Anlage R (bis VZ 2019)
Anlage R (bis VZ 2019)
Aufruf
Die Anlage R lässt sich über die Symbolschaltfläche mit dem Buchstaben "R" in der Formularsymbolleiste oder über die Formularverwaltung aufrufen. Dabei stehen Ihnen getrennte Formulare für den Steuerpflichtigen und den Ehegatten zur Verfügung. Das Formular des Stpfl. wird dabei als Erstes angezeigt.
Dialog gesetzliche Renten
Grundsätzlich haben Sie die Wahl, die Leibrenten und Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen sowohl im Formular als auch über den Dialog "gesetzliche Renten" zu erfassen. Den Dialog öffnen Sie über die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten am Formularrand.
In der Dialogerfassung besteht die Möglichkeit, die Rentenbeträge nach Monaten oder insgesamt als Jahreswerte zu erfassen.
Zusätzlich können Sie hier die auf die Rente entfallenden Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und zur Pflegeversicherung erfassen. Diese werden nach Schließen der Dialogerfassung automatisch in die entsprechenden Felder der Anlage VOR übertragen.
Wird die Rente vom ersten Jahr der Laufzeit an im Programmsystem geführt, dann werden Rentenanpassungsbetrag und steuerfreier Anteil automatisch ermittelt.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, einen manuell ermittelten Festschreibungsbetrag oder Rentenanpassungsbetrag oder steuerfreien Anteil der Rente zu hinterlegen.
Ebenso können im Dialog Werte für Rentennachzahlungen und Angaben zu Öffnungsklauseln erfasst werden.
Um Ihnen bereits während der Erfassung einen kurzen Überblick über die steuerlichen Werte für die jeweilige Rente zu geben, werden Ihnen im Dialog die errechneten Ergebnisse je Rente angezeigt.
Dialog private Renten
Die privaten Renten können Sie sowohl im Formular als auch über den Dialog "private Renten" erfassen. Den Dialog öffnen Sie über die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten am Formularrand. Für jede erfasste Rente stehen Ihnen die berechneten Ergebnisse im Registerblatt "Ergebnis" zu Ihrer Information zur Verfügung.
Dialog Altersvorsorgeverträge
Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung können Sie sowohl im Formular als auch über den Dialog "Altersvorsorgebeiträge" erfassen. Den Dialog öffnen Sie über die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten am Formularrand. Für jeden erfassten Eintrag können Sie die zugehörigen berechneten Ergebnisse im Reiter "Versorgungsbezug / Ergebnis" einsehen.
E-Belege
Selbstverständlich können Sie die Rentenbezugsmitteilungen auch als E-Steuerbelege automatisch in den Steuerfall übernehmen. Wählen Sie hierzu den Menüpunkt "Extras | E-Steuerbelege einlesen". Dies sollte die von Ihnen bevorzugte Vorgehensweise sein, um manuelle Übertragungsfehler zu vermeiden.
Erfassung Nachzahlungen für mehrere Jahre
Die Nachzahlungen für mehrere Jahre für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung sollten Sie nur über den jeweiligen Dialog erfassen. Ansonsten ist keine korrekte automatische Zuordnung zu einer Rente und damit zur Art der Besteuerung möglich.
Kranken- und Pflegeversicherungen
Die in den Dialogen zu den Renten erfassten Beträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen werden automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.
Auswertungen
Folgende Auswertungen finden Sie zur Anlage R:
- Überschusseinkünfte | Sonstige Einkünfte / Renten:
Sonstige Einkünfte - Überschusseinkünfte | Sonstige Einkünfte / Renten:
Renten - Detailauswertung - Überschusseinkünfte: Versorgungsfreibetrag