Anlage SPIFA ab 2023

Allgemeines

Die Anlage SPIFA wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2023 eingeführt. Sie ist das Pendant zur Anlage SPIF und dient der Erfassung steuerlich relevanter Angaben zu mittelbar gehaltenen Anteilen an Spezial-Investmentfonds, also Beteiligungen über Personen- oder Organgesellschaften.

Die Anlage SPIFA ist erforderlich, wenn eine Körperschaft mittelbar (über eine Personen- oder Organgesellschaft) Anteile an einem Spezial-Investmentfonds hält.

Programmaufruf

Die Anlage SPIFA legen Sie über den Formularverwalter an.

Für jede mittelbare Beteiligung ist eine eigene Anlage SPIFA anzulegen.

Erfassung der steuerpflichtigen Erträge:

Die Anlage enthält Felder zur Erfassung der Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds, die steuerpflichtig sind.

Abzuziehende ausländische Steuern:

Es können ausländische Steuern eingetragen werden, die auf die Erträge entfallen und abzugsfähig sind.

Korrekturbeträge bei Veräußerung:

Bei der Veräußerung von Anteilen können Korrekturbeträge erfasst werden, die steuerlich relevant sind.

Übernahme in andere Anlagen:

Die relevanten Werte werden in die Anlage GK übernommen und fließen in die Steuerberechnung ein.

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