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Anlage N
ADDISON Steuern
Anlage N
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| Programmaufruf | Menü: [alle > Anlage N Stpfl] Schaltfläche |
| Angaben zum Arbeitslohn | Erfassen Sie die Arbeitnehmerdaten entweder direkt in der Anlage N oder über den Erfassungsdialog „Lohnsteuerkarte“. |
| Erfassung der Lohnsteuerkarte(n) | Über die Schaltfläche [Lohnsteuerkarte 1] (bzw. Lohnsteuerkarte 2) werden die Erfassungsdialoge aufgerufen. |
| Entschädigungen | Die ermäßigt zu besteuernden Entschädigungen sind ohne den steuerfreien Teil gem. § 3 EStG zu erfassen. |
| Zusatzangaben | Die Werbungskosten für die Entschädigungen, Versorgungsbezüge, Arbeitslohn für mehrere Jahre können nur erfasst werden, wenn die Einnahmen eingetragen wurden. Der Programmaufruf erfolgt über Menü [Zugriff auf weitere Programmfunktionen > Zusatzdaten]. |
| Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen | Die Angaben erfassen Sie über den Themendialog. Hier können Sie entweder - die gesamte steuerfreie Aufwandsentschädigung oder - die Aufwandsentschädigung gem. § 3 Nr. 26 EStG erfassen. |
| Der Vorwegabzug bleibt ungekürzt, wenn in diesem Dialog der vollständige begünstigte Arbeitslohn erfasst wird. Falls allerdings der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer darüber hinaus noch sozialversicherungspflichtigen Lohn bezieht, wird der Vorwegabzug gekürzt. | |
| Versorgungsbezüge | Der Versorgungsfreibetrag kann nur dann berechnet werden, wenn sowohl die Versorgungsbezüge als auch die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag eingetragen wurde. Darüber hinaus ist es notwendig, dass beim erstmaligen Bezug der Versorgungsbezüge im Kalenderjahr das Beginn des Versorgungsbezugs im dafür vorgesehen Zusatzfeld eingetragen wird. Ebenso ist es notwendig das Ende des Versorgungsbezugs, sofern er im Kalenderjahr endet, einzutragen. |
Seite 2
| Programmaufruf | Menü: [Zugriff auf weitere Programmfunktionen > Seite 2] Schaltfläche |
| Zusatzdialog "Ergänzende Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen" | Vorstandsmitglieder, GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, Praktikanten und Studenten erhalten in der Regel keinen steuerfreien Zuschuss vom Arbeitgeber zu ihren Vorsorgeaufwendungen. Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung bei den Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht steht ihnen der ungekürzte Vorwegabzug zu. |
| Dafür kann in Zeile 33 der Anlage N folgender Dialog aufgerufen werden: |
|
| Entfernungspauschale | Ab dem 01.01.2001 können Arbeitnehmer eine Verkehrsmittel-unabhängige Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen, wenn sie zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln. Erfassen Sie - den Ort der Arbeitsstätte - die Anzahl der Arbeitstage - die km, welche mit dem eigenen PKW / öffentlichen Verkehrsmittel zurückgelegt wurden. Die einfache Entfernung der Wegstrecke wird automatisch aus den Angaben zur zurückgelegten Entfernung mit dem PKW und/oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gebildet. Dabei wird die Entfernungspauschale bei öffentlichen Verkehrsmitteln auf den gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt. |
| Ab dem VZ 2003 können die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte optional statt im amtlichen Formular auch über Themendialoge eingegeben werden. Dies kommt vor allem dann in Betracht, wenn beim Arbeitnehmer mehr als 2 Arbeitsstätten im Veranlagungsjahr vorgelegen haben. | |
| Vorgehensweise | Damit der Dialog aufgerufen werden kann, ist es notwendig, die Schaltfläche |
| Neue Dialoge | |
| Anlageblatt | Sobald mehr als 2 Arbeitsstätten bearbeitet wurden kann über das Menü [Druck > Anlageblätter] eine Liste der Arbeitsstätten ausgedruckt werden. |
| herausgenommen wird. | |
| Eingabehilfen für Werbungs-kosten in der Anlage N | Ab dem Veranlagungsjahr 2004 können Sie die Bereiche - Aufwendungen für Arbeitsmittel - Weitere Werbungskosten wahlweise über das amtliche Formular oder über neue Themendialoge erfassen. |
| Vorgehensweise | Klicken Sie die Schaltflächen |
| Themendialog „Aufwendungen für Arbeitsmittel“ | |
| . | |
| Wenn mehr Arbeitsmittel vorliegen, als im amtlichen Formular ausgewiesen werden, wird automatisch ein Anlageblatt über die Arbeitsmittel erstellt. | |
| Abschreibungsfähige Arbeitsmittel | Wenn Arbeitsmittel über die lineare AfA gem. § 7 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen sind, können diese Wirtschaftsgüter über den Themendialog „AfA gem. § 7 Abs. 1 EStG“ eingetragen werden. |
| oder über die Tastenkombination Alt + 7. | |
| Themendialog „Weitere Werbungskosten“ | |
| . | |
| Wenn mehr Werbungskosten vorliegen, als im amtlichen Formular ausgewiesen werden, wird automatisch ein Anlageblatt über die weiteren Werbungskosten erstellt. | |
| Abschreibungsfähige Arbeitsmittel | Wenn weitere Werbungskosten über die lineare AfA gem. § 7 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen sind, können diese Wirtschaftsgüter über den Themendialog „AfA gem. § 7 Abs. 1 EStG“ eingetragen werden. |
| oder über die Tastenkombination Alt + 7. |
Seite 3
| Programmaufruf | Menü: [Zugriff auf weitere Programmfunktionen > Seite 3] Schaltfläche |
| Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung | Zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen tragen Sie die Anzahl der Tage in die entsprechenden Felder zur Abwesenheitsdauer ein. Die Berechnung der Aufwendungen erfolgt dann automatisch. |
| Berechnung der AN-Spar-zulage | Für die Berechnung der Arbeitnehmer-Sparzulage sind die Daten der Anlage(n) VL in den Themendialog „Vermögenswirksame Leistungen“ einzutragen. |
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