Anlage N

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Programmaufruf Menü: Alle / Anlage N Stpfl Schaltfläche Steuern est image74.png in der ESt-Symbolleiste Tastenkombination: Strg + H
Angaben zum Arbeitslohn Erfassen Sie die Arbeitnehmerdaten entweder direkt in der Anlage N oder über den Erfassungsdialog „Lohnsteuerkarte“.
Erfassung der Lohnsteuerkarte(n) Über die Schaltfläche 1. Lohnsteuerbescheinigung (bzw. 2. Lohnsteuerbescheinigung) werden die Erfassungsdialoge aufgerufen. #3466584: Steuern est image75.png In den Erfassungsdialogen Lohnsteuerbescheinigungen abgebildet. Die erfassten Daten werden in der Anlage N bzw. der Arbeitnehmeranteil an dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag in den Mantelbogen übernommen.
Entschädigungen Die ermäßigt zu besteuernden Entschädigungen sind ohne den steuerfreien Teil gem. § 3 EStG zu erfassen.
Zusatzangaben Die Werbungskosten für die Entschädigungen, Versorgungsbezüge, Arbeitslohn für mehrere Jahre können nur erfasst werden, wenn die Einnahmen eingetragen wurden. Der Programmaufruf erfolgt über Menü: Zugriff auf weitere Programmfunktionen / Zusatzdaten. Steuern est image76.png
Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigung Die Angaben erfassen Sie über den Themendialog. Hier können Sie entweder - die gesamte steuerfreie Aufwandsentschädigung oder - die Aufwandsentschädigung gem. § 3 Nr. 26 EStG erfassen.
Versorgungsbezüge Der Versorgungsfreibetrag kann nur dann berechnet werden, wenn sowohl die Versorgungsbezüge als auch die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag eingetragen wurde. Darüber hinaus ist es notwendig, dass beim erstmaligen Bezug der Versorgungsbezüge im Kalenderjahr das Beginn des Versorgungsbezugs im dafür vorgesehen Zusatzfeld eingetragen wird. Ebenso ist es notwendig das Ende des Versorgungsbezugs, sofern er im Kalenderjahr endet, einzutragen. Ab 2008: Die Zusatzfelder fallen weg, die Versorgungsbezüge werden mitsamt dem maßgeblichen Jahr in die Formulare eingetragen. Bei einem anteiligen Bezug in dem Veranlagungsjahr, wird der Zeitraum, in denen ein Versorgungsbezug erhalten wurde, in die entsprechenden Monatsfelder eingetragen.

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Programmaufruf Menü: Zugriff auf weitere Programmfunktionen / Seite 2 Schaltfläche Steuern est image77.png in der Formularsymbolleiste Anlage N
Zusatzdialog Ergänzende Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen Vorstandsmitglieder, GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, Praktikanten und Studenten erhalten in der Regel keinen steuerfreien Zuschuss vom Arbeitgeber zu ihren Vorsorgeaufwendungen. Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung bei den Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht steht ihnen der ungekürzte Vorwegabzug zu. Der Vorwegabzug bleibt ungekürzt, wenn in diesem Dialog der vollständige begünstigte Arbeitslohn erfasst wird. Falls allerdings der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer darüber hinaus noch sozialversicherungspflichtigen Lohn bezieht, wird der Vorwegabzug gekürzt.
Dafür kann in Zeile 33 der Anlage N folgender Dialog aufgerufen werden: #3466206: Steuern est image72.png
#3464204: Steuern est image56.jpeg Ab dem Veranlagungsjahr 2009 erfolgen alle Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen in der neuen Anlage VOR.
Entfernungspauschale Ab dem 01.01.2001 können Arbeitnehmer eine Verkehrsmittel-unabhängige Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen, wenn sie zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln. Erfassen Sie - den Ort der Arbeitsstätte - die Anzahl der Arbeitstage - die km, welche mit dem eigenen PKW/öffentlichen Verkehrsmittel zurückgelegt wurden. Die einfache Entfernung der Wegstrecke wird automatisch aus den Angaben zur zurückgelegten Entfernung mit dem PKW und/oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gebildet. Dabei wird die Entfernungspauschale bei öffentlichen Verkehrsmitteln auf den gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt.
#3464204: Steuern est image56.jpeg Ab dem VZ 2003 können die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte optional statt im amtlichen Formular auch über Themendialoge eingegeben werden. Dies kommt vor allem dann in Betracht, wenn beim Arbeitnehmer mehr als zwei Arbeitsstätten im Veranlagungsjahr vorgelegen haben. Die seit Anfang 2007 geltende Neuregelung, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Werbungskosten mehr sind und lediglich ab dem 21. Entfernungskilometer noch "wie Werbungskosten" abgezogen werden können, wurde Ende 2008 für verfassungswidrig erklärt und daher wieder aus dem Programm entfernt.
Vorgehensweise Damit der Dialog aufgerufen werden kann, ist es notwendig, die Schaltfläche #3464554: Steuern est image78.png zu aktivieren.
Dialogerfassung #3466641: Steuern est image80.png Im Arbeitsstättendialog werden die Fahrtkosten analog dem amtlichen Formular eingetragen. Dabei wird automatisch die Summe aus den zurückgelegten Kilometern mit dem PKW und den anderen Verkehrsmitteln berechnet.
Anlageblatt Sobald mehr als 2 Arbeitsstätten bearbeitet wurden kann über das Menü Druck / Anlageblätter eine Liste der Arbeitsstätten ausgedruckt werden.
#3466589: Steuern est image11.jpeg herausgenommen wird.
Eingabehilfen für Werbungskosten in der Anlage N Ab dem Veranlagungsjahr 2004 können Sie die Bereiche - Aufwendungen für Arbeitsmittel - Weitere Werbungskosten wahlweise über das amtliche Formular oder über neue Themendialoge erfassen.
Vorgehensweise Klicken Sie die Schaltflächen #3466591: Steuern est image83.png deaktiviert die neue Erfassungsmöglichkeit und das Formular ist wieder direkt zu bearbeiten.
Themendialog „Aufwendungen für Arbeitsmittel“ #3466643: Steuern est image84.png
#3466595: Steuern est image11.jpeg “.
#3464204: Steuern est image56.jpeg Wenn mehr Arbeitsmittel vorliegen, als im amtlichen Formular ausgewiesen werden, wird automatisch ein Anlageblatt über die Arbeitsmittel erstellt.
Abschreibungsfähige Arbeitsmittel Wenn Arbeitsmittel über die lineare AfA gem. § 7 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen sind, können diese Wirtschaftsgüter über den Themendialog „AfA gem. § 7 Abs. 1 EStG“ eingetragen werden.
#3466596: Steuern est image11.jpeg oder über die Tastenkombination „Alt + 7“.
Themendialog „Weitere Werbungskosten“ #3466642: Steuern est image87.png
#3466595: Steuern est image11.jpeg “.
#3464204: Steuern est image56.jpeg Wenn mehr Werbungskosten vorliegen, als im amtlichen Formular ausgewiesen werden, wird automatisch ein Anlageblatt über die weiteren Werbungskosten erstellt.
Abschreibungsfähige Arbeitsmittel Wenn weitere Werbungskosten über die lineare AfA gem. § 7 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen sind, können diese Wirtschaftsgüter über den Themendialog „AfA gem. § 7 Abs. 1 EStG“ eingetragen werden.
#3466596: Steuern est image11.jpeg oder über die Tastenkombination „Alt + 7“.

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Programmaufruf Menü: Zugriff auf weitere Programmfunktionen / Seite 3 Schaltfläche Steuern est image88.png in der Formularsymbolleiste Anlage N
Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen tragen Sie die Anzahl der Tage in die entsprechenden Felder zur Abwesenheitsdauer ein. Die Berechnung der Aufwendungen erfolgt dann automatisch.
Berechnung der AN-Sparzulage Für die Berechnung der Arbeitnehmer-Sparzulage sind die Daten der Anlage(n) VL in den Themendialog „Vermögenswirksame Leistungen“ einzutragen.

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