich.
Dies betrifft die Schulden, die mit teilweise steuerbefreitem Vermögen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c, §§ 13a i. V. m § 13b i.V.m. § 13c oder § 13d ErbStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Hier greift die Regelung des § 10 Abs. 6 ErbStG, wonach diese zugehörigen Schulden nur anteilig abzugsfähig sind.
Hierfür stehen die folgenden Auswahlen zur Verfügung:
- Erbfall allgemeine
- Begünstigtem Vermögen gemäß §§ 13a, 13b ErbStG
- Begünstigtem Vermögen gemäße § 13c ErbStG
- Steuerfreiem Vermögen gemäß § 13 Abs. 1 ErbStG
Die Schulden und Lasten sind zweimal zu erfassen. Im Rahmen des Mantelbogens sind die Schulden aus Sicht des Erblassers zu erfassen.
Die Aufteilung der Schulden ist ein Weiteres mal Erwerber bezogen in der „Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG) zur Erbschaftsteuererklärung“, in der „Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke (§ 13c ErbStG) zur Erbschaftsteuererklärung“ sowie in der „Anlage Steuerbefreiung Familienheim (§ 13 Abs. 1Nr. 4b oder 4c ErbStG) zur Erbschaftsteuererklärung“ vorzunehmen.
Register Darlehen
Bei Bezeichnung ist die Bezeichnung des Darlehens zu erfassen. Diese wird in das Formular übernommen.
Bei Name ist der Name des Schuldners des Darlehens zu erfassen. Dieser wird in das Formular übernommen.
Bei Anschrift ist die Anschrift des Gläubigers des Darlehens zu erfassen.
Bei Selbst ermittelter Gegenstandswert wird der Wert ungeprüft in die Berechnung übernommen und hat Vorrang vor der Programmautomatik sowie den sonstigen getätigten Eingaben des jeweiligen Darlehens. Dieser Wert wird in das Formular übernommen.
Bei der Berechnung wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben.
Bei Zinssatz ist der Zinssatz des Darlehens ist hier zu erfassen. Dieser wird in das Formular übernommen.
Anhand des eingegebenen Zinssatzes erkennt das Programm, ob es sich um ein niedrig, normal oder hoch verzinsliches Darlehen handelt. Wird kein Zinssatz oder 0 eingeben, geht das Programm von einem unverzinslichen Darlehen aus.
Bei Nennbetrag ist der Nennbetrag des Darlehens ist hier zu erfassen. Dieser wird in das Formular übernommen.
Der Nennbetrag wird benötigt, wenn der Gegenwartswert eines in einem Betrag fälligen Darlehens oder eine Annuität berechnet werden soll.
Art der Tilgung
a) In einem Betrag fällig am
Diese Option gilt für in einem Betrag fällige Darlehen. Es muss nur noch das Fälligkeitsdatumeingetragen werden.
b) In gleich bleibenden Raten
Nach Klicken auf die Schaltfläche "weitere Angaben" öffnet sich ein Dialog mit den Eingabefeldern für in Raten fällige Darlehen und Annuitäten.
Dialog „weitere Angaben“ zu den Darlehen
Es handelt sich um eine Annuität
: Hier wird ein Häkchen gesetzt, wenn es sich um eine Annuität handelt. Die Fälligkeit der letzten Rate ist dann nicht einzugeben, da sie durch das Programm errechnet wird. : Der Restwert der Annuität zum Bewertungsstichtag (Register Darlehen) muss eingegeben sein, da sonst der Gegenwartswert nicht berechnet werden kann.
Sonstige Angaben
: Höhe der Rate, Anzahl der jährlichen Raten, Fälligkeit der nächsten Rate, Fälligkeit der letzten Rate : Diese Angaben werden benötigt zur Berechnung der Aufschubzeit, der Laufzeit sowie des daraus resultierenden Werts des Darlehens.
Register Berechnung / Berechnung Raten
In diesen beiden Registern werden die Eckdaten der Berechnung angezeigt.
Zeilen 91 bis 92
Steuerschulden
Die Erfassung der zum Nachlass gehörenden Steuerschulden erfolgt in dem zugehörigen Dialog am Formularrand.
Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe des Wertes in Zeile 92. Bei mehr als einem Schuldposten erfolgt nur der Ausweis deren Summe in Zeile 92 und es erscheint siehe Anlageblatt im Formular.
Zeile 94 bis 97
Sonstige Verbindlichkeiten
Die Gegenstandswerte von den sonstigen Verbindlichkeiten werden wie Nießbrauchs- und Rentenlasten berechnet.
Im Gegensatz zu den Nießbrauchs- und Rentenlasten ist es bei den sonstigen Verbindlichkeiten entscheidend, dass die Verbindlichkeiten dem, sofern zutreffend, begünstigten Vermögen zugeordnet werden. Sofern Schulden und Lasten übertragen werden, die mit begünstigtem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und nicht bereits bei der Bewertung dieses Vermögens berücksichtigt worden sind, ist ein Abzug nur im Verhältnis des steuerpflichtigen Vermögensteils zum gesamten Vermögensteil möglich.
Dies betrifft die Schulden, die mit teilweise steuerbefreitem Vermögen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c, §§ 13a i. V. m 13b oder § 13c ErbStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Hier greift die Regelung des § 10 Abs. 6 ErbStG, wonach diese zugehörigen Schulden nur anteilig abzugsfähig sind.
Hierfür stehen die folgenden Auswahlen zur Verfügung:
- Erbfall allgemeine
- Begünstigtem Vermögen gemäß §§ 13a, 13b ErbStG
- Begünstigtem Vermögen gemäße § 13c ErbStG
- Steuerfreiem Vermögen gemäß § 13 Abs. 1 ErbStG
Die Schulden und Lasten sind zweimal zu erfassen. Im Rahmen des Mantelbogens sind die Schulden aus Sicht des Erblassers zu erfassen.
Die Aufteilung der Schulden ist ein Weiteres mal Erwerber bezogen in der „Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG) zur Erbschaftsteuererklärung“, in der „Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke (§ 13c ErbStG) zur Erbschaftsteuererklärung“ sowie in der „Anlage Steuerbefreiung Familienheim (§ 13 Abs. 1Nr. 4b oder 4c ErbStG) zur Erbschaftsteuererklärung“ vorzunehmen.
Die Erfassung der zum Nachlass gehörenden sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt in dem zugehörigen Dialog am Formularrand.
Die Kapitalwerte für folgende Arten von sonstigen Verbindlichkeiten können berechnet werden:
- wiederkehrende Bezüge, deren Laufzeit von der Lebensdauer einer oder zweier Person(en) abhängt
- wiederkehrende Bezüge von bestimmter Dauer
- verlängerte Leibrenten
- abgekürzte Leibrenten
- immerwährende Bezüge
- Bezüge von unbestimmter Dauer
- Begrenzung des Jahreswerts beim Nießbrauch
Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe der einzelnen Werte und die Ausgabe deren Summenwerte in Zeile 97. Bei mehr als zwei Schuldposten erfolgt nur die Ausgabe siehe Anlageblatt ohne eines oder mehrerer Werte sowie nur der Ausweis deren Summe in Zeile 97.
Beim Öffnen des Dialogs über die Schaltfläche gelangen Sie zunächst in einen Vorlaufdialog, in dem die einzelnen sonstigen Verbindlichkeiten mit den wesentlichen Merkmalen aufgelistet und abgebildet sind.
Hier stehen im Wesentlichen die Befehle Bearbeiten, Schließen, Neu und Löschen zur Verfügung.
Bei Neuanlage oder Bearbeitung einer bestehenden sonstigen Verbindlichkeit (und analog bei Renten) öffnet sich der Kerndialog für die Ermittlung der sonstigen Verbindlichkeiten. Dieser besteht aus den folgenden drei Registern:
- Allgemeine Angaben,
- Bezugsdauer und
- Berechnung.
Register Allgemeine Angaben
Bei Bezeichnung ist die Bezeichnung der sonstigen Verbindlichkeit zu erfassen. Diese wird in das Formular übernommen.
Bei Berechtigter ist der Name des Gläubigers der sonstigen Verbindlichkeit zu erfassen. Dieser wird in das Formular übernommen.
Bei Selbst ermittelter Kapitalwert wird der Wert ungeprüft in die Berechnung übernommen und hat Vorrang vor der Programmautomatik sowie den sonstigen getätigten Eingaben der jeweiligen sonstigen Verbindlichkeit. Dieser Wert wird in das Formular übernommen. Bei der Berechnung wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben.
Bei Höhe der Rate ist die Höhe der Rate der sonstigen Verbindlichkeit zu erfassen.
Bei Anzahl der jährlichen Raten ist die Anzahl der jährlichen Raten sonstigen Verbindlichkeit zu erfassen.
Das Programm gibt zunächst „1“ vor, für den Fall, dass der Jahreswert eingetragen werden soll.
Bei Selbst ermittelter Jahreswert wird der Jahreswert aus den Angaben der Höhe der Rate und der Anzahl der jährlichen Raten errechnet.
Es kann auch ein selbst ermittelter Jahreswert, von Berechnungslogik abweichender Wert, eingetragen werden, mit welchem gerechnet wird.
| Beispiel | Boris Baller zahlt zum 1. jeden Monats für einen unbestimmten Zeitraum 100,00 Euro an Ester Hazi für ihre Verschwiegenheit zu seiner heimlichen Liebe – den Handbällen. Es ergibt sich ein sonstiger Bezug von 11.600 Euro (12 x 100,00 Euro x 9,3 (§ 13 Abs. 2 2. Alternative BewG). Werden diese (programmseitig berechneten) 1.200 Euro Jahreswert durch den Wert 1.800,00 Euro ersetzt, ergibt sich ein Betrag von 16.740,00 Euro. |
Folglich wird auch der Jahreswert im Formular von 1.200 Euro auf 1.800 Euro geändert.
Bei Nießbräuchen und wiederkehrenden Nutzungen kann es aufgrund § 16 BewG zu einer Deckelung des Jahreswerts (Wert des Wirtschaftsguts geteilt durch 18,6) der Leistung kommen.
In diesen Fällen ist es wichtig, dass der Steuerwert des Wirtschaftsguts erfasst wird, um eine korrekte Berechnung zu gewährleisten.
Dies wird im Reiter Berechnung entsprechend dargestellt, vgl. hierzu „Zeilen 72 bis 74 – Renten oder andere wiederkehrende Bezüge“.
Der Nießbrauch kann auch erfasst werden, indem nur der Steuerwert des Wirtschaftsguts und die Laufzeit erfasst werden. Das Programm setzt dann den begrenzten Jahreswert (Steuerwert/18,6) als Jahreswert an.
Register Bezugsdauer
In diesem Reiter sind Angaben nur erforderlich, wenn der Kapitalwert vom Programm ermittelt werden soll.
Bei einer Abhängigkeit von einer bestimmten Lebensdauer greift das Programm auf die entsprechenden Tabellen zurück.
Das Programm benötigt daher zur zutreffenden Ermittlung des entsprechenden Vervielfältigers das Geschlecht und das Alter (Geburtstag) der betreffenden Person.
Soll die Laufzeit von der Lebensdauer von mehreren Personen abhängen, sind diese entsprechend zu erfassen. Darüber hinaus muss erfasst werden, ob der Bezug beim Tod des Erst- oder Letztversterbenden endet.
Bei verlängerten oder abgekürzten Leibrenten ist die Auswahl entsprechend zu ergänzen sowie das Ende der Laufzeit zu erfassen.
Name und Anschrift der Person werden für die Berechnung nicht benötigt, sind jedoch von Belang für die Finanzbehörden.
Der Vervielfältiger für immerwährende Nutzungen/Leistungen beträgt 18,6 (§ 13 Abs. 2 1. Alternative BewG) und für Nutzungen/Leistungen von unbestimmter Dauer 9,3 (§ 13 Abs. 2 2. Alternative BewG).
Register Berechnung
Hier wird die Berechnung des Teilwerts dargestellt.
Mantelbogen Seite 4
Zeile 99 bis 103
Bestattungs-, Grab- und Nachlassregelungskosten
Diese Kosten werden direkt im Formular mit deren Wert erfasst. Die Kosten für die übliche Grabpflege werden hier erfasst und programmseitig mit 9,3 multipliziert.
Erbfallkosten sind ebenfalls als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Werden keine Kosten eingetragen oder unterschreiten diese in Summe 10.300 Euro, so berücksichtigt das Programm den Pauschbetrag gem. § 10 (5) Nr. 3 ErbStG von 10.300 Euro und verteilt diesen nach Erbquote.
Zeile 105 bis 110
Vermächtnisse oder Auflagen
Vermächtnisse oder Auflagen werden automatisch aus der Anlage Erwerber Zeile 33 und 36 übertragen.
Eine Erfassung im Mantelbogen ist nicht möglich. Die Vermächtnisse und Auflagen sind bei den Erwerbern zu erfassen.
Bitte lesen Sie hierzu die Dokumentation Erwerber. Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe der einzelnen Vermächtnisse und Auflagen und die Ausgabe deren Summenwerte in den Zeile 105ff. Bei mehr als vier Vermächtnissen oder Auflagen erfolgt nur die Ausgabe siehe Anlageblatt ohne eines oder mehrerer Werte sowie nur der Ausweis deren Summe in Zeile 110.
Zeile 111 bis 114
Pflichtteilsansprüche
Pflichtteilsansprüche werden automatisch aus der Anlage Erwerber Zeile 35 übertragen.
Eine Erfassung im Mantelbogen ist nicht möglich. Die Pflichtteilsansprüche sind bei den Erwerbern zu erfassen.
Bitte lesen Sie hierzu die Dokumentation Erwerber. Grundsätzlich erfolgt die Ausgabe der Pflichtteilsansprüche und die Ausgabe deren Summenwerte in den Zeile 111ff. Bei mehr als zwei Pflichtteilsansprüchen erfolgt nur die Ausgabe siehe Anlageblatt ohne eines oder mehrerer Werte sowie nur der Ausweis deren Summe in Zeile 114.
Zeilen 116 bis 123
Angaben zu Vorschenkungen
Angaben zu früheren Schenkungen des Erblassers werden hier über einen Themendialog eingetragen. Diese Daten können auch in der Anlage Erwerber (Zeilen 48 – 53) erfasst werden.
Der Themendialog ist derselbe; die Daten werden sowohl in den Mantelbogen als auch in die Anlage Erwerber übernommen.
Der Unterschied zwischen dem Mantelbogen und der Anlage Erwerber im Bereich der Vorschenkung besteht darin, dass im Mantelbogen ein Vorlaufdialog vorhanden ist, bei dem zuerst die Vorschenkung einem Erwerber zuzuordnen ist.
Da für die Erbschaftsteuer-Berechnung nur Vorschenkungen an am aktuellen Erbfall beteiligte Erwerber relevant sind, werden im Auswahl-Dialog nur bereits angelegte Erwerber zur Bearbeitung angeboten.
Beim Öffnen des Dialogs über die Schaltfläche gelangen Sie zunächst in einen Vorlaufdialog, in dem die einzelnen Vorschenkungen mit den wesentlichen Merkmalen aufgelistet und abgebildet sind.
Hier stehen im Wesentlichen die Befehle Bearbeiten, Schließen, Neu und Löschen zur Verfügung.
Bei Neuanlage einer Vorschenkung öffnet sich ein weiterer Vorlaufdialog, da im Erbfall mehrere verschiedene Erben eine Vorschenkung erhalten haben hätten können. Dieser weitere Vorlaufdialog ist notwendig um den reibungslosen Datenaustausch zwischen dem Mantelbogen und der Anlage Erwerber zu gewährleisten.
Hier ist der zutreffende Erwerber für die Vorschenkung auszuwählen.
Dabei stehen folgende Befehle zur Verfügung:
- Bearbeiten
- Schließen
- Neu
- Löschen
Durch Bearbeiten können Sie die selektierte Vorschenkung bearbeiten.
Mit Schließen wird der Vorlaufdialog geschlossen.
Durch Neu kann ein neuer Erwerber, für den dann zeitgleich eine Vorschenkung angelegt wird, angelegt werden. Dieser ist aber noch zwingende über die Anlage Erwerber zu bearbeiten (vgl. dort).
Bestehende Erwerber, nicht Vorschenkungen, werden per Löschen gelöscht.
Das Datum des Erwerbs wird in das Formular übernommen und dient der Ermittlung des 10-Jahres-Zeitraums
Der damaliger Steuerwert wird benötigt, um den Anrechnungsbetrag zu errechnen. Bitte tragen Sie hier bei mehreren Vorschenkungen nur den Wert der aktuellen Schenkung (ohne Berücksichtigung von vorangegangenen Erwerben) ein.
Die Gezahlte SchenkSt wird benötigt, um den Anrechnungsbetrag zu errechnen (Vergleichsberechnung fiktive SchenkSt – tatsächlich gezahlte SchenkSt)
Der Damals insg. verbrauchter pers. Freibetrag ist erforderlich, um die korrekte anzurechnende Steuer zu ermitteln; einzutragen ist der tatsächlich (kumulierte) verbrauchte Freibetrag.
Beachten Sie bitte, dass der damals verbrauchte persönliche Freibetrag bei der letzten, für die Erbschaftsteuerberechnung maßgeblichen, Vorschenkung als Gesamtsumme einzugeben ist.
Bei damaliger Inanspruchnahme von § 13a ErbStG
a) Enthaltenes Produktivvermögen
Wert wird zur Berechnung der fiktiven ErbSt benötigt
b) davon steuerpflichtig
Das begünstigte Produktivvermögen wird nur in Höhe des steuerpflichtigen Betrags in die Zusammenrechnung einbezogen. Innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums gilt der Freibetrag des § 13a ErbStG als verbraucht.
c) ggf. nach § 19a ErbStG begünstigt (nur bis 31.07.2002)
Wert wird zur Berechnung der fiktiven ErbSt benötigt. § 19a ErbStG kommt im Hinblick auf den früheren Erwerb nur zur Anwendung, soweit er damals schon angesetzt wurde.
Bei Schenkungsketten über 10 Jahre hinaus:
a) Verbleibende Korrektur bei Überprogression
Wenn in Fällen der Überprogression (BFH v. 30.01.02, II R 78/99) der Korrekturbetrag beim Vorerwerb nicht aufgebraucht werden konnte, kann dieser hier eingetragen werden. Er wird dann zusammen mit der anrechenbaren Schenkungsteuer abgezogen.
b) Bei Vorerwerb verbrauchter pers. Freibetrag
Wurde der wiederauflebende Freibetrag beim Vorerwerb nicht verbraucht, kann er auf nachfolgende Erwerbe vorgetragen werden. Für die Berechnung der fiktiven Steuer ist der nicht verbrauchte Freibetrag hier einzutragen.
Für Fälle ab 01.01.2002 (Euro):
Vorschenkungen, die noch zu Zeiten der DM erfolgt sind, können mit dem Wert in DM eingetragen werden. Wenn Sie dann in das entsprechende Betragsfeld klicken und den Buchstaben E eingeben, wird der jeweilige Wert in Euro umgerechnet und angezeigt.
Schenkungsketten, die über den 10-Jahres-Zeitraum hinausgehen
Bei Beginn eines neuen 10-Jahres-Zeitraums ist der im vorhergehenden 10-Jahres-Zeitraum verbrauchte persönliche Freibetrag als “wiederauflebender FB“ hinzuzurechnen.
Die Hinzurechnung erfolgt bei der Berechnung der fiktiven Steuer, maximal in Höhe des neuen Erwerbs, ansonsten in der Höhe, wie der FB bei der jetzt außerhalb des 10-Jahres-Zeitraums liegenden Schenkung verbraucht worden ist.
Wurde der wiederauflebende Freibetrag beim Vorerwerb nicht verbraucht, kann er auf nachfolgende Erwerbe vorgetragen werden (BFH vom 17.11.1977, II R 56/68, BStBl 1978 II S. 220 und BFH vom 30.01.02, II R 78/99).
Er wird dann im Dialog zu den Vorschenkungen als „Bei Vorerwerb nicht verbrauchter wiederauflebender pers. Freibetrag“ eingetragen.
In gleicher Weise kann auch die Korrektur bei Überprogression (BFH vom 30.1.2002, II R 78/99) erfasst werden.