Anlage V

Allgemein

Aufruf

Die Anlage V lässt sich über die Formularsymbolleiste über die Schaltfläche mit dem Buchstaben "V" oder über die Formularverwaltung aufrufen. Dabei können Sie die bereits vorhandenen Anlagen auswählen oder weitere neue Anlagen V erstellen:

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Zu jeder Anlage V wird automatisch auch eine Anlage "Angaben zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach §7b EStG" angelegt. Bitte beachten Sie, dass dieses Formblatt nicht per Elster übertragen werden kann.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wird die Anlage V ein 4-seitiges Formular.

Die Abfragen zu Beteiligungseinkünften und andere Einkünfte wurden auf eine neue Anlage „V-Sonstige“ ausgelagert.

Für die weitergehenden Abfragen zu Ferienwohnungen und kurzfristigen Vermietungen wurde die neue Anlage „V-FeWo“ aufgelegt.

Die bisherige Anlage V ist daher nur noch für die Erklärung der Einnahmen und Werbungskosten für bebaute Grundstücke vorgesehen und weiterhin mehrfach abgebbar.

Aufteilung

Bei Eheleuten können Sie die Zuordnung bzw. Besitzverhältnisse für ein Vermietungsobjekt oben im Kopfbereich der Anlage V angeben. Hier erfassen Sie die Höhe der Anteile für den Stpfl., die Anteile der Ehefrau werden daraus errechnet. Als Vorbesetzung sind 100 % dem Stpfl. zugeordnet. Diese Angaben werden beim Ausdruck des Formulars nicht mit ausgedruckt.

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Mieteinnahmen

Mieteinnahmen

Die Mieteinnahmen können Sie wahlweise direkt im Formular oder im Dialog "Mieteinnahmen" erfassen. Die Dialogerfassung für die Mieteinnahmen erreichen Sie über die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten am Formularrand.

Wenn Sie die Dialogerfassung gewählt haben, dann ist jetzt eine Eingabe von Mieteinnahmen direkt im Formular nicht mehr möglich, die entsprechenden Formularfelder sind für die direkte Erfassung gesperrt.

Dialog Mieteinnahmen

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Erfassung

Der Dialog "Mieteinnahmen" ist zweigeteilt. Im oberen Bereich legen Sie die Wohnungen an, für die Sie die Mieteinnahmen erfassen wollen. Dabei ist die Art der Wohnung einfach aus der Auswahlbox zu übernehmen.

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Diese Auswahl entscheidet auch darüber, welcher Bereich der Mieteinnahmen in der Anlage V gefüllt wird.

Im unteren Bereich wählen Sie dann die Wohnung aus, die Sie bearbeiten möchten.

Jetzt können Sie zu der ausgewählten Wohnung den oder die Mieter mit den jeweiligen Mietzahlungen erfassen. Dabei wird die jeweilige Miete mit der Anzahl der eingetragenen Monate multipliziert.

Falls innerhalb eines Veranlagungszeitraumes ein Mieterwechsel stattgefunden haben sollte, können Sie einfach den bisherigen Mieter kopieren und in der neuen Mieterzeile die Werte abändern, die benötigt werden.

Sollten Sie die Dialogerfassung genutzt haben, werden Ihnen die erfassten Werte automatisch in einer Anlage zur Anlage V zusammengestellt und bei der Druckausgabe angeboten.

Nutzung als Ferienwohnung oder kurzfristige Vermietung (V-FeWo)

Die Anlage V-FeWo stellt eine ergänzende Anlage zur Anlage V dar, die zusätzlich zur Anlage V abzugeben ist, wenn in der Zeile 8 der Anlage V mindestens eine der Abfragen zur Nutzung als Ferienwohnung oder kurzfristige Vermietung mit „Ja“ ausgefüllt wird. Hierzu ist in der Zeile 8 der Anlage V auch ein entsprechender Hinweis aufgenommen worden. Die Anlage V-FeWo wird zur Bearbeitung nicht am Bildschirm angezeigt. Alle Eingaben erfolgen in dem entsprechenden Dialog, der über den Button der Formularzeile für die Ferienwohnungen aufzurufen sind. Die Werte werden an ELSTER und in ein jeweiliges Anlageblatt übergeben. Ein Ausdruck der Anlage V-FeWo erfolgt nicht.

Anteile an Einkünften

Anteile an Einkünften und andere Einkünfte

Die Anteile an Einkünften, z.B. aus Grundstücksgemeinschaften, und die anderen Einkünfte, z.B. aus Überlassung von Rechten, dürfen nur in der ersten Anlage V ausgefüllt werden.

Zur Erfassung der Einkünfte steht wahlweise ein Erfassungsdialog zur Verfügung.

Sollten Sie die Dialogerfassung genutzt haben, werden Ihnen die erfassten Werte automatisch in einer Anlage zur Anlage V zusammengestellt und bei der Druckausgabe angeboten.

Beteiligungsverwalter (ab VZ 2018)

Die Angaben zu Einkünften aus der gesonderten Feststellung und aus Mitunternehmerschaft lassen sich ab dem VZ 2018 nicht mehr direkt im Formular erfassen. Wenn Sie auf die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten zum Öffnen der Dialogerfassung für diesen Formularbereich klicken, dann öffnet sich sofort der Dialog für den Beteiligungsverwalter.

Hier haben Sie die Möglichkeit, alle Angaben zu den Beteiligungen zusammenhängend auch über mehrere Formulare in einem Arbeitsschritt zu erfassen.

Der Dialog zum Beteiligungsverwalter bietet die komplette Erfassung einer Beteiligung, z. B. Anteil an einer Erbengemeinschaft (Anlage V) und anrechenbare Steuer (Anlage KAP-BET). Die erfassten Werte werden automatisch in die jeweiligen Formulare übernommen.

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Kapitel Beteiligungsverwalter.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 werden die Einkünfte aus Beteiligungen in der neuen Anlage V-Sonstiges ausgewiesen.

Werbungskosten

Anteil nichtabziehbarer Werbungskosten

Gibt es für das Vermietungsobjekt einen festen Prozentsatz der nichtabziehbaren Werbungskosten, so können Sie diesen im Bereich der Werbungskosten, (direkt unter der Überschrift) links oben auf Seite 2 der Anlage V, als generelle Vorbesetzung für alle nachfolgenden Werbungskostenzeilen angeben. Diese Angabe im Kopfbereich wird beim Ausdruck des Formulars nicht mit ausgedruckt.

In jeder neu ausgefüllten Zeile bei den Werbungskosten wird dieser Prozentsatz jetzt vorbesetzt, kann von Ihnen aber jederzeit für jede Zeile wieder geändert werden.

Hinweis:

Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wurde die Eingabe für den nichtabziehbaren Anteil der Werbungskosten aus dem Formular entfernt, da die Werbungskosten grundsätzlich über die Dialoge erfasst werden und innerhalb der Dialoge der jeweilige nichtabziehbare Anteil eingegeben wird.

Erfassung

Auch im Bereich der Werbungskosten stehen Ihnen zur Erfassung in vielen Bereichen Dialoge zur Verfügung. Die Dialoge erreichen Sie durch Wahl der gelben Schaltfläche mit den drei Punkten am Formularrand.

Für diese Bereiche gibt es Dialoge zu den Werbungskosten:

  • Abschreibungen
  • Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsbau nach § 7b EStG (ab VZ 2019)
  • Schuldzinsen
  • Geldbeschaffungskosten
  • Renten und dauernde Lasten
  • voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen
  • verhältnismäßig abzuziehende Erhaltungsaufwendungen
  • Erhaltungsaufwendungen auf 2 bis 5 Jahre zu verteilen
  • Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr usw.
  • Verwaltungskosten
  • Umsatzsteuer
  • Sonstiges

Dialog Abschreibung

Im Dialog "Abschreibung" haben Sie die Möglichkeit die Angaben für die Gebäudeabschreibungen zu erfassen. Aufgrund Ihrer Angaben wird die zutreffende Gebäudeabschreibung errechnet und in einer Übersicht am Bildschirm dargestellt. Wählen Sie hierzu das Registerblatt "AfA-Verlauf" aus.

Dabei haben Sie für jeden Eintrag zusätzlich die Wahl einen abweichenden Abschreibungsbetrag manuell zu erfassen. Auch die Erfassung von nachträglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und abweichenden Afa-Sätzen ist möglich.

Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsbau nach § 7b EStG (ab VZ 2019)

Wenn Sie die Sonderabschreibung nach § 7b EStG n.F. für das Objekt ermitteln möchten, dann erfassen Sie alle Angaben für diese neue Sonderabschreibung in diesem Dialog.

Der errechnete Betrag für die Sonderabschreibung wird in der Zeile "Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG" ausgegeben. Der in diesem Dialog ebenfalls ermittelte Betrag für die Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG wird automatisch in den Dialog für die Abschreibungen nach § 7Abs. 4 EStG übertragen und in diesem Formularfeld entsprechend mit ausgegeben.

Die Abschreibung für dieses Objektes wird auch nach Ablauf des Begünstigungszeitraums weiterhin über den Dialog für die Sonderabschreibung ermittelt.

Zur Berechnung des zutreffenden Betrags für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG n.F. ist es notwendig, dass Sie die Angaben zur Wohnfläche im Registerblatt "§ 7b neue Fassung" ausfüllen. Hier wird Ihnen auch die Höhe und ggfs. ermittelte Begrenzung der Bemessungsgrundlage angezeigt.

Für die neue Sonderabschreibung gibt es im Bereich des Formulardrucks eine neue automatisch erstellte Anlage mit der Bezeichnung "Anlageblatt zur Anlage V: Sonderabschreibungen". In diesem Anlageblatt werden sowohl die Abschreibungen nach § 7b als auch nach § 7 Abs. 4 EStG dargestellt.

Das Formblatt "Antrag § 7b EStG" finden Sie direkt zu jeder Anlage V automatisch angelegt. ES ist ein Unterformular der jeweiligen Anlage V. Diese Anlage kann nicht mit ELSTER übermittelt werden, da die ELSTER-Version der Finanzverwaltung diese Anlage nicht beinhaltet.

Dialog Schuldzinsen

In diesem Dialog können Sie die kompletten Angaben zu beliebig vielen Darlehen incl. der Tilgungsvorgänge erfassen.

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Die Angaben zu den Tilgungsvorgängen sind für die Ermittlung des Cashflow für das Vermietungsobjekt von Bedeutung. Näheres zum Cashflow siehe die Erläuterungen im Kapitel Cashflow-Berechnung.

Erhaltungsaufwendungen auf 2 bis 5 Jahre zu verteilen

In diesem Bereich ist keine Formularerfassung sondern nur eine Dialogerfassung möglich. Nur mit der Dialogerfassung ist eine detaillierte Erfassung der verschiedensten Erhaltungsaufwendungen aus den verschiedensten Jahren möglich. Mit dieser Detailerfassung ist es möglich, eine automatische Verteilung auf die Jahre und eine Überprüfung der Laufzeiten der unterschiedlichen Einträge zu gewährleisten.

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Übrige Dialoge zu den Werbungskosten

Bei den weiteren Dialogen zu den Werbungskosten der Anlage V haben Sie ebenso die Möglichkeit, die betreffenden Werte einzeln ohne Nebenrechnungen zu erfassen. In einigen Dialogen werden Ihnen bereits verschiedene Texte bzw. Arten von Werbungskosten zur Auswahl vorgeschlagen.

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Cashflow-Berechnung für Vermietungsobjekte

Allgemeines

Für die Immobilien aus den Anlagen V wird zusätzlich zu den steuerlichen Ergebnissen der Cashflow ermittelt. Der Cashflow ist ggfs. für die Beurteilung der Liquiditätssituation des Eigentümers von Bedeutung und eine wichtige Information. Der Cashflow definiert sich als

  • Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen des betrachteten Zeitraums, hier also des Veranlagungszeitraumes.
  • Erträge und Aufwendungen, die im betrachteten Zeitraum nicht zahlungswirksam sind, werden nicht berücksichtigt, z.B. Abschreibungen.
  • Einnahmen und Ausgaben, die Zahlungsflüsse darstellen aber nicht ergebniswirksam sind, sind zu berücksichtigen, z.B. Darlehenstilgungen.

Die Berechnung des Cashflows erfolgt nach der direkten Berechnungsmethode. Die direkte Ermittlung des (Brutto-)Cashflow ergibt sich aus der Differenz aller zahlungswirksamen Erträge und der zahlungswirksamen Aufwendungen.

Der Cashflow wird, ebenso wie im Rechnungswesen, dreistufig ermittelt.

  • Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
  • Cashflow aus der Investitionstätigkeit
  • Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Die Summe bzw. das Ergebnis aus den drei Stufen des Cashflows sind die "Finanzmittel am Ende des Jahres".

Dialog Angaben zum Cashflow

Damit alle Aspekte für den Cashflow eines Vermietungsobjektes berücksichtigt werden, kann es noch weitere neben den in der Anlage V zu erfassenden Daten geben wie z.B. Hausgeld, Versicherungserstattungen usw.

Damit Sie diese Angaben erfassen können, gibt es eine Dialogerfassung zum Cashflow. Der Aufruf für diesen Dialog "Angaben zum Cashflow" ist über die gelbe Schaltfläche mit den drei Punkten am Formularrand, oben auf jeder Seite der Anlage V möglich.

Dieser Dialog zum Cashflow hat vier Registerblätter

  • Allgemeine Angaben / Ergebnis
  • Korrekturen zur laufenden Vermietung
  • Korrekturen zur Investitionstätigkeit
  • Korrekturen zur Finanzierungstätigkeit

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Ergebnisse für den Cashflow

Das Ergebnis der Berechnung für den Liquiditätsüberschuss bzw. die -unterdeckung (Cashflow) wird Ihnen für eine erste Kurzübersicht in der Dialogerfassung auf dem ersten Registerblatt angezeigt.

Zusätzlich werden Ihnen in der ESt-Berechnung im Ordner Beratung

  • eine Cashflow-Ermittlung je Vermietungsobjekt
  • eine Zusammenstellung des Cashflows über alle Vermietungsobjekte
  • angezeigt.

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Anlagen zur Anlage V

Folgende Anlagen zur Anlage V finden Sie im Druck, sofern die entsprechenden Daten erfasst wurden:

  • Anlageblatt zu den Mieteinnahmen (aus der Dialogerfassung)
  • Anlageblatt zu Anteilen an Einkünften (nur zur ersten Anlage V)
  • Anlageblatt zu Schuldzinsen
  • Anlageblatt Abschreibungen Anlage V
  • Anlageblatt Sonderabschreibungen
  • Anlageblatt zu Instandhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV
  • Anlageblatt für alle übrigen Werbungskosten

Auswertungen

Folgende Auswertungen finden Sie speziell zur Anlage V:

  • Überschusseinkünfte | Vermietung und Verpachtung:
    Zusammenstellung (über alle Vermietungsobjekte)
  • Überschusseinkünfte | Vermietung und Verpachtung:
    je Vermietungsobjekt eine EÜR.
  • Beratung | Vermietung und Verpachtung:
    Zusammenstellung des Cashflows über alle Anlagen V
  • Beratung | Vermietung und Verpachtung:
    Cashflow-Auswertung zu jeder Anlage V.

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