Anlage Unterhalt
Anlage Unterhalt
Allgemein
Aufruf
Die Anlage Unterhalt zur Erfassung der Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen lässt sich über die Symbolschaltfläche mit den Buchstaben "UN" in der Formularsymbolleiste oder über die Formularverwaltung aufrufen.
Es lassen sich Angaben für mehr als 20 unterstützte Haushalte erfassen. Sie haben die Möglichkeit je Haushalt bis zu 9 Personen zu erfassen. Die entsprechende Anzahl der Anlagen Unterhalt für die Anzahl der Personen legt sich automatisch selbst an, wenn sie die Personen in der Dialogerfassung angelegt haben.
Angaben zum Haushalt
Allgemein
Die Angaben zum unterstützten Haushalt können Sie entweder direkt im Formular oder aber über den Dialog "Anlage Unterhalt - Angaben Haushalt".
Neben dem Feld mit der Anschrift des unterstützten Haushaltes befindet sich eine gelbe Schaltfläche mit drei Punkten am Formularrand. Wenn Sie diesen Dialog "Anlage Unterhalt - Angaben Haushalt" öffnen, werden Ihnen vier Registerblätter zur Auswahl angeboten.
- Angaben zum Haushalt
- Opfergrenze / Nettoeinkommen
- Ehegatten-Einzelveranlagung
- Ergebnis Haushalt / manuelle Eingabe
Ländergruppe
Im ersten Reiter dieses Dialogs können Sie wie im Formular die Anschrift bzw. den Wohnsitzstaat eintragen und sehen hier zusätzlich die automatisch hinterlegte Ländergruppe. Zudem haben Sie die Möglichkeit manuell eine Ländergruppe auszuwählen. Diese manuelle Eingabe hat Vorrang.
Opfergrenze
Das Nettoeinkommen und die Opfergrenze werden automatisch anhand der Eingaben in der Steuererklärung ermittelt. Sie können für die Ermittlung des Nettoeinkommens und der Opfergrenze noch sonstige Einnahmen und Ausgaben in diesem Registerblatt erfassen. Oder Sie erfassen die vorrangig zu verwendenden manuellen Werte zum Nettoeinkommen und zur Opfergrenze getrennt für den Stpfl. und den Ehegatten.
Ehegatten-Einzelveranlagung
Handelt es sich im vorliegenden Steuerfall um eine Ehegatteneinzelveranlagung, haben Sie hier die Möglichkeit, die Aufwendungen zur Unterstützung bedürftiger Personen und den Höchstbetrag beliebig aufzuteilen. Erfassen Sie hier keine Angaben, werden die Werte je zur Hälfte auf den Stpfl. und die Ehefrau bei Ehegatteneinzelveranlagung verteilt.
Ergebnis Haushalt / manuelle Eingabe
In diesem Registerblatt werden Ihnen die Unterhaltshöchstbeträge des Haushalts dargestellt und Sie können einen manuellen Unterhaltshöchstbetrag erfassen, der vorrangig verwendet wird und bei dem die Opfergrenze und das Nettoeinkommen nicht weiter geprüft werden.
Angaben zur unterstützten Person
Allgemein
Die unterstützten Personen können Sie sowohl über die Formularerfassung auf je einer Seite der Anlage Unterhalt Seite 2 bis 4, oder über den Dialog "Anlage Unterhalt - Angaben zu unterstützten Personen" erfassen. Über die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten am Formularrand öffnen Sie diesen Dialog.
Dieser Dialog beinhaltet vier Registerblätter
- Unterhaltene Person
- Unterhalt durch Andere
- Nettoeinkommen (Zugehörigkeit im eigenen Haushalt)
- Ergebnis vorläufig
Unterhaltene Person
Hier finden Sie alle Felder für alle Angaben, die auch im Formular direkt je Person zu erfassen sind wie Name, Identifikationsnummer, Angaben zur Ländergruppe, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis usw.
Nettoeinkommen
Sollte die unterstützte bedürftige Person weitere Einnahmen oder Ausgaben haben, die nicht bei den Einkünften und Bezügen im Formular Anlage UN aufgeführt sind, so sind diese hier zu erfassen.
Ergebnis
In dem Registerblatt "Ergebnis" wird Ihnen die Berechnung des Höchstbetrags und der gezahlten Unterhaltszahlungen zu der jeweils unterstützten Person angezeigt. Dies soll Ihnen eine schnelle Übersicht ermöglichen, ohne dass Sie in die ESt-Berechnung wechseln müssen.
Ehegatten
Sobald Sie mindestens zwei unterstützte Personen in einem Haushalt erfasst haben, können Sie den im selben Haushalt lebenden Ehegatten über eine Liste auswählen und die entsprechenden Daten werden bei beiden unterstützten Personen in der Zeile 35 der Anlage Unterhalt eingetragen. Eine Formularerfassung ist an dieser Stelle ebenso möglich.
Einkünfte und Bezüge, Vermögen der unterstützten Person
Einkünfte und Bezüge der unterstützten bedürftigen Person
Die Einkünfte und Bezüge einer unterstützten Person lassen sich entweder direkt im Formular oder über den Dialog "Anlage Unterhalt - Angaben zu Einkünften und Bezügen unterstützter Personen" erfassen.
Über die Dialogerfassung können Sie zu jeder Einkunftsart, den Bezügen und Kosten einer unterstützten Person Listen mit passenden Bezeichnungen erstellen. Achten Sie bitte darauf, dass im oberen Bereich des Dialogs die richtige unterstützte Person ausgewählt ist. Wenn jeweils mehr als zwei Einträge erfasst werden, wird die Formularerfassung gesperrt. Die erfassten Daten werden über das allgemeine Anlageblatt zur Anlage Unterhalt im Druck ausgegeben.
Vermögen der unterstützten bedürftigen Person
Im Formular wird der "Gesamtwert des Vermögens der unterstützten Person" abgefragt. Falls Sie statt eines konkreten Betrages nur die Geringfügigkeit angeben möchten, dann wählen Sie bitte dieses Feld aus, es wird Ihnen dann ein Ankreuzfeld mit der Beschriftung und Bedeutung "Das Vermögen ist geringfügig i.S.d. R 33a 1Ab.s 2 EStR und wird in der Berechnung nicht berücksichtigt" angezeigt.
Sonstiges
Anlagen
Folgende Anlagen zur Anlage Unterhalt finden Sie im Druck:
- Anlage Unterhalt: Anlageblatt zur Anlage Unterhalt
Auswertungen
Folgende Auswertungen finden Sie zur Anlage Unterhalt:
- Unterhalt: Haushalte
- Unterhalt: Personen - Details und Einkünfte