Anlage OG
Anlage OG
Allgemeines
Die Anlage OG für Organgesellchaften vorgesehen.
Sie dokumentiert die steuerrechtliche Einkommenszurechnung von der Organgesellschaft an den Organträger. Das bedeutet: Der Bilanzgewinn der Organgesellschaft wird bei der Einkommensermittlung um die handelsrechtliche Ergebnisabführung bereinigt. Auf Basis dieses korrigierten Ergebnisses wird das Einkommen der Organgesellschaft ermittelt und dem Organträger zugerechnet.
Im Fall von zwei im Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahren ist nur eine Anlage OG mit ELSTER übermittelbar.
Programmaufruf
Sie legen die Anlage OG über den Formularverwalter an.
Aufbau
Allgemeine Angaben:
Bezeichnung der Körperschaft, Steuernummer, Angaben zum Organträger (Name, Adresse, Finanzamt, Steuernummer), Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft
Feststellungsbescheid:
Angaben, wem der Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG bekannt zu geben ist (Organträger und ggf. abweichender Empfangsbevollmächtigter).
Einkommenszurechnung:
Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden in der Anlage GK ermittelt und in die Anlage ZVE übertragen. Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird in die Anlage OG übernommen und dort um die Einkommensteile bereinigt, die von der Organgesellschaft selbst zu versteuern sind.
Ausgleichszahlungen:
Vom Organträger geleistete Ausgleichszahlungen werden in der Anlage ZVE der Organgesellschaft hinzugerechnet, nicht in der Anlage OG.
Mehr- und Minderabführungen: Seit 2022 werden diese nicht mehr in der Anlage OG ausgewiesen, sondern in der Anlage KSt 1F berechnet und in die Anlage GK übertragen.
Ab 2016
Gewinnabführung / Verlustübernahme wird in der Anlage GK erfasst.
Auswertung
Die für die Besteuerung des Organträgers relevanten Werte werden in der Auswertung "Werte der Organgesellschaft" dargestellt.
Neue Einlagenlösung ab 2022
Mehr- und Minderabführungen werden nicht mehr in der Anlage OG ausgewiesen, sondern nur noch in der Anlage KSt 1F berechnet und in die Anlage GK übertragen.
Mehr- / Minderabführung in der KSt 1 F
Dieser Bereich wird ebenfalls programmgesteuert aus der Anlage OG gefüllt.
Ab 2016 wurde das Berechnungsschema geändert. Es wurde an die neu gefassten Formulare wie Anlage GK angepasst.
ELSTER-Pflichtangaben
Die Angaben zur Zinsschranke (Z. 27 - 30 Zinsaufwendungen, Zinserträge, Abschreibungen, Vergütungen für Fremdkapital) sind ebenfalls Pflichtangaben, ggf. bitte 0 eintragen. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine ELSTER-konforme Aufbereitung der Steuernummer das Finanzamt über den Finanzamts-Auswahl-Dialog (gelbe Schaltfläche FA) auswählen müssen.