Anlage R

Seite 1: Renten und andere Leistungen

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Verwaltung der Renten Jeder Ehegatte erhält eine oder mehrere eigene Anlage(n) R. In die Anlage R können unbegrenzt viele Renten eingegeben werden. Dazu erfolgt die Eingabe der Renten und der zugehörigen Werbungskosten ausschließlich über Themendialoge. Sind in einer Anlage R mehr Renten eingetragen, als im amtlichen Formular ausgewiesen werden können, werden beim Formulardruck entsprechend viele Anlagen R ausgedruckt.
Ausweis der Renten im amtlichen Formular Je nachdem, welche Rentenart im zugehörigen Themendialog angeklickt wird, erfolgt der entsprechende Ausweis im amtlichen Formular. Zur Verdeutlichung: Bei Eingabe einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird im amtlichen Formular eine 1 eingesteuert. Bei Eingabe einer Rente aus landwirtschaftlichen Alterskassen wird bei der Rentenart eine 2 ausgewiesen usw.
Leibrente/abgekürzte Leibrente Die Unterscheidung zwischen einer Leibrente und einer abgekürzten Leibrente erfolgt danach, ob ein Datum zum Ende oder Umwandlung der Rente eingetragen wird. Sobald ein gültiges Datum eingegeben wird, berechnet sich der Ertragsanteil nach der Tabelle zu § 55 EStDV.
Kohortenprinzip Alle Bestandsrenten, sowie alle Renten, die ab dem Jahr 2005 erstmals gezahlt werden, unterliegen im Jahr 2005 zu 50 % der Besteuerung. Dieser Anteil steigt für jeden neuen Rentenjahrgang (Kohorte) bis zum Jahr 2020 in Schritten von 2 % und anschließend in Schritten von 1 %. Der Ertragsanteil der Leibrenten wird vom Programm ermittelt. Steuerliche Änderungen der Ertragsanteile werden beim Jahreswechsel automatisch berücksichtigt. Der Ertragsanteil kann auch manuell erfasst werden. Künftige Änderungen der Ertragsanteile können dann nicht automatisch berücksichtigt werden.
Rentenfreibetrag Nachdem der Anteil der Rente der der Besteuerung unterliegt, ermittelt wurde, ist für jeden Steuerpflichtigen der steuerfreie Teil der Rente zu ermitteln. Dieser Freibetrag wird für die Dauer des Rentenbezugs grundsätzlich festgeschrieben.
Rentennachzahlungen Rentennachzahlungen können der Vergünstigung gem. § 34 EStG unterliegen. Bei der Eingabe von Rentennachzahlungen wird beim Bestätigen des Betrages ein Dialogfeld aktiviert. Innerhalb dieses Dialoges kann für die Berechnung die Begünstigung nach § 34 EStG beantragt werden und/oder die Werbungskosten zu den Nachzahlungen hinterlegt werden.
Übrige Leibrenten Bei den übrigen Leibrenten, die im 2. Themendialog auf der Seite 1 der Anlage R eingetragen werden, wird der Ertragsanteil unabhängig vom Kohortenprinzip nach dem Beginn der Rente automatisch ermittelt.
Leibrente/abgekürzte Leibrente Die Unterscheidung zwischen einer Leibrente und einer abgekürzten Leibrente erfolgt danach, ob ein Datum zum Ende oder Umwandlung der Rente eingetragen wird. Sobald ein gültiges Datum eingegeben wird, berechnet sich der Ertragsanteil nach der Tabelle zu § 55 EStDV.
Festschreibung des Rentenfreibetrages Beim Jahreswechsel von 2005 auf 2006 wird der Rentenfreibetrag in den Bearbeitungsdialog zur Anlage R in das Feld „manueller Rentenfreibetrag“ übernommen. Sollte das Veranlagungsjahr 2006 das erste unter ADDISON angelegte Veranlagungsjahr sein, wird ein feststehender Rentenfreibetrag in das Feld „manueller Rentenfreibetrag“ eingetragen. Sofern das Feld „manueller Rentenfreibetrag“ nicht gefüllt ist, wird der steuerfreie Teil der Rente auf Grund der eingetragenen Rente automatisch ermittelt.
Rentenanpassung Regelmäßige Rentenanpassungen führen nicht zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente.

Seite 2: Leistung aus Altersvorsorgeverträgen und betrieblicher Altersversorgung

Verwaltung der Leistungen In die Anlage R können unbegrenzt viele Leistungen eingegeben werden. Dazu erfolgt die Eingabe der Leistungen und der zugehörigen Werbungskosten ausschließlich über den Themendialog auf der Seite 2. Sind in einer Anlage R mehr Leistungen eingetragen, als im amtlichen Formular ausgewiesen werden können, werden beim Formulardruck entsprechend viele Anlagen R ausgedruckt.
Werbungskosten Die Werbungskosten zu den Renten und Leistungen werden im direkt zu der jeweiligen Rente oder Leistung im entsprechenden Themendialog eingetragen. Eine Erfassung im amtlichen Formular erfolgt nicht.
Löschen Zum Löschen muss im Anlagedialog bzw. im Mantelbogen das Kreuz für die Anlage(n) R entfernt werden.

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