Anlage N-Doppelte Haushaltsführung (Ab VZ 2023)
Anlage N-Doppelte Haushaltsführung (Ab VZ 2023)
Aufruf
Die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ist ein Unterformular zur Anlage N.
Wie bereits zur Anlage N erläutert, wurden die Abfragen zu den Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung (bisherige Zeilen 91 bis 117 der Anlage N für 2022) auf die neue Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ausgegliedert. Die neue Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ist von jedem Ehegatten / Lebenspartner mit Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung abzugeben. Darauf wird durch einen Hinweis in der Zeile 3 aufmerksam gemacht. Für eine bessere visuelle Unterscheidung der einzelnen Abschnitte wurden die bislang aus Platzgründen klein gestalteten Zwischenüberschriften in größere Abschnittsüberschriften geändert. Die bis-lang bereits im elektronischen Modell vorhandenen Abfragen zu Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung im Ausland wurden auf die neue Anlage N-Doppelte Haushaltsführung aufgenommen. Hierzu wird in der Zeile 28 die Anzahl der An- und Abreisetage, der Pauschbetrag für den An- und Abreisetag sowie das (mathematische) Produkt der Multiplikation der Werte (Faktoren) abgefragt. In der Zeile 29 wird die Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden, der Pauschbetrag bei Abwesenheit von 24 Stunden und das Produkt der Multiplikation der Werte abgefragt. Der Kürzungsbetrag wegen Mahlzeiten-gestellung ist unter Berücksichtigung von ggf. eigenen Zuzahlungen in der Zeile 30 einzutragen. Das Ergebnis der addierten und subtrahierten Beträge der Zeilen 28 bis 30 ist in der Zeile 31 als die Summe der Verpflegungsmehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland einzutragen.
Die neue Anlage Doppelte Haushaltsführung steht als Unterformular zur Anlage N und/oder Anlage N-GRE zur Verfügung.