Anlage OT
Anlage OT
Allgemeines
Die Anlage OT ist für die Eintragungen bei Organträgern bestimmt. Im Fall von 2 im Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahren ist nur eine Anlage OT mit ELSTER übermittelbar.
Sie dient der Erfassung und Übermittlung von Hinzurechnungen und Kürzungen bei Organträgern.
Programmaufruf
Sie legen die Anlage OT über den Formularverwalter an.
Bei Bearbeitung mit der Organschaftsverwaltung werden die Anlagen OT automatisch angelegt. Um die Anlagen nicht doppelt zu haben, sollten Sie diese nicht manuell anlegen, wenn Sie mit der Organschaftsverwaltung arbeiten.
Erfassen der Anlage OT
Für jede Organgesellschaft ist eine gesonderte Anlage OT auszufüllen.
Die Anlage OT enthält die Werte des Feststellungsbescheides nach § 14 Absatz 5 KStG.
Sie dokumentiert die Einkommenszurechnung, Gewinnabführungen, Verlustübernahmen, Ausgleichszahlungen und verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Organträger und Organgesellschaft(en).
Übergabe von Werten aus der Anlage OT in die Anlage GK
Gewinnabführung/Verlustübernahme, Einkommenszurechnung bei Organträger und -gesellschaft sowie Ausgleichszahlungen des Organträgers werden in die Anlage GK (bis 2016 in den Mantelbogen) übernommen.
Auswertungen
Es gibt eine Auswertung "Organträger kumulierte Werte", in der die Werte aller Organgesellschaften zusammengefasst sind.
ELSTER-Pflichtangaben
Die Angaben zur Zinsschranke (Z.30 - 32 und 41 Zinsaufwand, Zinserträge, Abschreibungen, Vergütungen für Fremdkapital bis 2023) sind zwingend; bitte ggf. mit 0 erfassen.