Anlage N

Aufruf

Die Anlage N lässt sich über die Symbolschaltfläche mit dem Buchstaben "N" in der Formularsymbolleiste oder über die Formularverwaltung aufrufen. Dabei stehen Ihnen getrennte Formulare für den Steuerpflichtigen und den Ehegatten zur Verfügung. Das Formular des Stpfl. wird dabei als Erstes angezeigt.

Anlagen zur Anlage N

Zu jeder Anlage N können beliebig viele Lohnsteuerbescheinigungen über die Formularübersicht innerhalb der Anlage N oder über die Formularverwaltung, Symbolschaltfläche "Weitere" und hier die Auswahl "Lohnsteuerbescheinigung" erstellt und zur Bearbeitung aufgerufen werden. Gleiches gilt für die Anlage N-AUS.

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Sie haben die Möglichkeit den Arbeitslohn und die weiteren Angaben wie Lohnsteuer, Sozialabgaben usw.

  • direkt in den Formularen Anlage N und Anlage VOR zu erfassen oder
  • Sie erfassen die Werte je Lohnsteuerbescheinigung. Diese werden dann automatisch in die richtigen Felder der zutreffenden Formulare übernommen, oder
  • Sie arbeiten mit dem E-Beleg-Verfahren. Die E-Belege werden automatisch eingelesen und die Werte in die zutreffenden Formulare und Felder übertragen.

Der letztgenannte Weg ist der einfachste und gleichzeitig der sicherste zum Schutz vor manuellen Übertragungsfehlern. Wir empfehlen Ihnen daher die Arbeit mit der vorausgefüllte Steuererklärung und dem Einlesen der E-Belege. Nähere Erläuterungen zur konkreten Vorgehensweise hierzu siehe im Kapitel Elektronische Steuerbelege (E-Belege).

Wenn Sie die Werte über die Erfassung der Lohnsteuerbescheinigung oder über das Einlesen der E-Belege bearbeiten, dann sind die entsprechenden Felder im Formular der Anlage N zur direkten Erfassung gesperrt.

Dialoge für Werbungskosten

Für die Erfassung der Werbungskosten haben Sie wieder die Auswahl,

  • diese direkt im Formular zu erfassen oder
  • einen der angebotenen Dialoge zur Erfassung zu nutzen.
  • Die Dialoge öffnen Sie per Mausklick auf die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten am Formularrand.

Aus den Dialogen werden die Angaben, die das Elster-Modul der Finanzverwaltung zulässt, einzeln und detailliert an die Finanzverwaltung übertragen.

Für folgende Arten der Werbungskosten bieten wir Ihnen eine Dialogerfassung an:

  • Entfernungspauschale
  • Entfernungspauschale Sammelpunkt
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Arbeitsmittel, dies umfasst auch ein einfaches Abschreibungswerkzeug für Arbeitsmittel incl. Anlageblatt dazu
  • häusliches Arbeitszimmer
  • Fortbildungskosten
  • Sonstige Werbungskosten
  • Auswärtstätigkeiten / Reisekosten
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Einkünfte Belgien / Steuerermäßigung

Häusliches Arbeitszimmer (ab VZ 2020)

Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 steht in der Anlage N eine Detailerfassung für das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung. Über diesen Dialog können Sie alle angefallenen Aufwendungen zum häuslichen Arbeitszimmer im Detail erfassen.

Für einfache Fälle besteht zusätzlich die Möglichkeit, nur die Bezeichnung und den Wert einzutragen, ohne dass die einzelnen Beträge separat erfasst werden müssen

Zur Beratung der Mandanten wird automatisch ein Anlageblatt erstellt, in dem die einzelnen Positionen nachvollzogen werden können.

Ebenso steht für die Aufwendungen zum häuslichen Arbeitszimmer eine Teilberechnungsliste im Bereich der Werbungskosten für nichtselbständige Arbeit zur Verfügung.

Innerhalb des neuen Bearbeitungsdialoges können mehrere Arbeitszimmer (z.B. bei Umzug oder unterjähriger Nutzung) erfasst werden.

Der Dialog besteht aus zwei 2 Abschnitten:

  • im oberen Abschnitt werden alle erfassten Arbeitszimmer aufgelistet
  • im unteren Abschnitt erfolgt die Detailerfassung in 4 Registerblättern

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  • Allgemeine Angaben, hier erfassen Sie Angaben zur Lage, zur Fläche, zur Nutzungsdauer usw.
  • Kosten gesamt, hier erfassen Sie diejenigen Kosten, die das gesamte Haus incl. Arbeitszimmer betreffen wie z.B. Gebäudeabschreibungen, Miete und Nebenkosten usw.
  • Kosten direkt, hier erfassen Sie die dem Arbeitszimmer direkt zuzuordnenden Aufwendungen wie z.B. Kosten für den Fußboden im Arbeitszimmer
  • Ergebnis, hier werden Ihnen die aufgrund Ihrer Eingaben, ggfs. flächen- und oder zeitanteilig ermittelten Kosten für das Arbeitszimmer dargestellt.

Auswärtstätigkeiten / Reisekosten

In diesem Dialog finden Sie 6 Registerblätter.

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Es lassen sich beliebig viele Auswärtstätigkeiten erfassen.

Je Auswärtstätigkeit werden die für das jeweilige Land gültigen Verpflegungssätze automatisch vorgeschlagen. Im Registerblatt "Verpflegung" können Sie zu den Verpflegungspauschalen zusätzlich die Kürzungen für zur Verfügung gestellte Mahlzeiten automatisiert vornehmen.

Im Registerblatt "Übernachtung" wird aus den Datumsangaben bei den allgemeinen Angaben zu dieser Auswärtstätigkeit die Anzahl der Übernachtungen automatisch errechnet. Alle Angaben zu Übernachtungen sind hier erfassbar.

Im Registerblatt "Ergebnis" werden Ihnen die Werte zusammengefasst für alle Auswärtstätigkeiten summiert angezeigt. Sollte in der Lohnsteuerbescheinigung eine Arbeitgebererstattung enthalten sein, dann wird diese nachrichtlich hier mit angezeigt. Somit können Sie schnell erkennen, ob alle erforderlichen Werte zu den jeweiligen Auswärtstätigkeiten vollständig erfasst wurden.

Anlage VL

Ab dem Veranlagungszeitraum 2015 ist die Anlage VL aus der Anlage N gelöst und als eigenständiges Formular in die Formularsymbolleiste aufgenommen. Die Symbolschaltfläche hierfür trägt die Buchstaben "VL".

Bis zum Veranlagungsjahr 2014 finden Sie die zu erfassenden Vermögenswirksamen Leistungen auf der ersten Seite ganz oben über die eigene gelbe Schaltfläche in der Titelleiste.

Aufteilung Werbungskosten in Sonderfällen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2015 werden die Werbungskosten in Sonderfällen, wie z.B. zu Versorgungsbezügen oder für Arbeitslohn für mehrere Jahre direkt auf der Seite 4 der Anlage N eingetragen.

In den Veranlagungsjahren davor ist die Aufteilung der Werbungskosten auf den laufenden und diesen besonderen Lohn über die Schaltfläche "Aufteilung WK" in der Titelzeile der ersten Seite der Anlage N zu erfassen.

Werbungskosten übersteigende Arbeitgeberleistungen

Soll der übersteigende steuerfreie Arbeitgeberersatz grundsätzlich dem Arbeitslohn zugerechnet werden, so kann dies in den entsprechenden Feldern über die erweiterte Formularerfassung ausgewählt werden.

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Dieses Kontrollkästchen gilt dann übergreifend für alle übersteigenden Arbeitgeberleistungen, wie z.B. bei den Reisekosten oder beim Verpflegungsmehraufwand der Anlage N.

Doppelte Haushaltsführung

bisherige Zeilen 91 bis 117 (Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung)

Durch die standardisierte Formularerstellung mit TUKAN benötigen die Abfragen mehr Platz. Der Umfang der Anlage N wäre mit den Abfragen zu den Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung auf über vier Seiten angestiegen, was zu Problemen in der scantechnischen Verarbeitung von papiergebundenen Erklärungen geführt hätte. Da Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung auch nicht in einer Vielzahl von Fällen auftreten, erschien es vertretbar, die Abfragen zu den Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung in eine eigene Anlage auszugliedern (siehe hierzu Anlage N-Doppelte Haushaltsführung). Die bisherigen Zeilen zur doppelten Haushaltsführung wurden daher auf der Anlage N entfernt.

Anlagen

Folgende Anlageblätter zur Anlage N finden Sie im Druck:

  • Arbeitsmittel und sonstige Werbungskosten
  • Arbeitszimmer
  • Berufsverbände
  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Fortbildungskosten
  • Abschreibungen
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Reisekosten

Auswertungen

Folgende Auswertungen finden Sie speziell zur Anlage N:

  • Überschusseinkünfte | Nichtselbständige Arbeit:
    Werbungskosten-Ermittlung
  • Überschusseinkünfte | Nichtselbständige Arbeit:
    Entfernungspauschale

Zu den Versorgungsbezügen finden Sie eine Berechnung unter

  • Überschusseinkünfte: Versorgungsfreibetrag

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