Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG)

Allgemeines

Programmaufruf Der Aufruf der Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen (§ 13a, 13b ErbStG) setzt die Anlage Betriebsvermögen voraus. Wenn diese angelegt ist, kann über die Symbolschaltfläche #3463754: Steuern schenk09 image51.png die Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen aufgerufen werden.
#3463891: Steuern schenk09 image76.jpeg Diese Schaltfläche ruft einen Vorlaufdialog auf. Damit im Vorlaufdialog das zu bearbeitende Betriebsvermögen oder Übrige Vermögen enthalten ist, muss das Betriebsvermögen bzw. Übrige Vermögen über die Anlage Betriebsvermögen erfasst worden sein.
Mit [Bearbeiten] wird das zutreffende von den existierenden und angezeigten Betriebsvermögen bzw. Übrige Vermögen hier ausgewählt.
Gesperrte Felder Grundsätzlich sind in diesem Formular nicht alle Felder zur Bearbeitung zugelassen. Wo möglich erfolgt eine programmseitige Übernahme der entsprechenden Werte. Insofern ist eine Bearbeitung dieser nicht vorgesehen.
Für begünstigtes Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), begünstigtes Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) sowie begünstigte Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) wird unter gewissen Voraussetzungen eine Steuerbefreiung vorgesehen.
Diese Werte und Angaben (Zeile 4, 6, 7, 9, 11, 12, 13 sowie 18) werden, bei entsprechender vorgelagerter Eingabe, vom Programm übernommen.

Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG)

Zeile 15 Optionsverschonung
Grundsätzlich rechnet das Programm mit der Regelverschonung, da die Optionsverschonung einen Antrag des Steuerpflichtigen voraussetzt. Durch Aktivierung wird die Optionsverschonung angewandt, es kommt zu einer 100 %-igen Steuerbefreiung (soweit die Voraussetzungen vorliegen).
Der Antrag des Steuerpflichtigen ist unwiderruflich und kann nur einheitlich für alle Arten des erworbenen begünstigten Vermögens gestellt werden (§ 13a Abs. 8 ErbStG i. V. m. R E 13a.13 Abs. 1 und Abs. 2 ErbStR)
#3463891: Steuern schenk09 image76.jpeg Soll die Verschonung der §§ 13a, 13b ErbStG nicht zum Tragen kommen, so kann diese in der Mantelbogen unter dem Punkt „Anträge“ ausgeschlossen werden.
Zeilen 20 bis 22 Vorerwerb / Sperrfrist für den Freibetrag
Die gleitende Abzugsbetrag in Höhe von 150.000 Euro steht derselben Person innerhalb von zehn Jahren nur einmal zu (§ 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG).
Entsprechende Sachverhalte sind hier zu erfassen.

Notizen

#3463766: Steuern schenk09 image54.png

Verwandte Themen

ADDISON Direkt Digitale Steuerakte: Einrichtung und Nutzung - Schnelleinstieg für Steuerberater (ADDISON)
Die "Digitale Steuerakte" optimiert den Prozess der Steuererklärung, indem sie das Hochladen steuerlich relevanter Belege durch Mandanten erleichtert. Die integrierte ADDISON-Software ermöglicht die Erstellung und Verwaltung digitaler Steuerakten, die mit dem Steuerfall verknüpft sind. Der Dokumentationsprozess umfasst die Synchronisation von eingereichten Belegen, die Prüfung dieser und die Übernahme von Informationen in Steuerformulare. Mit der Funktion zur Statusänderung können Mandanten den Bearbeitungsstand ihrer Steuererklärung verfolgen. Eine PDF-Anleitung ist ebenfalls verfügbar.
Übergreifendes
Um mit dem Einkommensteuerprogramm arbeiten zu können, ist zuvor im CRM (Customer Relationship Management) und dort in der Projektverwaltung das gewünschte Projekt, hier also die Einkommen-steuer, einmalig für den Mandanten anzulegen.
Nutzungsvereinbarung und -gebühren
Basierend auf den bestehenden vertraglichen Regelungen zwischen beiden Vertragspartnern wird ADDISON Steuern Online zum Bestandteil der Softwarelösung. Ab 01.06.2022 bietet Wolters Kluwer mit ADDISON Steuern Online neue Funktionalitäten, um einen effizienten Prozess im Bereich Steuern zu ermöglichen und die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren Mandanten zu optimieren.
Einleitung
ADDISON Direkt dient als Datendrehscheibe zwischen Kanzlei und Finanzverwaltung. Alle ELSTER-Aufträge werden mit ADDISON Direkt i. V. m. dem ADDISON Datenservice (ADS) an die Finanzverwaltung übermittelt.
Einkommensteuererklärung
Die Belege werden nicht übernommen oder heruntergeladen. Sie bleiben ausschließlich in der Digitalen Steuerakte (ADDISON Direkt) gespeichert. Jedoch können die Belege von verschiedenen Stellen im Einkommensteuerprogramm direkt aufgerufen werden.